Haftungsausschluss in Motorradgruppe - Sinn oder Unsinn?

Diskutiere Haftungsausschluss in Motorradgruppe - Sinn oder Unsinn? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Dann war das nie eine Freundschaft.
Klausmong

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Und da könnt Ihr Euch über Versicherungen, Jusristen, oder wen auch immer aufregen, wie Ihr wollt, es wird genau so kommen und dass viele Freundschaften schon dort endeten, wo das Geld anfing, sollte ja nun auch mal eine bekannte, wenn auch unschöne, Tatsache sein
Dann war das nie eine Freundschaft.
 
GummiQ-Treiber

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Zitat aus dem verlinkten Haftungsausschluss:

2. Ich verzichte hiermit zudem gegenüber den anderen Teilnehmern der Tour auf alle Ansprüche, die mir aufgrund von Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Tour gegen diese anderen Teilnehmer zustehen könnten ...

Das ist m.M. ein Eigentor, warum sollte ich auf Ansprüche gegenüber den Mitfahrern verzichten, wenn mir ein Schlafschaf hinten reinknallt.
Und auch für den Veranstalter ist das unklug, denn wenn der Geschädigte vom Verursacher bzw. seiner Versicherung nichts holen kann, bei wem klopft er (oder seine Kranken- Rentenversicherung) dann an?

Polly
Ich weis wo der Anklopft! Es kommt noch besser, jeder gute Anwalt baut Dir den Satz auseinander wie - > Welche Schäden sind denn im Zusammenhang mit der Tour zu sehen und welche nicht? Sehr grobe Satzstellung. Man kann den Schaden auch so formulieren das er zu Satzstellung nicht passt. Die zusammengezimmerten Haftungsausschlüsse schützen Dich nicht vor dem Ärger, den es dann erstmal gilt zu gewinnen, sondern kannst Dur im ersten Zug mal den Hintern mit abwischen.
 
maxquer

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Also wenn mir einer das Moped kaputt fährt, ohne dass ich daran Schuld bin, hat er mir den Schaden zu ersetzen. Egal ob bester Freund oder ein Unbekannter aus einer Gruppenfahrt. Wer träumt, zahlt. So würde ich es auch halten, wenn mich das Unvermögen trifft. Das ist ja wohl keine Diskussionen wert.

Gruss,
maxquer
 
teileklaus

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Letztes Jahr:
Der Tourguido hat die Abfahrt von der Strecke verpasst, bremst für ihn normal und fährt bremsend nach links 10 m weiter und dreht.
Die 2. sieht ihn bremsen und fährt hart bremsend rechts in die Einfahrt, schafft es aber auch nicht rein, sondern nur geradeaus gegen die Böschung.
Ich dahinter mit zu wenig Abstand um halten zu können, Geradeaus Richtung Gegenverkehr will ich nicht, rechts rum langt es nicht, also voll ins ABS und das HR 20 cm in der Luft gerade noch mit Vorderrad am Koffer des Vordermannes gestanden, Plopp Hinterrad RUNTER.. uf, wie konnte das passieren? wer ist schuld ?

Erst mal ich, weil ich zu wenig Abstand hatte.

Dann der Guidi , weil er nicht für die Gruppe gedacht hat, die zusammen weiter vorne gefahrlos hätten drehen können.

Dann mein Vordermann weil der eine fast Vollbremsung macht, ohne auf die Nachfolgenden zu achten.

Dann alle anderen, weil sie auch zu wenig Abstand hatten.
Nix Passiert, Jeder hätte seinen Schaden bezahlt.
Wir haben mündlich ausgemacht, dass jeder für sein Handeln selbst verantwortlich ist.
Privathaftpflicht?, würde die so was decken?

@ Maxquer. wenn du in einer Gruppe mit dem Abstand fährst, wo der Vordermann ohne erkennbaren Grund voll bremsen kann, und du kannst noch halten, fährst du nicht in einer Gruppe. Hatte ich geschlafen? Glaube nicht, das haben mir die Nachfolgenden bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
maxquer

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Und wofür habt ihr dann eine Versicherung?

