Hallo,
wie angedroht noch ein paar Zeilen zum Thema Mautforderungen / Inkasso.
Es scheint immer um folgendes zu gehen: Vor Ort gab es Probleme mit dem bezahlen. Irgendwann geht die Schranke doch auf oder man fährt sonst irgendwie weiter. Nach einer mehr oder weniger langen Zeit kommt eine Zahlungsaufforderung, aus 5.- € werden dann ca. 80.- €.
I.) Vorab etwas zum Thema Inkasso:
Um eine Forderung per Gerichtsvollzieher durchzusetzen braucht man einen Vollstreckungstitel. Das ist überall so, auch in Italien. Solange kein V-Titel vorliegt sind Schreiben von Inkasso-Unternehmen nett gemeint, sofern die Forderung unberechtigt oder zumindest umstritten ist (und man Lust hat, es auszustreiten), ist das Schreiben eine Zahlungsempfehlung, mehr nicht. Sofern es einen V-Titel gibt kann der Gerichtsvollzieher kommen, dann wird es natürlich teurer (die meisten hier werde nicht so klamm sein, dass nix zu holen ist)
II.) Was kann bzgl. Mautforderung passieren?
Da es sich um eine private Forderung handelt muss der Betreiber der Autobahnen seine Forderung gegen dich geltend machen. Versucht er Inkasso passiert zunächst mal gar nichts, ich würde auch zu 99,9 % sagen, dass in dieser Phase man dir in Italien nichts anhaben kann, da die Forderung bisher nur behauptet wird.
Wie kann die Forderung tituliert werden?
1.) In Deutschland (da du hier wohnst):
a.) Mahnbescheid ist günstiger, da kann man widersprechen
b.) Klage: Diese kostet 105.- € Gerichtskosten, der Anwalt der Klägerseite nochmals ca. 150.- €, wenn man selbst einen Anwalt will ebenfalls 150.- €
2.) In Italien:
Ich gehe davon aus, dass die Forderung auch in Italien eingeklagt werden kann, da du dort hättest ursprünglich bezahlen müssen (Gerichtsstand des Erfüllungsortes), so heißt das bei uns. Sofern dort geklagt wird muss dir in Deutschland die Klage in deutscher Sprache zugestellt werden, es muss alles amtlich übersetzt werden, das kostet.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Italien ein Verfahren geben kann, an dem man nicht ordnungsgemäß beteiligt ist.
Sofern der Aufwand betrieben werden sollte und man verliert wird es natürlich entsprechend teurer, und zahlen muss man am Ende auch. Denn wer den Aufwand betreibt, eine Forderung zu titulieren, der beauftragt dann auch einen Gerichtsvollzieher. Um die Themen staatliche Vollstreckung einer Geldbuße / Halterhaftung usw. geht es ja nicht.
Wegen des hohen Kostenaufwands glaube ich kaum, dass die ein Gerichtsverfahren einleiten werden.
Mit den Begriffen maut Italien Gerichtsverfahren kommt bei Tante Google:
https://www.google.de/webhp?sourcei...v=2&ie=UTF-8#q=maut italien gerichtsverfahren
nur Hinweise auf das Thema Inkasso
III.) Ich würde es für mich wie folgt machen:
Die Maut würde ich bezahlen, die Inkasso kosten nicht. Dazu ein kurzer Brief, dass ich schon damals gerne bezahlt hätte, dazu aber keine Möglichkeit hatte, weil...
In der deutschen Juristerei heißt das, dass man sich nicht in Verzug befand, da man ja zahlungswillig war und die andere Seite wg. Fehler der technischen Einrichtung zu verantworten hat, dass man nicht zahlen konnte.
Ob dann noch geklagt wird halt ich für unwahrscheinlich, mit 100 % -iger Sicherheit ausschließen kann niemand etwas.