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Ichbingsfan
Themenstarter
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- 26.04.2013
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in einer freien werkstatt bekomm ich ein 97er getriebe frisch überarbeitet für 950, bei bmw für knapp über 2000.
Denn Dummfug sollte ich eigentlich besser nicht kommentieren, aber vielleicht machst Du Dir mal die Mühe BGB 437ff zu lesen. Wenn Du dann noch den Teil des Schuldrechts verstanden hast, der dazu gehört, reden wir weiter.In Berlin ist vieles anders ...
Setz Dich erst ein Mal mit Deinem Händler in Verbindung. Du hast zuerst Mal nur einen Anspruch auf Nacherfüllung (sprich, der Händler darf reparieren).in einer freien werkstatt bekomm ich ein 97er getriebe frisch überarbeitet für 950, bei bmw für knapp über 2000.
schaffst du aber nichtDenn Dummfug sollte ich eigentlich besser nicht kommentieren, ...
Wieso sollte ich mich auch beherrschen, es gibt keinen Grund dafür. Du gehörst ja nicht wirklich zu denen, die sich zurückhalten.schaffst du aber nicht
da verkennst du die lage recht deutlich ... macht aber nix.Wieso sollte ich mich auch beherrschen, es gibt keinen Grund dafür. Du gehörst ja nicht wirklich zu denen, die sich zurückhalten.
Soso, mag ja sein, das Du den Eindruck von Dir hast, ich hatte ihn bisher nicht. Aber ich kenn Dich ja auch noch nicht so lange und auch nicht persönlich, kann mich daher ja durchaus täuschen.da verkennst du die lage recht deutlich ... macht aber nix.
Jetzt kenn ich endlich mal den Grund deines fundierten Rechtswissens. Du hast also schonmal alleine einen Prozess gewonnen.OT:
- Bei den ganzen Kommentaren hier, frage ich mich schon, wer von denen sich schon mal selber vor einem Gericht vertreten hat und den Prozess dann auch noch gewonnen hat. Bei den Argumenten hier, Behauptung auf falsches Schalten, soll den Schaden verursacht haben. Einen Sachverständigen, für was?
Ende OT
Liebes f-hörnche,@c-Treiber
Aus meiner Erfahrung heraus ist es in Foren bedauerlicherweise so, daß Viele zu Themen schreiben, die etwas nur vom hörensagen meinen zu wissen und dieses Nichtwissen weitergeben. Ebenso wird immer wieder in Beiträgen gefragt: macht man etwas wie in dieser Ausführung beschrieben und dann kommen Antworten wie folgt:
ich weiß es zwar nicht sicher, aber ich DENKE mir, daß..........
darum
frage ich dich, c-Treiber, hier ganz direkt:
Was befähigt dich, hier Auskünfte oder Ratschläge in juristischen Angelegenheiten zu erteilen? Bist Du
a.) Jurist
b.) hast Jura beruflich erfolgreich angewandt
oder
c.) liest du Dich in Themen ein?
Ich benötige keine Antwort mit weitschweifenden Floskeln, ein einfaches a.), b.), oder c.) reicht mir völlig.
Fragegrund:
Als ich nach dem seinerzeitigen Erwerb meiner F650GS BJ2001 begann, mich in Foren einzulesen, da stellte ich den jahrzehntelang erfahrenen Schraubär daheim auf eine immense Geduldsprobe, da ich Aussagen in Foren stets für "w"ahre Münze nahm und zb. die Bremsflüssigkeit meines Moppeds hinüber sein MUSSTE, ebenso die Kettenpflege meines Fahrzeuges stäflichst vernachlässigt wurde.
Stand ja schließlich so im Forum. Da ich weiß, daß es - besonders als Frischling - nicht nur mir so ging, bin ich bei vehement vorgetragenem "Wissen" mittlerweile vorsichtig und bitte um Mitteilung der Quelle und der Befähigung.
Drum sei mir nicht bös´ob meiner Frage, aber wie mein Oppa immer sachte: prüfe, Majalche, prüfe!
