Haftungsausschluss in Motorradgruppe - Sinn oder Unsinn?

Diskutiere Haftungsausschluss in Motorradgruppe - Sinn oder Unsinn? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Haben wir keinen Rechtsanwalt unter den Forumsusern, der uns hier sagen kann, wie es rechtlich nun wirklich wasserdicht gemacht werden kann? Gruß...
manfred180161

manfred180161

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Haben wir keinen Rechtsanwalt unter den Forumsusern, der uns hier sagen kann, wie es rechtlich nun wirklich wasserdicht gemacht werden kann?

Gruß
Der Manne aus Echterdingen
 
six

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Ein Rechtsanwalt hätte gar keine Zeit, sich um Haftungsausschlüsse zu kümmern!
Er wäre vermutlich nur damit beschäftigt, hier Unterlassungsklagen vorzubereiten..........:cool:
 
maxquer

maxquer

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Mache ich hier fast täglich.
Wenn Du das Geschreibsel hier so siehst, hast Du recht. Mach ich dann auch. Ne gutachterliche Stellungnahme gebe es hier von mir aber nicht umsonst und nichts anderes müsste der RA hier reinstellen.

Gruß,
maxquer
 
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Gast 5187

Gast
Ne gutachterliche Stellungnahme gebe es hier von mir aber nicht umsonst
Zeig mir einen einzigen RA, der so etwas Pauschales gegen Honorar tut.....

Oder meintest Du die Einschätzung zu einer bestimmten Fallkonstellation, bei der alle alle Protagonisten inkl. aller Rahmenbedingungen bekannt sind?
 
Klausmong

Klausmong

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Zeig mir einen einzigen RA, der so etwas Pauschales gegen Honorar tut.....

Und das dürfte das Grundproblem an der ganzen Geschichte sein.

Das nämlich jede Situation für sich einzeln zu bewerten wäre und man keine allgemeingültige Aussage machen kann.

Man kann nur versuchen das man für sich das Risiko minimiert.

Also zb ich plane eine Ausfahrt, von hier bis dort, werde mir das Hotel xy in Hinterdorf buchen.
Mein Essen zahle ich selber , aber dort und dort kann man essen gehen usw.

Und jeder kann sich gerne anhängen, aber selber buchen usw.....

Da hat man schon eine viel bessere Ausgangsbasis.
 
maxquer

maxquer

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Zeig mir einen einzigen RA, der so etwas Pauschales gegen Honorar tut.....
Gehe zu Deinem Haus- und Hofanwalt und gebe ihm den Auftrag ein Rechtsgutachten zu dem Thema zu erstellen. Das macht der, wird aber nicht ganz billig!
Für Firmen ist das gang und gebe zu bestimmten Themen Rechtsgutachten erstellen zu lassen. Und wenn es um mögliche Schadensersatzforderungen geht, weil man als Autohersteller die Kunden bes.chissen hat. Braucht man allein schon für die notwendigen Rückstellungen in der Bilanz.

Gruß,
maxquer
 
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Gast 5187

Gast
Gehe zu Deinem Haus- und Hofanwalt und gebe ihm den Auftrag ein Rechtsgutachten zu dem Thema zu erstellen. Das macht der, wird aber nicht ganz billig!
Für Firmen ist das gang und gebe zu bestimmten Themen Rechtsgutachten erstellen zu lassen. Und wenn es um mögliche Schadensersatzforderungen geht, weil man als Autohersteller die Kunden bes.chissen hat. Braucht man allein schon für die notwendigen Rückstellungen in der Bilanz.

Gruß,
maxquer
Da melde ich meine Zweifel an, zumindest bei seriösen Juristen.
Oder Du hast eine recht umgangsprachliche Vorstellung von einem Gutachten.

Auch als Auftraggeber gebe ich konkrete Rahmenbedingungen vor, auf deren Basis etwas erstellt wird.
Gern auch konkrete Alternativszenarien.

