Bevor ich den Rechtsanwalt bemühe, würde ich mich erst ein Mal mit dem Händler auseinandersetzen.
Die Lage ist mit nichten so einfach, wie sie hier dargestellt wurde.
Bei der Sachmängelhaftung ist es grundsätzlich so, das der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Sachmangel der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, grundsätzlich beim Verkauf schon vorhanden war und der Händler zur Abwehr der Ansprüche nachweisen muss, das dem nicht so ist. Umgekehrt musst Du nach Ablauf von 6 Monaten, für den Fall des Bestreitens durch den Händler, beweisen das der Mangel bereits bei Verkauf (Übergabe an Dich) dem Grunde nach bestand. Das gilt unabhängig davon ob Neu oder Gebraucht.
Ist doch wunderbar.
18 Jahre alt und 91.000km, Du fährst die durchschnittliche Jahresleistung drauf, und Dein Getriebe verreckt. Zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich war der Mangel bereits dem Grunde nach vorhanden (Alter des Getriebes mit entsprechender Abnutzung). Der Beweis ist einfach zu fühhren. Kein Getriebe geht binnen 8 Monaten und 2000km kaputt, es sei denn, der Mangel war bei Übergabe schon dem Grunde nach vorhanden.
Es ist völlig egal, ob der Mangel durch ein fehlerhaftes Teil besteht oder durch das Alter und den vorherigen Gebrauch.
Der Mangel war durch die Laufleistung des Getriebes bei Übergabe an Dich bereits in der Sache angelegt vorhanden. Die Kausalkette muss nicht mal konstruiert werden, sie ergibt sich offensichtlich alleine durch die Historie. Und offensichtliches muss man vor Gericht nicht beweisen sondern nur vortragen.
(Im Zivilrecht wird im Urteil nur berücksichtigt, was auch vorgetragen wurde)
Dem Händler (der im Gegensatz zu Dir Fachmann ist) muss die Möglichkeit eines Getriebeschadens bekannt sein. Kann er bei einer Argumentation wie oben vor Gericht nicht beweisen, dass er das Getriebe zerlegt und überprüft hat und alles in Ordnung war oder beim Kauf explizit auf einen möglichen Getriebeschaden hingewiesen hat, hat er schlechte Karten.
Die sogenannte "Beweislastumkehr" führt nicht zum Erlöschen der Sachmängelhaftung!
Um es anders herum auszudrücken, der Händler wäre schön blöd, wenn er sich mit Dir auf ein Verfahren einläßt.