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Gewährleistung
Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
– Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
– Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
– Minderung (§ 441 BGB),
– Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).
Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.
Garantie
Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).
Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.
Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.
Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
Die Menschen bei BMW bieten Kunden:
Gewährleistung & Kulanz
Gewährleistung
BMW Motorrad leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Motorrades entsprechende Fehlerfreiheit während zwei Jahren, beginnend mit dem Tage der amtlichen Erstzulassung des Vertragsgegenstandes durch den BMW Motorrad Partner oder der Auslieferung an den Kunden. Die Gewährleistungspflicht von BMW Motorrad erstreckt sich auch auf die nicht von BMW Motorrad selbst hergestellten Teile mit Ausnahme von Reifen.
Kulanz
BMW Motorrad behält sich vor, in Einzelfällen ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches für die Beseitigung von Fehlern, die nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung aufgetreten sind, Aufwendungen für Lohn- und/oder Materialkosten über den BMW Motorrad Partner ganz oder teilweise zu übernehmen. Diese freiwilligen Kulanzregulierungen sind wie die Gewährleistung zeitlich befristet und an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Ausschlaggebend bei einer Kulanzprüfung ist die Betriebszeit des betreffenden Motorrades.
Weitere unbedingte Voraussetzung für eine Kulanzleistung durch BMW Motorrad ist die regelmäßige und ordnungsgemäße Durchführung der von BMW Motorrad vorgesehenen Wartungsdienste durch einen BMW Motorrad Partner sowie die sachgemäße Pflege des Fahrzeugs. Die Entscheidung über die Gewährung einer Kulanzleistung trifft ausschließlich Ihr BMW Motorrad Partner in Abstimmung mit BMW Motorrad für den jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich deshalb in jedem Fall hierzu an Ihren BMW Motorrad Partner