Getriebeschaden nach 8 Monaten- Muss der Händler die Reparatur bezahlen?

Diskutiere Getriebeschaden nach 8 Monaten- Muss der Händler die Reparatur bezahlen? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich bin auch für das Prinzip Leben und leben lassen. Nur bei diesem Händler hab ich gerade dieses Jahr...
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Ichbingsfan

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Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich bin auch für das Prinzip Leben und leben lassen. Nur bei diesem Händler hab ich gerade dieses Jahr dieses Problem schon gehabt mit einem Gebrauchtwagen BMW, nach drei Monaten kam ich zum ersten mal so richtig in den Regen damit und sämtliche Komfortelektronik samt Scheibenwischer fiel aus. Ich bräuchte ein neues Grundmodul hieß es und von Gewährleistung wollten sie nichts wissen(über 500) Deswegen bin ich verunsichert was mein Recht ist und was nicht und ob ich dazu komme. Ich heiß übrigens Daniel
 
Jonni

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Hi Daniel,

was Gewährleistung betrifft, sind deine Karten eher schlecht. Die Beweislast, dass bei Übergabe der Fehler schon vorhanden war, liegt bei dir. Diesen Beweis zu führen ist sehr schwer. Ohne Rechtsschutzversicherung im Rücken, auch viel zu risikoreich.

Alternative A:

Du hast bereits mit deinem Pkw schlechte Erfahrungen gemacht. Halte deinem Händler dies "unter die Nase" und "drohe" ruhig damit, den Kundenservice in München zu kontaktieren. Was die Händler fürchten, wie der Teufel das Weihwasser, sind schlechte Kundenbewertungen beim Hersteller. Solche haben teilweise unmittelbare Auswirkung auf die Boni der Händler. Versuche also mit dem Händler eine Kulanzregelung zu finden, wie z.B. du kaufst oder ersteigerst ein Gebrauchtgetriebe und er baut es kostenlos ein.

Alternative B:

Dein Händler ist uneinscihtig. In diesem Fall musst du umdenken. Mit "Gangspringer"-Getriebe steht bei dir in der Garage ein wirtschaftlicher Totalschaden. Material- und Einbaukosten für ein neues Getriebe übersteigen den Zeitwert des Motorrads. Also lautet die Devise: andere GS kaufen (diesmal besser einer 1150er) und die 1100ter entweder als defekt verkaufen oder diese in Einzelteile demontieren und bei Ebay im Laufe der Zeit Teil für Teil versteigern.

CU
Jonni
 
SA Moose

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ich schaetze mal, die chance, dass du deinen nick aenderst, ist groesser als die chance, dass der haendler dir entgegenkommt.....:yourescrewed:
 
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Ichbingsfan

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danke, das baut mich auf ;)
 
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Polly

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Was Dich daran aufbaut, versteh ich nicht.

Ich kopiere mal den wesentlichen Teil des links:

Die Gewährleistung beruht, anders als die Garantie, auf der Sach- und Rechtsmängelhaftung, die im BGB festgehalten ist. Ein Verkäufer haftet dafür, dass eine Sache, die er verkauft, frei von Mängeln ist. Das können auch versteckte Mängel sein oder solche, die erst nach dem Kauf auftreten, aber nach Alter und Beschaffenheit der Sache nicht auftreten dürften. Ein Gebrauchtwagen muss also in einem Zustand sein, wie es nach Alter, Kilometerleistung und zugesagten Zustand (z.B. Scheckheft gepflegt, unfallfrei) zu erwarten ist. Ist er es nicht, hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung der Mängel (Gewährleistung).

Bei einer GS 1100 Bj. 95 mit knapp 100 tkm ist leider damit zu rechnen, dass sie früher oder später einen Gangspringer bekommt, d.h. der Mangel darf nach Alter und Beschaffenheit auftreten.
Nachdem Du den Mangel 8 Monate nicht reklamiert hast, wird zudem jedes Gericht davon ausgehen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag, zumindest wirst Du das Gegenteil kaum beweisen können.

Daher sehe ich auf dem Rechtsweg wenig Chancen für Dich.

Polly
 
bernyman

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Hallo, ich kann hier manche Leute nicht verstehen, kaufen sich ein 18 Jahre altes Moped mit nicht wenig KM auf dem Buckel und wundern sich dann, das nach einem halben Jahr das Getriebe oder ähnlich Sachen den Geist auf geben. Auch ein Getriebe ist ein Verschleißteil, zwar nicht im Sinne wie Bremsen,Kupplung oder ähnlichem aber auch hier findet ein Verschleißprozess statt. Wer heutzutage als Händler noch gebrauchte Mopeds oder Autos verkauft kann nur hoffen das er nicht an solch einen Kunden wie dich gerät.
 
