So, heute in der Post.....ein Anschreiben der BMW AG aus Münschen
Thema: Rückrufaktion für meine BMW R 1250 GS wegen Überlastung der Getriebeeingangswelle!
Als Beilage eine Datenschutzerklärung des KBA, welche inhaltlich eine Aufforderung an einer Rückrufaktion beinhaltet.
Sollte der Produktverantwortliche trotz mehrfacher Aufforderung nicht an der Rückrufaktion teilnehmen, übermittelt das KBA die FIN des Fahrzeuges gem. § 35 Absatz 1 Nr. 4 StVG an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zur Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben. Diese treffen dann eine Entscheidung in eigener Zuständigkeit.
Kurz und bündig, eine Verweigerung dieser Rückrufaktion wird wohl zwangsläufig dazu führen das die zuständige Behörde das Fahrzeug still legt.
Ich hab jetzt einen Termin Mitte April.
UPDATE.
Gerade ein Telefonat mit der Technik der BMW AG geführt, eine Info wie folgt:
Es wird keine Leistung gekappt und/oder sonst irgendwie gemindert.
Vorstellen muß man sich das wie bei einem Fahrzeug mit DCT (also schalten ohne zu kuppeln)
Das System registriert bei ganz speziellen Fahrmanövern (z. B. Sprung im Gelände mit Gashahn offen) einen eventuellen Drehzahlunterschied der dazu führen könnte, das durch Spannungsspitzen die Getriebeeingangswelle beschädigt und/oder zerstört werden könnte.
Das wurde lediglich vereinzelt bei sehr, sehr extremen Fahrmanövern im Profisport festgestellt.
Mit dem Update wird quasi die Drehzahl des Motors der Drehzal des Hinterrades bei Sprüngen mit Gashahn offen auf ein Niveau angepasst, welches zu keinen Beschädigungen führt.
Bei normalen Gebrauch auf der Straße und im Gelände ist mit keiner Beschädigung der Getriebeeingangswelle zu rechnen.