Gruss,
maxquer
 
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Gast39385

Gast
Hallo,

nur mal so am Rande: die Krafthaftplichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Dies bedeutet, daß im Fall eines Unfalles mit einem Kraftfahrzeug der geschädigte Dritte einen Direktanspruch gegenüber dem Versicherer hat. Nachzulesen im Versicherungvertragsgesetz (VVG) unter § 115. Da ist es sprichwörtlich wurscht, wer mit wem einen Ausschluss vereinbart hat.

Gruss
Klaus
 
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greyman

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Ich bin alle im letzten Jahr dutzende von Touren und Veranstaltungen mitgefahren. Bei keiner musste ich irgendetwas unterschreiben.
Würde auch einen Teufel tun und sowas vor Ort unterschreiben, ohne zu wissen was genau daraus für Folgen entstehen können.

Was will der "Veranstalter" denn machen wenn ich nicht unterschreibe? Mir die Nutzung öffentlicher Straßen verbieten wenn ich ihm weiter hinterherfahre?
 
GS-Ghost

GS-Ghost

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Ich bin alle im letzten Jahr dutzende von Touren und Veranstaltungen mitgefahren. Bei keiner musste ich irgendetwas unterschreiben.
Würde auch einen Teufel tun und sowas vor Ort unterschreiben, ohne zu wissen was genau daraus für Folgen entstehen können.

Was will der "Veranstalter" denn machen wenn ich nicht unterschreibe? Mir die Nutzung öffentlicher Straßen verbieten wenn ich ihm weiter hinterherfahre?

OK, hier ging es um einen bestimmten Veranstalter: Limiterplakat2018.jpg, der die o.g. Erklärung verlangt. Aus Trotz einfach hinterherfahren ginge zwar, macht aber keinen Sinn; es wird in max. 8er Gruppen gefahren mit je einem Mopped der Rennleitung vorne und hinten; und je nach Gruppe auch verdammt zügig. :cool:
 
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Randyacres

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Dann war das nie eine Freundschaft.
ja, ich weiß, Ihr fahrt alle nur und ausschließlich mit absolut loyalen, zuverlässigen und hochmoralischen Traumfreunden. Für den Rest aber, die nicht dieses Glück haben, gelten dann wohl andere Gesetze. Und noch einmal, es gibt ganz andere Sachen, über die man sich als Veranstalter Sorgen machen muss, als ein verdengeltes Schutzblech, oder ein verstauchter Knöchel.

In welchem Wolkenkuckucksheim wohnt Ihr eigentlich?
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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@ - FE -YZ - WR - X - TT ….
Ich hab bislang nur sporadisch gelesen , muss aber mal speziel zu diesem " Veranstalter " etwas schreiben.

Harz 2018 im September .
Solch eine " Spaßveranstaltung der Polizei "
Motorrad mit Blaulicht vorweg , gefühlt Hunderte hinterher .
Abstand absolut inakzeptabel bei 2 Metern pendelnde Fahrweise bei ca 60 Km/h bis über die Fahrbahnmitte obwohl Pkw und Motorräder entgegen kamen .
Selbst Polizeifahrzeuge fuhren trotz Gegenverkehr selbst über die Mitte und drängten den Verkehr der in Schritttempo langsam rollte
auf den Rechte Fahrbahnrand die Rechten Räder auf den Grünstreifen
.
So etwas undiszipliniertes von Beiden Seiten habe ich schon lange nicht mehr beobachtet , der vor mir fahrende Pkw Fahrer hat nur den Kopfgeschüttelt und den Scheibenwischer gemacht .
Hätten ihn die Beamten Angehalten und gemaßregelt wäre ich dazugekommen und hätte mir die Namen für eine Dienstaufsichtsbeschwerde geben lassen .
Die Kamera hatte ich mitlaufen lassen falls etwas passiert um das zur entlastung zu dokumentieren .
Bei diesem Verhalten kann sich der Verein die HaftungsbVerzichtserklärung in die Haare schmieren.

Ich habe solche Veranstaltungen nie gutgeheißen und finde das schon mehr als Grenzwertig .
Ähnliche Beispiele gibt es genug ...
 