Was Du erwartest ist eine Art Ratgeber zum Thema. Der dürfte gespickt sein mit Beispielkonstellationen. Die gabs hier schon zu genüge.
Genauso wie in dem verlinkten Artikel dieser Zeitschrift. Damit ist niemandem unmittelbar geholfen.
 
maxquer

maxquer

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..Da melde ich meine Zweifel an, zumindest bei seriösen Juristen.
Der war gut!!!:cool:
Bin übrigens mit einer Rechtsanwältin seit über 20Jahren verheiratet. Das heißt aber nicht, das ich Ahnung von Jura habe, aber immerhin habe ich einige Arbeitsweisen mitbekommen.:p

Gruß,
maxquer
 
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Randyacres

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Nun, Du nennst es Rempler, in Wahrheit teilst Du aber unter jeglicher Gürtellinie aus.
ich meinte Rempler zwischen Teilnehmern einer Tour

Was meinen Job angeht:
ich bin definitiv nicht Erfüllungsgehilfe eines Veranstalters ( keine Ahnung warum Du das hier unterstellst ohne Ahnung zu haben ), aber ich habe die rechtlichen Sachen zu einer Veranstaltung lernen müßen.
Haftungen, mögliche Probleme usw.

Wäre schön wenn an was schreibt zu was man Ahnung hat und nicht wieder an den Haaren herbeigezogene Vermutungen.
ach weißte, ich habe 30 Jahre Erfahrung als PCO auf den Knochen, ich denke, dass ich sehr, sehr gut weiß, wovon ich beim Thema Veranstaltungen spreche. Und da ist alles dabei gewesen, von Bühnenbau, über Veranstaltungstechnik, Catering, Künstlermanagement etc.pp. für diverse, internationale Großkonzerne. Teils in Europa, teils in Übersee mit Anreisen aus der ganzen Welt. Ich weiß, was es heißt, Veranstalter zu sein
 
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Gast 5187

Gast
Kommt jetzt eigentlich vor jedem Statement ein vermeintlich legitimierender Lebenslauf.

Was hatter denn, was kann er denn? ;)

Wir kriegen nun auch sicher noch die Funktioner der Rechtspflege zusammen.
Als nächstes erläutert bitte mal jemand den Unterschied zwischen einem Diplom und einem Volljuristen. :D
 
maxquer

maxquer

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Ein Volljurist hat das 2. Staatexamen und kann sich damit z.b. als Rechtsanwalt niederlassen. Ein "Diplom"-Jurist hat nur das 1. Staatexamen und kann maximal als Rechtspfleger frei arbeiten. Und das wusstest Du nicht. Traurig!

Gruß,
maxquer

PS: Aber schön, dass wir solche Koniferen hier im Forum haben.:cool:
 
Qurator

Qurator

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Man braucht die Verantwortung nur auf möglichst viele Köpfe ( Mitfahrer) verteilen....: so viele wie bei der "Duisburger Loveparade" Dann wird das Verfahren eingestellt! Wäre zu viel Arbeit einen Schuldigen zu ermitteln............

,
 
G

Gast 5187

Gast
Der zweite Teil stimmt nicht ganz, aber das kann beim schnellen googlen schon mal durchrutschen.
Die Briten unterscheiden da imho präziser indem sie die Tätigkeiten als Solicitor bzw. Barrister bezeichnen.
Für ersteres brauchst Du auch hierzulande keine Befähigung fürs Richteramt.

Wenn Du Deine Frau nun auch noch nach dem Unterschied zwischen dem Gutachten- und dem Urteilsstil fragst (könnte sie auch nach so langer Zeit noch kennen) wirst Du bemerken, dass Dein Link oben materiell wenig zielführend war, sondern allenfalls formell, wenn man weiss, was man tun möchte. Zuvor sollte man aber überdenken, ob das sinnvoll ist.
 
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