Haftungsausschluss in Motorradgruppe - Sinn oder Unsinn?

Diskutiere Haftungsausschluss in Motorradgruppe - Sinn oder Unsinn? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Wer sind eigentlich die größeren Gauner? Die Versicherer oder die Anwälte? Ganz sicher sinds nicht die bösen Motoradfahrer!
mmo-bassman

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Wer sind eigentlich die größeren Gauner?
Die Versicherer oder die Anwälte?
Ganz sicher sinds nicht die bösen Motoradfahrer!
 
GummiQ-Treiber

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Wer sind eigentlich die größeren Gauner? Die Versicherer oder die Anwälte? Ganz sicher sinds nicht die bösen Motoradfahrer!
Doch die sind es.

Die, die Dir nach der Tour und dem Vorfall an die Wäsche wollen, " Deine angeblichen Freunde und Tourenbegleiter"
Wenn Du ein Problem hast, kann der Anwalt nix dazu.
 
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Gast 32829

Gast
Ich fahre auf der Straße immer in einer Gruppe. Erst gestern auf der BAB wieder. ;)

Du fährst nur zur falschen Tageszeit, fahr mal um 3 Uhr in der früh. :p

Ich fahre nur in sehr kleinen Gruppen ( wenn überhaupt ) längere Strecken,
und das nur mit Leuten die schon länger kenne und weiss wie sei fahren und ticken.

Bei uns muss keiner erster sein oben am Pass und den 1.Preis gewinnen.

Josef
 
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Gast10317

Gast
Ziehen wir das ganze mal anders herum auf. Gruppenfahrt, immer mit schön Abstand zum Vordermann, Vollbremsung und von hinten brettern mehrere Motorräder in einen rein. Selber eigentlich kein Verschulden, Moped im Eimer, einige Operationen und mit der Arbeit klappt es dann auch nicht mehr. Alles von Versicherungen abgedeckt nur lassen die sich Zeit mit der Regulierung.
Ich glaube mit der Freundschaft ist es dann nicht mehr so toll und der eigene Anwalt offenbart einem, um an Geld zu kommen müsste man die anderen verklagen.
Die Frage ist dann nur noch, ab welchem Betrag der eine oder andere hier, sagen wir mal käuflich ist, denn das ist jeder, nur der Betrag ist unterschiedlich.
Ob da jetzt ein unterschriebener Haftungsauschluss was ändert ? Müsste ein Anwalt klären können, aber umsonst wird es die Dinger ja nicht im Internet geben, wird wohl schon das eine oder andere Vorgefallen sein.

Die Sache ist einfach gesag so,reicht es Mündlich, das jeder auf eigene Gafahr mitfährt oder benötige ich das in schriftlicher Form, das mir bei einem Vorfall keiner an das Bein pinkelt

Anders gesehen kann man sich aber auch nicht über alles Gedanken (Sorgen) machen, sonst kann man gleich Zuhause bleiben.
Bekannter von mir hatte eine Baufirma, wir waren immer recht zügig mit dem Mopped unterwegs, dachte auch den zerbröselt es mal mit 200 an einer Felswand. Ist um´s Leben gekommen als ein Bagger über in gerollt ist.
Bekannte, ist immer mit ihrer Freundin gefahren, die ist ihr dann mal hinten draufgefahren, hatte dann auch einige OP´s, Freundschaft ist da nix mehr.
 
Capricorn

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Wenn ich die Eistellung hätte, meinen Freunden würden/dürften keine Fehler passieren, dann wäre ich wohl ziemlich einsam.
 
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mikels

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Ganz Einfach, wenn ich in der Gruppe fahre und verunfalle möchte ich von meinem Recht Gebrauch machen. Wer da Schuldt hat, ist mir eigentlich egal. Sollte ich Schuldt sein stehe ich dafür gerade.

mike
 
Klausmong

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Ganz Einfach, wenn ich in der Gruppe fahre und verunfalle möchte ich von meinem Recht Gebrauch machen. Wer da Schuldt hat, ist mir eigentlich egal. Sollte ich Schuldt sein stehe ich dafür gerade.

mike
Bei einer ordentlichen Verurteilung auch mit deinem Haus !!!!

Was ja immer vergessen wird, wenn es mal zu Klage kommt laufen Kosten auf und ärger und Zeit.

Niemand kann garantieren das er nicht auch an einer Menge Kosten überbleibt, selbst wenn er gewinnt.

Stichwort, der Andere kann plötzlich nicht zahlen und man muß selbst im Recht für die Eigenen oft hohen Kosten trotzdem aufkommen.
 
Capricorn

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Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole. Ich muss eine obligatorische Haftpflichtversicherung abschliessen. So wie jeder anderen Fahrzeugführer auch. Und anstatt mit den von den Versicherten abgeknöpften Geld einen Schaden zu begleichen, wird das Geld dafür ausgegeben dass sich Rechtsanwälte und Richter damit beschäftigen, bei einer gemeinsamen Motorradtour gäbe es stillschweigende Vereinbarungen und verantwortliche Tourveranstalter und „scheiss die Wand an“.

