Oder wenn so wie hier, der / die im dunklen Sportwagen sitzende Fahrer / in mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Schulterblick macht.
Josef
Vermutlich. Aber der Fahrer im roten Ferrari überholte bei Betrachtung der Gesamtsituation (Pulk von überholenden Sportwagen, die zwischen "normal fahrenden" Fahzeugen -Kamerafahrzeug und vorausfahrendes WOMO- kolonnenspringend überholen) trotz unklarer Verkehrslage. Das vorheriger Verhalten des Lambo (hatte zuvor bereits ebenfalls überholt) muss einem verantwortungsbewussten Fahrer geradezu die Gedanken aufdrängen, dass der nicht hinter einem WOMO herfahren wird.
Aber sein Verhalten muss kein Richter mehr beurteilen. Beim Lambo-Fahrer sieht es anders aus.
Das ist auch der Grund, warum für Motorradgruppen, unabhängig von der Rechtslage des § 5 StVO auch per interner Absprache ein Überholverbot gelten sollte.
Und ganz gefährlich wird es, wenn "fremde" schnellere Biker von hinten aufschließen und sich durch eine "ebenfalls überholende, aber sich an die Gruppenregel haltende Gruppe" durcharbeiten. Wer die nachfolgenden Urteile/Zitate liest, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er schnell im illegalen Bereich fährt. Ohne Unfall: vermutlich kein Problem. Mit Unfall: entscheiden die Richter den Einzelfall.
Wenn ich (als Gruppenmitglied) jemanden von hinten kommen sehe, zeige ich ihm durch mein Verhalten, dass ich ihn sehe und ihm Platz mache. Manche warten leider erst gar nicht, sondern ballern hirnlos vorbei.
Ein paar Urteile
eine Definition
noch eine