Also: a, b, oder cähhhhhhhhhh-
Gruß, Gaby
Mal einen Prozess. Naja, nen paar mehr waren es schon. Einige sind auch nach Klageandrohung eingeknickt.Jetzt kenn ich endlich mal den Grund deines fundierten Rechtswissens. Du hast also schonmal alleine einen Prozess gewonnen.
Na dann wird auch alles, was du hier dem Themenstarter aufzählst, genau so eintreten. Prost Neujahr
Wieso erinnert mich das jetzt irgendwie an die Zahnarztfrauen in den Zahnpastawerbungen?Wenn Du 5 Jahre lang erfolgreich an Rechtsanwälte Computer verkauft hast und Kanzleinetzwerke eingerichtet hast, lernst Du ne ganze Menge über Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht und Gewährleistung, selbst wenn Du vorher völlig unbeleckt warst.
Tipp: Weil Du zuviel Werbefernsehen guckst?Wieso erinnert mich das jetzt irgendwie an die Zahnarztfrauen in den Zahnpastawerbungen?
Hi C-Treiber,...
Wenn Du 5 Jahre lang erfolgreich an Rechtsanwälte Computer verkauft hast und Kanzleinetzwerke eingerichtet hast, lernst Du ne ganze Menge über Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht und Gewährleistung, selbst wenn Du vorher völlig unbeleckt warst.
Ja, kann man sagen, so ein Quatsch, den Du da von Dir gibst.Hi C-Treiber,
so ein Quatsch. Es sei denn, Du hast verbotenerweise Akten gesichtet oder Telefonate und persönliche Fach- und Klientengespräche belauscht - oder mit den Anwälten gequatscht, die Dich dann in die Geheimnisse der Rechtswissenschaften eingeführt haben
Deine Aussage ist in etwa so wie wenn unsere Putzfrau behauptete, Sie habe fundierte Ahnung von Anlageberatung, weil Sie seit 5 Jahren unsere Büros säubert.
Aber mal unterstellt, dass Du in der Tat Kompetenz in diesem Bereich hast, fiele es mir sehr schwer, Dir Dinge ob der arrogant-besserwissenden Darstellung abzunehmen.
Um ein bisschen on topic zu sein: Du gibst Dir auf alle Fälle viel Mühe, Dich im Forum einzubringen und Dein (tatsächliches oder behauptetes) Wissen kund zu tun. Du willst zumindest auch helfen. Und das ist durchaus anzuerkennen. Egal, wie ich Deine Art empfinde.
Ja, kann man sagen, so ein Quatsch, den Du da von Dir gibst.
Wer hat gesagt, das mich einer meiner Kunden in die Rechtswissenschaften eingeführt hat? Wieso sollte ich Akten lesen oder Mandantengespräche belauschen?
Naja, es dürfte schon einen kleinen Unterschied zwischen Deiner Putzfrau in einer Bank geben und jemandem, der als selbständiger Unternehmer Rechtsanwälte beliefert.
Aber gut, Du taugst als Banker nichts.
Was glaubst Du, ist das häufigste Konfliktthema bei einem Vertrag. Naja, davon habt ihr Banker keine Ahnung, da es Gewährleistungsrechte bei Euch nicht gibt. Im Gegenteil, die Gerichte berichtigen alle paar Monate irgendwelche AGB der Banken, weil sie gegen Treu und Glauben verstossen.
Gehen wir mal davon aus, das ich weder meine Kunden über den Tisch ziehen wollte, noch das die mir eine reinwürgen wollten. Dann sitzt Du bei einem Rechtsanwalt, der gerade 40.000DM bei Dir ausgegeben und nicht für die Hälfte bei Tech-Nick gekauft hat. Es gibt also einen schriftlichen Vertrag, AGBs und die Gesetzeslage. Dann diskutierst Du mal so ganz nebenher, ob Du ein Wochenende kostenlos arbeitest, die Arbeit bezahlt wird oder nur die Teile oder alles. Weil Du nach ein paar Semestern BWL, aufgrund Deines Interesses und Deiner zweiten Selbständigkeit nicht so ganz unbeleckt bist und zudem ein freundschaftliches Verhältnis zu Deinem Kunden hast, wird daraus eine angeregte Diskussion, bei der dann auch schon mal Kommentare gewälzt werden. Oder Du installierst RA-Micro, mit Urteile- und Kommentare-Datenbank auf dem Kanzleiserver und danach noch die Becksche Bibliothek. Das dauerte dann schon mal ein Wochenende. Alle Stunde die CD wechseln und <Enter> drücken.Dann liegen da die Fachpublikationen rum.
