westi677
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- F 850 GS (40 Jahre Jubiläumsmodell // MJ2021)
Natürlich hättest du ermitteln können, wie hoch dein vorheriger Messbetrag war. Einfach die alte Grundsteuer durch den Hebesatz und dann hättest Du den alten Messbetrag gehabt.Das ist ja der Verbrecherkram - irgendwann kamen Bescheide die nichts aussagten und gegen die musste man mal prophylaktisch Widerspruch einlegen, aber wer macht das wenn da kein Preis dransteht?
Natürlich weißt Du dann zwar noch nicht, was Du am Ende bezahlen musst, weißt aber wie sich der Messbetrag entwickelt hat und hättest Einspruch einlegen können.