Klausmong

Klausmong

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Zitat von Klausmong

Dann war das nie eine Freundschaft.
ja, ich weiß, Ihr fahrt alle nur und ausschließlich mit absolut loyalen, zuverlässigen und hochmoralischen Traumfreunden. Für den Rest aber, die nicht dieses Glück haben, gelten dann wohl andere Gesetze. Und noch einmal, es gibt ganz andere Sachen, über die man sich als Veranstalter Sorgen machen muss, als ein verdengeltes Schutzblech, oder ein verstauchter Knöchel.

In welchem Wolkenkuckucksheim wohnt Ihr eigentlich?
In keinem.
Aber wenn Du davon redest das es plötzlich aus einer Freundschaft so endet, dann war es keine Freundschaft.
Denn Freunde tun sowas nicht, Zufallsbekannte oder Kollegen eventuell schon.

Und es ging ursprünglich darum, ob ein Veranstalter haftet und wer Veranstalter ist.

Wenn bei einer normalen Ausfahrt unter Kollegen wer wen abschießt, dann muß auch für die Folgen der Schuldige ermittelt werden, ganz normaler Vorgang.

Aber wegen Veranstalter:

Wenn wer Zimmer bucht, eine Runde plant, Leute einlädt und sonst noch einiges organisiert, auch wenn er das nur aus Spaß macht, dann würde man Ihm ziemlich sicher seitens Behörden oder Versicherungen / Gericht eine Verantwortung als Veranstalter raufdrücken.
Wo de genau endet wird dann an anderer Stelle entschieden.
Kann auch sein das ein Veranstalter plötzlich für Forderungen oder Schäden verantwortlich gemacht wird, die kein Unfall waren.
ZB Polizeieinsätze zur Regelung des Verkehrs weil große Gruppe, Behinderungen und ähnliche Dinge.

Denkt man vorher nicht dran.....
 
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Randyacres

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Aber wenn Du davon redest das es plötzlich aus einer Freundschaft so endet, dann war es keine Freundschaft.
Denn Freunde tun sowas nicht, Zufallsbekannte oder Kollegen eventuell schon.
und weil man selbst den besten und langjährigen Freunden ganz genau bis zur Stirn schauen kann, sollte es jede Freundschaft abkönnen, dass man sich gegenseitig absichert. Und ich kenne genügend Leute, die regelmäßig Treffen veranstalterisch planen und mit teilweise gänzlich unbekannten Teilnehmern durch die Gegend ötteln. Ist ja auch schön und wunderbar und wird idR auch ohne Gewinnerzielungsabsicht und aus reinem Spaß an der Freude gemacht, was ja auch toll ist. Speziell deswegen ist es aber wichtig, dass solche sozial denkenden und handelnden Personen im Falle eines Falles nicht mit dickem Kopp und kurzem Hemd dastehen.

Und genau darum geht es in diesem thread und nicht darum , was Ihr alle für tolle und loyale Freunde habt, mit denen niiiiiiiiiiie etwas in der Richtung passieren könnte.

Vor 35, 40 Jahren wollte sich mein Bruder als Beifahrer bei mir nie anschnallen trotz bestehender Gurtpflicht. Der konnte gar nicht so schnell schauen, wie ich ihm einen Haftungsausschluss habe unterschreiben lassen. Die Alternative für ihn wäre Laufen gewesen. Und ich bin kein Jurist
 
Klausmong

Klausmong

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Und genau darum geht es in diesem thread und nicht darum , was Ihr alle für tolle und loyale Freunde habt, mit denen niiiiiiiiiiie etwas in der Richtung passieren könnte.

hab ich nie was geschrieben in der Richtung, ich hab nur angemerkt, wenn Dich wer verklagt dann war er eben kein Freund, auch wenn Du das gedacht hast