In jedem Thread, der irgendein rechtliches Thema behandelt hat, in dem ich mich gemeldet habe, haben sich immer wieder genügend Ahnungslose gefunden, die gemeint haben, ich habe keine Ahnung, ohne das sie auch nur im entferntesten den Beweis antreten konnten, das sie überhaupt wissen wovon sie reden, geschweige denn, mich widerlegen konnten. (Vor Gericht nennt man das ein unsubtanierte Behauptung)
Tja arrogant, was ist arrogant daran, Leuten zu sagen, was sie tun sollen? Arroganz, wenn irgendwer behauptet ich hätte keine Ahnung und sich gleichzeitig als absolut ahnungslos outet? Ja, warum nicht. Besserwisserisch. Wenn ich es besser weiß. Um es mal klar zu sagen, zu rechtlichen Dingen haben viele eine Meinung, aber wenige Ahnung, diese Leute geben dann einem Fragstellenden Tipps, zum Teil gefährliche Tipps, meist vollständig falsch. Und es sind meist die Immergleichen. Die nicht verstehen wollen oder können und die damit immensen Schaden anrichten können. Und das nur weil sie glauben, das ihr Unwissen ausreichend ist, andere zu beraten.
Ich erkläre -Larsi- auch nicht, wie man Ventile einstellt, das weiß er ziemlich sicher besser als ich, also, warum sollte ich mir von -Larsi- erklären lassen, wie Vertragsrecht funktioniert. Das weiß ich ziemlich sicher besser als er. (Ist nur nen Beispiel)
Hier reden Leute über komplexe juristische Zusammenhänge, die noch nicht ein Mal Gewährleistung und Garantie auseinanderhalten können, die Beklagter und Angeklagter verwechseln oder nicht den Unterschied zwischen Klageschrift und Anzeige kennen. Ich rede auch nicht über Motorentunning, wenn ich gerade mal verstanden habe, wie ein 4-Takt-Motor funktioniert. Um bei dem Bild zu bleiben, hier erteilen Leute Ratschläge zum Motorentunning, die gerade mal verstanden haben, wie man tankt, aber mit einem Ölwechsel schon überfordert sind.
Um es einfach zu sagen. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.
Achja, noch ein kleiner Irrtum Deinerseits, Akten sichten ist (wäre) nicht verboten. Gerichtsverfahren in Deutschland sind grundsätzlich öffentlich.
Verboten wäre, das Belauschen von Mandantengesprächen und die Weitergabe und/oder Verwendung der erlangten Informationen. Das trifft natürlich auch für die Gesprächsnotizen zwischen RA und Mandant in der Akte zu.
Ja! Was ausser dümmlichen Kommentaren ist Deine Kompetenz?Hochachtung, du bist schon ein toller Experte!!!
...Beleidigung und Selbstdarstellung gelöscht...
Was so ein Getriebeschaden alles verursacht - jedenfalls die Darstellung eines solchen. "Wird er versuchen sich da herauszuwinden?" Aus was eigentlich, er ist doch in gar nix drin! Du hast doch (bzw. Dein Bike) einen Getriebeschaden, der Händler (oder eines seiner Bikes) nicht!Hallo Freunde,
habe mir im April eine r 1100 gs bj 95 mit 91000km bei einem bmw-Händler gekauft. Jetzt hab ich im dritten Gang beim hochdrehen immer so einen Hüpfer oder Aussetzer drin. Muss der Händler diese Reparatur jetzt wegen der Gewährleistung bezahlen? Wird er versuchen sich da herauszuwinden? Wie muss ich mich verhalten?
Kennt jemand dieses Symptom? Ist das der Anfang vom Ende oder könnte ich notfalls ewig noch mit dem Schaden rumfahren. Was kostet so eine Reparatur?
Bin gespannt auf die Antworten
Schönen Gruß und allzeit grip statt guten rutsch