Ich hätte da eher die Frage ob eine Warnweste nicht eigentlich verboten ist, denn den Warnblinker darf ich auch nicht einfach so einschalten, also wenn man es haargenau sieht ist es doch eigentlich nicht erlaubt sie beim fahren zu tragen oder?
Die
Paragraphen 15 und 16 der
Straßenverkehrsordnung regeln den Einsatz des Warnblinklichtes. Danach darf dieses grundsätzlich nur dann eingeschaltet werden, wenn ein Fahrzeug liegen geblieben ist oder abgeschleppt wird (§15a StVO) oder wenn andere
Verkehrsteilnehmer durch das Fahrzeug gefährdet sind oder vor Gefahren gewarnt werden sollen, beispielsweise bei der Annäherung an einen Stau (§16 Abs. 2 Satz 2 StVO). Dagegen wird das Warnblinklicht missbräuchlich eingesetzt, wenn das Fahrzeug den Verkehr nur behindert, wenn es also etwa an einer übersichtlichen Stelle beoder entladen wird (VwV zu § 16 StVO zu Absatz 1 Nr.2, Rdnr. 1). Der
Führer eines Linienbusses oder eines gekennzeichneten Schulbusses muss die
Warnblinkanlage einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder
aussteigen, falls die
Straßenverkehrsbehörde dies für bestimmte
Haltestellen angeordnet hat.