Theorie und Praxis oder es ist leicht Ratschläge zu geben.
Jetzt hat es mich nämlich selbst erwischt und ich lache gerade über mich, wie leicht meine Ratschläge in die Tastatur gehen und wie schwer die Entscheidung in den eigenen grauen Zellen ist.
Heute kam ein Brief aus Italien, Absender SATAP. Mir wird vorgeworfen, am 08.09.2013 beim Verlassen der Autostrada die Maut nicht entrichtet zu haben, was den Tatsachen entspricht, weil mein Motorrad zu diesem Zeitpunkt vor Ort war. Es war damals dem Fahrer nicht möglich zu bezahlen, weil er das Ticket verloren hat und nicht am Automaten bezahlen konnte. Die Betätigung der Notruftaste brachte keinen Erfolg. So ist er an der Halbschranke vorbeigefahren und gut war‘s. Hätte an der Kasse ein Mensch gesessen, wie bei der Einfahrt, hätte der Fahrer dahinter angehalten und bezahlt. Habe ich selbst auch schon gemacht, als der Geldschein nicht angenommen wurde.
Jetzt soll ich als Halter >€ 82 bezahlen, die tatsächliche Mautgebühr wird gar nicht erst genannt.
Und nun die Zwickmühle, erkläre ich den Sachverhalt und die Nichtbezahlung wird zugegeben, muss ich als Halter auch nach deutschem Recht bezahlen. Außerdem wird mit der Eintreibung durch eine deutsche Anwaltskanzlei gedroht, dafür habe ich nur ein müdes Grinsen übrig.
Da es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass ich bis 2018 (5 jährige Verjährungsfrist, gilt die dafür überhaupt oder ist das Ding schon jetzt verjährt?) noch einmal auf einer Italienischen Autobahn fahre, werde ich nicht bezahlen. Die tatsächliche Gebühr würde ich jederzeit bezahlen.
Möchte jetzt keinen Ratschlag, weil diesbezüglich alles schon erschöpfend beantwortet wurde. Trotzdem, vielleicht weiß jemand genaueres zur Verjährungsfrist. Warum ich überhaupt schreibe, als nicht Betroffener kann man gut reden. Werde ich mir zukünftig auf die Fahne schreiben. *grins*
Und dass Italien wohl mit dem neuen Gesetz eine neue Geldquelle angestochen hat.