Das ist doch absolute Scheisse. :(
 
manfred180161

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Hat jemand so eine für eine Moppedausfahrt passende Erklärungvparat und könnte sie hier bitte einstellen.
Hab schon rumgegockelt, aber nix gefunden...

Gruß
Der Manne aus Echterdingen
 
pietch1

pietch1

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Ganz Einfach, wenn ich in der Gruppe fahre und verunfalle möchte ich von meinem Recht Gebrauch machen. Wer da Schuldt hat, ist mir eigentlich egal. Sollte ich Schuldt sein stehe ich dafür gerade.

mike
Ich denke, hier wird viel zerredet.

Fährt man in einer Gruppe und der vierte rappelt den dritten um, ist klar, dass dieser den Schaden vom dritten übernimmt.

Das die Versicherung des vierten jetzt aber versucht, den Ersten haftbar zu machen, da er anscheinend "Veranstalter" ist,

allerdings nicht mehr.

Da versucht die Versicherung nur einen Sündenbock zu finden. (Kosten minimieren mit Gesetzeslücken) :mad:
 
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Gast10317

Gast
Wenn ich den Haftungsausschluß so durchlese, kommt ja auch noch der Datenschutz dazu, darf ich da einfach Bilder machen und veröffentlichen ?:eekek:
 
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Knulli88

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Hallo Leute,

Das mit der Haftung ist aus meiner Sicht auch noch aus einem anderen zusätzlichen Grund kritisch: die Krankenkasse.
Beispiel 1:
Ich selbst fahre mit meinem Bike auf einen Parkplatz; schon Schritttempo; von der Seite kommt ein Auto, ich weiche aus, bringe meinen Fuß (wie auch immer) zwischen den Bordstein und meiner Fußraste; bleibe aber auf der Maschine und halte an. Auto fährt weiter, das hat der gar nicht mitbekommen, -hätte ich auch nicht. Mir schmerzt der große Zeh, am nächsten Tag beim Doc: Zeh angebrochen.
Nach vier Wochen alles wieder ok. Aber: nach sechs Wochen bekomme ich ein Schreiben von meiner! Krankenkasse, ob da nicht doch ein anderer beteiligt war, dem man die Kosten aufdrücken könnte. Ich war schon etwas erstaunt. Antwort auf Nachfrage bei der KK: "Wir machen das immer so, vielleicht können wir ja jemand in Regress nehmen. Wir sind dazu verpflichtet."
Beispiel 2:
Eng bebautes Gebiet in der Nachbarschaft, aber noch ein völlig freier Bauplatz, dessen Besitzer auf Nachfrage erlaubt dort zu parken; "stört mich nicht". Winter, festgefahrener Schnee, tagsüber leicht angetaut, nachts gefroren, am Morgen glatt, Autofahrer schon auf dem Bauplatz vor seinem eigenen Auto ausgerutscht, Wadenbein gebrochen. 4 Wochen später zäunt ein Bautrupp den Bauplatz ein. Warum: Krankenkasse hat Ansprüche an Besitzer angemeldet, denn wenn er seinen Bauplatz auch nur netterweise und unentgeltlich zur Verfügung stellt, ist er nach wie vor für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Lt. Krankenkasse hätte er die Parkfläche räumen/ streuen müssen oder, und jetzt kommt's: einen Haftungsverzicht vereinbaren müssen!! Kosten ca. 1800,00 € für den Bauplatzbesitzer. Dem Verunfallten war das hochpeinlich - aber die 1800 € hat er nicht übernommen. Die rden auch nicht mehr miteinander.
Ich weiss: Absoluter lebensferner Blödsinn, aber es ist nun mal so. Ich habe die Schreiben damals selbst gesehen.
Wenn's irgendwann um Geld geht hört jeder Sinn/Verstand auf. Da gibt es dann immer einen, der versucht woanders Geld einzutreiben. Das muss gar nicht mal der Geschädigte selbst sein.

Trotzdem noch einen schönen Sonntag wünscht der

Johann
 
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Polly

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Nach meiner Meinung ist Punkt 2 dieses Haftungsauschlusses für eine gemeinsame Ausfahrt kontraproduktiv, da damit ja gerade die gegenseitige Haftung ausgeschlossen wird und damit den Versicherungen Munition bietet, um nicht zahlen zu müssen.
Knallt der 4. in den 3. sollte ja logischerweise das Ziel sein, Nr. 4 meldet den Schaden seiner Versicherung, Versicherung zahlt - gut.
Mit diesem Haftungsausschluss wäre die Versicherung ja schön doof, wenn sie zahlen würde, nachdem die gegenseitige Haftung explizit ausgeschlossen wurde.