Larsi

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.. Wer heutzutage als Händler noch gebrauchte Mopeds oder Autos verkauft kann nur hoffen das er nicht an solch einen Kunden wie dich gerät.
Das finde ich jetzt etwas überzogen.
Was ist daran verwerflich, die Möglichkeiten zu klären?
 
bernyman

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Das finde ich jetzt etwas überzogen.
Was ist daran verwerflich, die Möglichkeiten zu klären?
... jetzt mal ganz ehrlich, wie willst du als Händler den sowas garantieren, du kannst auch nicht vor dem Verkauf jedes Moped in seine Einzelteile zerlegen. Klar geben die Gesetze sowas heute her, wenn das zwei Wochen nach Verkauf aufgetretten wäre könnte ich den Threadstarter ja verstehen, aber so. Da braucht man sich auch nicht mehr wundern wie die Händler mit den Kunden umgehen und was da manchmal für Preise verlangt werden, sowas zahlen "wir alle" beim nächsten Händlerbesuch mit!!
 
Larsi

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... jetzt mal ganz ehrlich, wie willst du als Händler den sowas garantieren ...
kann er nicht garantieren ... völlig klar.

muss er aber tun.

daher gibts für mich nur zwei sinnvolle szenarien, wie der händler hätte vorgehen sollen:
a. er verkauft das ding irgendwohin, wo er keine gewährleistung geben muss
b. er verkauft das ding mit gebrauchtfahrzeuggarantieversicherung

im vorliegenden fall hat er beides nicht gemacht und glück gehabt, dass der getriebefehler beim kunden nicht in den ersten sechs monaten auftrat. dann nämlich wäre der händler ziemlich sicher der leidtragende gewesen.
so hängts jetzt mit ziemlicher sicherheit am käufer, der hier seine chancen abwägt.
 
C-Treiber

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Mein Denkansatz wäre hier, der Händler muss garnichts machen.Es handelt sich hier um einen normalen Gebrauchsgüterkauf, mit der gesetzlichen Sachmangelhaftung.Es wurde hier ja schon geschrieben, dass die Beweislastumkehr nach 6 Monaten nicht mehr greift und bei einem 18 Jahre alten Gebrauchsgegenstand wird hier jeder Richter eine normale Beschaffenheit annehmen und eine Händlerverantwortung ablehnen.Verschleiß ist von der Sachmangelhaftung ausgeschlossen!!! Den Gutachter möchte ich sehen, der bescheinigt,das bei Übergabe, der Mangel schon vorhanden war.Irgendwo müssen wir ja auch mal von dieser Vollkaskomentalität abkommen, wo immer nur der verkaufende Händler bluten soll.Wer gebraucht kauft, der bezahlt auch nur gebraucht, wer das nicht möchte, kauft halt neu und hat das freiwillige Haltbarkeitsversprechen ( Garantie) des Hersteller.
Leider falsch. Das Getriebe ist kein Verschleißteil. Die Gewährleistung gilt immer, die Garantie ist ein Bonbon und hat nichts mit Neu oder Gebraucht zu tun.
 
cowy

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Der :) ist ein `Guter` und hat auch gleich, wenn mich nicht alles täuscht,
bald nach Übergabe den KurbelWeDi (und Kuppelding?) erneuert.

Leider kam die Kaufempfehlung

Hallo,
wer beabsichtigt, seine ehrliche
11er GS zu verkaufen?
gedacht ist an
bj ab '98 ,
km bis 90'000
mögl mit Koffer,
Max 2 Besitzer ,
und unverbastelt
gern mit sinnvollem Zubehör....
zu spät....


Und haut euch doch bitte nicht die Köpfe ein. Der TE hat´s doch nicht so g´meint - und nur gefragt.

Gr, cowy
 
C-Treiber

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Bevor ich den Rechtsanwalt bemühe, würde ich mich erst ein Mal mit dem Händler auseinandersetzen.

Die Lage ist mit nichten so einfach, wie sie hier dargestellt wurde.

Bei der Sachmängelhaftung ist es grundsätzlich so, das der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Sachmangel der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, grundsätzlich beim Verkauf schon vorhanden war und der Händler zur Abwehr der Ansprüche nachweisen muss, das dem nicht so ist. Umgekehrt musst Du nach Ablauf von 6 Monaten, für den Fall des Bestreitens durch den Händler, beweisen das der Mangel bereits bei Verkauf (Übergabe an Dich) dem Grunde nach bestand. Das gilt unabhängig davon ob Neu oder Gebraucht.

