Du hast die Vergleichsparameter offensichtlich immer noch nicht verstanden.
Ist aber auch nicht erforderlich.
Darauf kommt es nicht an. Gewisse Dinge gehören aus Anstand nicht verglichen.
Darauf kommt es glücklicherweise auch nicht an.
Wie geschehen, befinden darüber souveräne Leute, die ihre Emotionen nicht wie Standarten vorwegtragen.
Souveräne Leute? Standarten? Was für einen Humbug....?
Nach meinem Verständnis muss Strafe mehrere Dinge erfüllen: Sie muss dem Straftäter weh tun, so dass er so was nicht noch mal macht, sie muss nach Möglichkeit zur Sühne beitragen und sie muss eine abschreckende Wirkung entfalten.
Den wichtigsten Punkt hast Du vergessen. Sie muß dem Opfer Genugtuung verschaffen. Sie muß dem Opfer das Gefühl geben, das der Gerechtigkeit genüge getan wurde.
Der Angehörige eines Ermoderten kann sich damit abfinden, daß der Mörder den Rest seines Lebens im Bau sitzt, auch wenn er selbst den Täter (aus Rache) hätte gerne hängen sehen.
Trifft er den Täter aber nach ein paar Jährchen wieder morgens beim Bäcker (während sein Angehöriger immer noch ziemlich tot ist), sieht die Welt anders aus.
(...)
Bleibt die abschreckende Wirkung. Knast, das ist etwas für Kriminelle, für harte Kerle mit Tätowierungen und losem Verhältnis zur Gewalt. Für einen gierigen Geschäftsmann, der mit Steuern zockt, ist die Aussicht auf Knast so furchtbar wie die Aussicht, mitten auf dem Ozean auf einem Holzfloß ausgesetzt zu werden.
Und jetzt? Nur noch unbescholtene Ersttäter in den Bau stecken und die einschlägig Kriminellen in Ruhe lassen, weil bei denen durch den Knast ja eh keine Besserung mehr erzielbar ist?!
(...)
Übrigens muss H. die hinterzogenen Steuern dennoch nachzahlen.
Alles andere wäre ja wohl auch ein ziemlich schlechter Scherz. Der muß richtigerweise auch noch ordentlich Zinsen draufzahlen.
Der Vergleich mit Gewalttaten funktioniert nicht. Jemand, der wegen Körperverletzung vorbestraft ist und deshalb schon mal einsaß, wird auf jeden Fall eine harte Haftstrafe bekommen, wenn er noch einmal was macht.
Im Krimi vielleicht, im echten Leben leider weniger. Diebe und Schläger werden im allgemeinen überhaupt nicht bestraft, wenn überhaupt, dann nur milde. Bei zigfacher Wiederholung kann es dann aber durchaus zur Haftstrafe kommen.
Das gilt jedenfalls hier im NRW.
In Bayern wird das sicherlich etwas anders aussehen.
Aber eine solche Haftstrafe skaliert auch nicht beliebig nach oben. Wenn einer schon einmal sechs Monate wegen KV im Knast saß und beim nächsten Mal drei Jahre bekommt, muss man auch abwägen, dass der Mann ja idealerweise auch noch wieder resozialisiert werden muss. Und eine finanzielle Kompensation statt einer Haftstrafe verbietet sich in solchen Fällen von selbst, abgesehen davon, dass die meisten Täter gar nicht das Geld dafür hätten.
Drei Jahre wegen KV?! Mit Messer im Bauch vielleicht, nachdem die Staatsanwaltschaft mit aller Phantasie aus einer solchen offensichtlichen versuchten Tötung eine "gefärliche Körperverletzung" gemacht hat.
Wie gesagt, ich verstehe nicht genau, was unser Roter Oktober geraucht hat, aber ich finde das Urteil gegen Hoeneß völlig okay. Es ermöglicht ihm, vor seinem 65. Geburtstag wieder in Freiheit zu sein und die Geschichte hinter sch zu lassen. Und es setzt das richtige Signal.
Und ich nehme an, dass Hoeneß noch mehr Leichen im Keller hat, und es ist auch denkbar, dass die noch irgendwie hochkommen, aber das ist 'ne andere Geschichte.
An sich ist das Urteil ja nicht unangemessen. Das Verhältnis zu anderen Strafurteilen ist halt nicht da. Eine satte Geldstrafe hätte es deshalb getan.