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vierventilboxer
Fragt ein potenzielle Käufer danach, so muss der Verkäufer wahrheitsgemäß antworten (sinniger Weise wird dies schriftlich dokumentiert). Tut er dies nicht, so macht er sich strafbar.Ein fachgerecht instand gesetzter Umfaller muss nicht angezeigt werden.
In diesem Fall ist es offensichtlich. Wer darauf nicht entsprechend reagiert und sich versucht dumm zu stellen, der will offensichtlich betrügen.
Von einem bereits geschlossenen Vertrag gemäß Fernabsatzgesetz würde ich sofort zurücktreten, es sei denn der VK-Preis würde im akzeptablen Rahmen herabgesetzt.
Dem TO würde ich diese Option dennoch nicht nahelegen anzunehmen, denn dafür ist er technisch nicht versiert genug.
@ollner79: Nimm es bitte nicht persönlich, aber ich rate dir nochmals eindringlichst dazu deine Finger von der Maschine zu lassen!
Wenn du nicht weißt was du dir hier in die heimische Garage holen möchtest - deine Fragen lassen nur diesen einen Schluss zu - dann ist sie nichts für dich. Lass es! Das gibt nur Ärger!