:)

Ist doch wunderbar.
18 Jahre alt und 91.000km, Du fährst die durchschnittliche Jahresleistung drauf, und Dein Getriebe verreckt. Zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich war der Mangel bereits dem Grunde nach vorhanden (Alter des Getriebes mit entsprechender Abnutzung). Der Beweis ist einfach zu fühhren. Kein Getriebe geht binnen 8 Monaten und 2000km kaputt, es sei denn, der Mangel war bei Übergabe schon dem Grunde nach vorhanden.
Es ist völlig egal, ob der Mangel durch ein fehlerhaftes Teil besteht oder durch das Alter und den vorherigen Gebrauch.

Der Mangel war durch die Laufleistung des Getriebes bei Übergabe an Dich bereits in der Sache angelegt vorhanden. Die Kausalkette muss nicht mal konstruiert werden, sie ergibt sich offensichtlich alleine durch die Historie. Und offensichtliches muss man vor Gericht nicht beweisen sondern nur vortragen.
(Im Zivilrecht wird im Urteil nur berücksichtigt, was auch vorgetragen wurde)

Dem Händler (der im Gegensatz zu Dir Fachmann ist) muss die Möglichkeit eines Getriebeschadens bekannt sein. Kann er bei einer Argumentation wie oben vor Gericht nicht beweisen, dass er das Getriebe zerlegt und überprüft hat und alles in Ordnung war oder beim Kauf explizit auf einen möglichen Getriebeschaden hingewiesen hat, hat er schlechte Karten.

Die sogenannte "Beweislastumkehr" führt nicht zum Erlöschen der Sachmängelhaftung!

Um es anders herum auszudrücken, der Händler wäre schön blöd, wenn er sich mit Dir auf ein Verfahren einläßt.
 
Jonni

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Na, dann hoffe ich, dass der vom Gericht bestellte Sachverständige den Sachverhalt ähnlich bewertet.

CU
Jonni
 
Wolfgang.A

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Das würde die Beweislastumkehr komplett aushebeln, oder welcher Defekt wäre dann bei einem Gebrauchtfahrzeug nicht schon beim Kauf im Keim vorhanden?

Dann würden die Preise für Gebrauchtfahrzeuge ja massiv in die Höhe gehen, wenn jedes Fahrzeug vor dem Verkauf komplett zerlegt und überprüft werden müsste.
 
Larsi

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In Berlin ist vieles anders ...
 
Q

q-ala

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........... und meine Erfahrungen zeigen:
Je teurer der Linksvertreter, desto besser dessen Argumentation und somit die Chance auf Sieg.
Und als Beispiel dient mir hier die für mich logisch klingende Ausführung von C-Treiber, zumal unter dem Gesichtspunkt das Gangspringer bei M93 Getrieben bekannt sind!
Aber andererseits, die Beweislastumkehr will auch erst ausgehebelt sein (wie geschrieben, wer besser argumentiert der gewinnt...)
Ungeachtet all dieser -theoretischen- Denkanstöße, erst mal mit dem ;) sich auch ;) unterhalten, danach können immer noch die Waffen ausgegraben werden.
Selbst wenn der ;) keine Versicherung hat/hatte, so denke ich doch, das er freundlichen -und nicht: du hast mich besch... - Denkanstößen ala, wie kannst du mir nun weiterhelfen, sich nicht verweigert und dementsprechende "Hilfe" anbietet (und das ist schon mal ne Grundlage zur Verhandlung über die Größe dieser Hilfe dann).
M.M.!

lg
Harald (was kostet so ein gebrauchte Getriebe übrigens?)
 
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Islay

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Nette Argumente gegen den Händler. Was ist eigentlich, wenn der Händler auch mal ne wilde Behauptung aufstellt ?
Wenn er einfach mal sagt, dass der Käufer 8 Monate falsch geschaltet hat und damit das Getriebe zerstört hat ?
Was ist die Kiste eigentlich noch wert ?
1000 Euro? Also dafür würde ich gar keinen Aufriss machen, sondern die Karre bei Ebay verscherbeln und einfach mal was Anständiges holen.
Nur mal ein Denkansatz. Was ich vom Haendler halte, sagte ich ja bereits. :)
 
C-Treiber

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Das würde die Beweislastumkehr komplett aushebeln, oder welcher Defekt wäre dann bei einem Gebrauchtfahrzeug nicht schon beim Kauf im Keim vorhanden?

Dann würden die Preise für Gebrauchtfahrzeuge ja massiv in die Höhe gehen, wenn jedes Fahrzeug vor dem Verkauf komplett zerlegt und überprüft werden müsste.
Die Beweislastumkehr wird nicht ausgehebelt. Mit der Kausalkette trittst Du ja den Beweis an.

Ja, bei einem Gebrauchtfahrzeug sind die Schäden im Keim vorhanden. Das ist das Risiko des Händlers. Er kann es verkaufen, ohne es zu zerlegen und davon ausgehen, das es die 12 Monate überlebt oder zerlegen, überholen und einen höheren Preis verlangen.
 
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