Will man sich als privater Organisator dennoch absichern gibts einfach einen Wisch mit Datum, Abfahrtsort und Ziel sowie der Erklärung jedes Teilnehmers, dass er für die Einhaltung der StVO insbesondere der Sicherheitsabstände, die Routenwahl, seine persönliche Leistungsfähigkeit und den technischen Zustand seines Fahrzeugs selbst verantwortlich ist.
Wenn er dann seine Route zufällig hinter dem Vorausfahrendem wählt ist das normales Verkehrsgeschehen und hat nichts mit einer verabredeten und risikobehafteten gemeinsamen Fahrt zu tun.

Wenn natürlich 3 Tage im Formationsflug unter Missachtung jeglicher Verkehrsregeln durch die Seealpen geknallt wird, und ein Teilnehmer berichtet auch noch ganz stolz davon, dann wirds natürlich schwierig und dann hat die Versicherung ja auch irgendwo recht, wenn sie die Zahlung verweigert.

Polly
 
Klausmong

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Ich denke bei dem Haftungsauschluß geht es darum gegenüber dem "Veranstalter" keine Haftungsansprüche zu haben und nicht nach etwaigen wirklichen Verursachern von Unfällen.

ist ein Unterschied.
 
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Polly

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Zitat aus dem verlinkten Haftungsausschluss:

2. Ich verzichte hiermit zudem gegenüber den anderen Teilnehmern der Tour auf alle Ansprüche, die mir aufgrund von Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Tour gegen diese anderen Teilnehmer zustehen könnten ...

Das ist m.M. ein Eigentor, warum sollte ich auf Ansprüche gegenüber den Mitfahrern verzichten, wenn mir ein Schlafschaf hinten reinknallt.
Und auch für den Veranstalter ist das unklug, denn wenn der Geschädigte vom Verursacher bzw. seiner Versicherung nichts holen kann, bei wem klopft er (oder seine Kranken- Rentenversicherung) dann an?

Polly
 
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Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
........... eine gewisse Naivität oder Unkenntnis machen das LEBEN leichter :eekek:!

Und wenn man meistens alleine fährt ..... oder max. zu zweit, gelegentlich zu dritt, dann weiß man, wie schön Motorradfahren sein kann :cool:.
 
Klausmong

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Zitat aus dem verlinkten Haftungsausschluss:

2. Ich verzichte hiermit zudem gegenüber den anderen Teilnehmern der Tour auf alle Ansprüche, die mir aufgrund von Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Tour gegen diese anderen Teilnehmer zustehen könnten ...

Das ist m.M. ein Eigentor, warum sollte ich auf Ansprüche gegenüber den Mitfahrern verzichten, wenn mir ein Schlafschaf hinten reinknallt.
Und auch für den Veranstalter ist das unklug, denn wenn der Geschädigte vom Verursacher bzw. seiner Versicherung nichts holen kann, bei wem klopft er (oder seine Kranken- Rentenversicherung) dann an?

Polly
Ja, weil sich im Extremfall die Eigene Versicherung ( der Kranken bzw Unfallversicherung ) an einem schadlos halten wird, weil man Ihnen mit sowas die Möglichkeit vertan hat das vom Anderen zurückzufordern ( wenn es dessen Schuld wäre )

Mir ist das konkret passiert das mich ein Mitfahrer in der Mongolei in einem Moment der Unachtsamkeit abgeschossen hat.

War eher die durchaus üble Erfahrung was Schäden und Verletzungen betrifft ( bei ihm schlimmer )

Wir haben uns das fair untereinander ausgemacht wer Schuld hat und da regelt und dafür brauchten wir keine Streitereien.
In Europa hätten wir vermutlich das auch die Versicherungen machen lassen, aber uns vorher darüber abgesprochen.

Wie man es halt machen sollte wenn man etwas Anstand hat, das klärt man auf Augenhöhe.

Und selbst wenn wer wirklich uneinsichtig wäre kann man im Notfall klagen, aber auch auf Augenhöhe und fair.
 
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Randyacres

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wenn man etwas Anstand hat, das klärt man auf Augenhöhe.
mein Gott, es soll Fälle geben, wo sich einer aber ganz schön tief bücken müsste, um dem anderen auf Augenhöhe zu begegnen. Ca. - 1,80 m z.B.

Und da man nichts so doof denken kann, wie es gelegentlich kommt, sollte man sich so gut es geht absichern, wenn man etwas organisiert. Denkt mal über das Thema Bergführer ---> Garantenstellung nach.

Und es geht nicht zwangsläufig darum, dass A B reinfährt und ein Schutzblech verdengelt.

Und da könnt Ihr Euch über Versicherungen, Jusristen, oder wen auch immer aufregen, wie Ihr wollt, es wird genau so kommen und dass viele Freundschaften schon dort endeten, wo das Geld anfing, sollte ja nun auch mal eine bekannte, wenn auch unschöne, Tatsache sein
 
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