Vor 35, 40 Jahren wollte sich mein Bruder als Beifahrer bei mir nie anschnallen trotz bestehender Gurtpflicht. Der konnte gar nicht so schnell schauen, wie ich ihm einen Haftungsausschluss habe unterschreiben lassen. Die Alternative für ihn wäre Laufen gewesen. Und ich bin kein Jurist
Man kann es auch übertreiben, wenn ich so einen Bruder hätte der mich was unterschreiben läßt dann würde ich mit dem kein Wort mehr reden.
Allerdings würde ich auch nicht ohne Gurt fahren wenn ich zu wem ins Auto steige
 
pietch1

pietch1

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Anfänglich der Anschnallpflicht gab es schon noch viele Gurtmuffel, jedoch noch keinen Haftungsausschluss wie heute.
Wenn Randyacres sich schon so früh sogar von seinem Bruder absicherte, hat er sicher mittlerweile viel Papier daheim :Tofunny:


Würde jedes Treffen zur gemeinsamen Ausfahrt mit einer Unterschriftensammlung beginnen, führen viele eher alleine.
 
Q4me

Q4me

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95 Beiträge und immer noch keine "belastbare" Aussage!

Wenn jemand Thema eine fundierte Antwort haben möchte, dann wendet mann sich an die Rechtsabteilung des ADAC oder an einen Anwalt!
 
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Michael1

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Da gebe ich jetzt auch noch meinen Senf dazu.

Ich denke man muss da doch unterscheiden.

Bei einer privat organisierten Reise oder Tagesausflug, denke ich braucht man sowas nicht.

Anders sieht es aus, wenn ein Club oder Verein die Reise anbietet. erschwerend kommt da bestimmt noch dazu, wenn seitens oder im Namen des Clubs mehrere Reisen über das Jahr angeboten werden.

Selbstvertändlich werden sich die Kranken- und Motorradversicherer die Sache dann anders anschauen.

Bei den FJR-Tourern kann man an einer Clubausfahrt(obwohl die FJRler eigentlich gar kein Club sind) nur dann teilnehmen, wenn man diesen Haftungsausschluss unterschrieben hat.
Von Anfang an war das glaube ich nicht so, aber irgendwann wurde das eingeführt, bestimmt nicht ohne Grund, genaueres ist mir da allerdings nicht bekannt.

Gruss

Michael
 
S

spyderl

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Da war letztes Jahr was in verschieden Zeitschriften. Der "Tourplaner" kann ruckzuck Veranstalter sein.
Ich hab es hier schon erwähnt! Sucht einfach nach " Motorradtour plötzlich Veranstalter "

Beantwortet viele Fragen!
 
R

Randyacres

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Man kann es auch übertreiben, wenn ich so einen Bruder hätte der mich was unterschreiben läßt dann würde ich mit dem kein Wort mehr reden.
Allerdings würde ich auch nicht ohne Gurt fahren wenn ich zu wem ins Auto steige
Du kannst ja gerne aus Geschwisterliebe im Falle eines Falles Deinen Bruder in die Bredouille bringen, wenn Du das gerne magst. Die Tatsache, dass Dich so eine Unterschrift schnäubig machen würde, obwohl Du metertief im Unrecht steckst, es aber nicht einsehen willst, spricht allerdings nicht für Dich als Bruder und als Mensch auch nicht. Und bevor Du jetzt wieder irgendewas zwanghaft entgegnen musst, überleg Dir halt vorher, ob Du etwas Belastbares schreibst, oder einfach wieder irgendetwas fiktiv konstruierst (Wärest sauer auf Bruder, könnte aber nie passieren, da Du ja immer angeschnallt)

Eigenverantwortung, großes JA, aber da, wo es damit nicht mehr automatisch getan ist, und das sind viele Situationen, muss man halt sehen, wo man bleibt.
 
Klausmong

Klausmong

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. Die Tatsache, dass Dich so eine Unterschrift schnäubig machen würde, obwohl Du metertief im Unrecht steckst, es aber nicht einsehen willst, spricht allerdings nicht für Dich als Bruder und als Mensch auch nicht.
Woraus erkennst Du das ich metertief im Unrecht stecke?

Du würdest vermutlich dann auch Deinen Bruder verklagen wenn was ist?

Die Diskussion hat ab hier keinen Sinn und Wert mehr für mich.

Ohne Worte

 
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