Hast mit deiner Argumentation irgendwie schon Recht.
.... welches vielfach vom Händler/Käufer konfiguriert wurde, vom Hersteller dann aber nicht so lieferbar ist. So what!
Lieferbar müsste der Kofferträger ja sein - bei der ADV gibt´s den ja auch.
Habe jetzt nochmal in der Bestellung bzw. den AGBs nachgesehen. Die Bestellung muss erst vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden - erst dann gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.
Wenn der Konfigurator des Herstellers und der Verkäufer (in diesem Fall NL) falsche Angaben zum Verkaufsgegenstand macht dann ist der Kunde mal wieder der Dumme?
Gibt es nicht ein Preisauszeichnungsgesetz? Ausgewiesener Preis gilt als Angebot des Verkäufers / Händlers und die Ware ist zum ausgewiesenen Preis zu veräußern.
Ich bin jetzt mal gespannt ob BMW bei mir den Kofferträger bestätigt. Wenn nicht, werden wir bestimmt nicht nur "etwas" diskutieren. Ich wollte eigentlich keine Varios mehr und sehe es nicht ein, für etwas zu bezahlen, was mir bereits im Verkaufsgespräch als enthaltene Leistung zugesagt wurde.
Ich habe sicherheitshalber mal ein Screenshot vom Konfigurator gemacht, falls der wieder "über Nacht" geändert wird.