Es gibt hier darum, wie man das Ganze bewerkstelligen soll, wenn die Kiste außerhalb des Saisonkennzeichens ist und ob man darum Aufschub bekommt.
Ist ja auch beantwortet. Mit dem Schreiben vom KBA wird man davon in Kenntnis gesetzt, dass die Daten zu einem Stichtag der lokalen Meldebehörde übermittelt werden. Diese Übermittlung kann man nicht "aufschieben" bzw dieser widersprechen. (Das Ganze ist ja schon ewig bekannt und die Maßnahme wurde bei vielen im Rahmen des Jahresservices schon durchgeführt.)
Die lokale Meldebehörde fragt dann beim Halter nach was los ist. Es kann ja sein, dass das Motorrad verkauft, zerlegt, etc ist. Hier kann man darlegen, warum man die Maßnahme noch nicht durchgeführt hat, und was man gedenkt zu tun. Erst wenn es hier keine von der Meldebehörde akzeptierte Lösung gibt, gelangt man als letzten Schritt zum Vorgang der Stilllegung, der man dann als Verwaltungsakt widersprechen kann. Nur, das will doch niemand. Weder BMW, noch das KBA, noch die Meldebehörde. Der Aufwand für den Halter steigt ja auch zunehmend (und ebenso für die Gesellschaft). Wenn die Meldebehörde im Spiel ist, ist man ja auch nach Durchführung der Maßnahme in der Pflicht, dies entsprechend der Behörde darzulegen - alles ein vermeidbarer Aufwand.
Die meisten fahren doch schon längst mit
nach oben erhobenen kleinem Finger durch's Land. BMW bietet über die Händler auch ein Hol- und Bringservice. Dazu muss man seinen Händler kontaktieren - ich persönlich würde auch bei der lokalen Meldebehörde nachfragen, um die lokalen Gepflogenheiten hinsichtlich der Fristen in Erfahrung zu bringen, wenn man den Termin vom KBA nicht einhält- das Forum kann hier kaum helfen. Ist aber alles hier schon endlos breitgetreten.
Sollte es doch zur Stilllegung kommen, dann meldet man den Bock halt wieder an. Ist ja auch nicht das Ende der Welt.
Einen Mitforisten gibt es
hier bis dato, der Stand heute der Durchführung der Maßnahme widersprechen will. Der Vorgang wird sicherlich interessant - es bleibt also zumindest in diesem Fall noch spannend.