Fliesenleger will nicht mehr für Ingenieure arbeiten

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Gast 32829

Gast
Naja, ich würde es ggf. erstmal versuchen ob man es nicht über eine Schlichtuungstelle regeln kann. Zur Not Anwalt.

gruß
gstommy68
Oder hier fragen wo die Toleranzen liegen:

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Wenn er nicht will, würde ich eine Expertise verlangen -> wer verliert, der bezahlt selbige, dann könnte sich das ganze eventuell etwas beruhigen, und alles genau und schriftliche festhalten !

PS: 80 gr/m2 Blatt, der hat einen an der Wa..el.


Josef, der 20 Jahre in der Natursteinbranche gearbeitet hat, und solche Spezis kennt.
 
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Gast43993

Gast
Du hast Recht, Sigg, Wer klagt muss beweisen und kriegt erstmal trotzdem kein Geld. Gutachter und Gerichtskosten müssen auch noch vorgestreckt werden. Rechtsschutz gibts da nicht.

Das mit der Schlichtung ist schon ok Tommy, jedoch leider nicht bindend.

Ich hab geraten die Rechnung zu schicken und abzuwarten, bis der Kunde mit einem "Angebot" kommt oder Klage einreicht. Der will eh nur einen "Nachlass" rausschinden. Das ist kein Ultragenauer. Das ist einer der seine Baukosten mit solchen Mitteln drücken will. Bei den Kosten für ein EFH heutzutage ist da locker eine 1250 GSA drin.
 
Rock-Ola

Rock-Ola

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Dieser Schweinehund will oder kann nicht bezahlen, wahrscheinlich reitet er auf dieser Masche mit allen Handwerkern, welche am Bau beteiligt waren, herum.
Solche Kunden werden das ausstreiten bis zum Ende, oder Sie lauern auf einen deftigen Nachlass.
Mit einem Rechtsschutz welchen ja jeder Handwerker haben sollte würde ich, wenn auch aus Sturheit bis zum Ende prozessieren.
 
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Gast 11529

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....ich vermute das er gerne mit den großen Hunden pinkeln will............bringt aber das Bein nicht hoch genug......... :schulterzucken:
 
Andi#87

Andi#87

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Solche Typen findet man bei Siemens zuhauf. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Scheint eine Einstellungsoption zu sein..... :facepalm:
(Und: Ja natürlich gibt es auch andere)
 
Truckie

Truckie

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Ich hab mal geschaut was ein 80g/m2 Papier an Stärke hat und habe zwischen 0,08 und 0,12 mm gefunden. Stimmt das? Falls ja, hat der Typ (Kunde) einen Knall? Man sollte dem Fliesenleger einen Orden für die Qualität verleihen...

Grüße Volker
 
Andi#87

Andi#87

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Die Sache mit dem Papier oder der Latte/Taschenlampe ist schon ewig alt und ein bekannter Trick. Da wird der Knallkopp nie mit durchkommen...
 
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Reincarnator

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Ich habe hier mal ein wenig quer gelesen und kann fast nicht glauben, was für Idioten es anscheinend gibt.

Ich habe in den 40 Jahren, die ich Immobilien besitze, nie Probleme mit Profi-Handwerkern gehabt, allerdings auch nie einen Fliesenleger beschäftigt.
Sowas mache ich selbst und wenn man da nachher einen Pappkarton unter einem Richtscheit durchschieben kann, geht das mir in einem Bauernhaus, das im 19 Jahrhundert erbaut wurde, am Arsch vorbei.

Vielleicht liegt das ja auch daran, dass ich zu der Berufsgruppe gehör(t)e, mit der Handwerker Schmiedl, um den es hier anfangs mal ging, nie Probleme hatte.

Oder auch daran, dass ich mit den Leuten, deren Leistung ich in Anspruch genommen habe, als da waren: Elektriker, Glaser, Dachdecker, Heizungsbauer, Zimmerer immer einen freundschaftlichen Umgang gepflegt habe und weiter pflege. Hier bei uns ist man per Du mit den Leuten, die ihr Fach gelernt haben, man hilft sich und vor allem zahlt man sofort.

Sofort heißt bei mir, dass ich den Betrag, der vereinbart oder veranschlagt wurde, bei Übergabe der Rechnung unmittelbar bezahle. Entweder gleich in bar oder einen Tag nach Rechnungseingang per ÜW.

Leute, die ihr Geld damit verdienen, nach dem Haar in der Suppe zu suchen und dann noch die Justiz beschäftigen haben meine vollste Verachtung.
 
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Gast 32829

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Salü

Ich würde die Rechnung stellen, und nach dem Zahlungsziel sofort mahnen, und so weiter.

Handwerker können hier in der Schweiz ein sogenanntes:

Bauhandwerkerpfandrecht – Wikipedia.

beantragen, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird, und das wird im Grundbuch eingetragen, und jede(r) der das Grundbuch einsieht, liest namentlich wer seine Rechnung(en) nicht bezahlt hat.
Ich weiss allerdings nicht ob es so was in D auch gibt.
Ich würde noch andere am Bau beteiligte Unternehner fragen wie es bei ihnen aussieht, und sich dann ev. zusammenschliessen und einen spezialisierten Bauanwalt androhen, und wenn nötig dann auch beauftragen.

Josef
 
juekl

juekl

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evtl. darf die Differenz so groß sein wie der Schlag bei einem BMW Speichenrad
dann sieht es schlecht aus
 
teileklaus

teileklaus

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Ich arbeite gerne mit Leuten die was von der Sache verstehen, die ich mache.
Klare Auftragsumreißung, Ist , Soll. Dokumentation aller angetroffenen und erzielten Ventilspiele, Kompression, Bilder per Mail, was sollen wir mit diesem Befund machen? Reparaturerweiterung.
Guter Lohn gute Arbeit, gute Zufriedenheit.
Erstes Wirtschaftsgesetz: Angebot und Nachfrage regelt den Preis. Der Preis regelt auch die Nachfrage.
Also kann der Hanwerksmeister bei einem, wo die Spaltmaße besonders gleichmäßig sein müssen, doch anziehen und 20 % mehr kalkulieren. Nimmt der Ingeneur den an, haben beide das was sie brauchen, der Meister mehr bezahlte Zeit die er aber auch braucht und der Kunde eine für ihn gute Arbeit.
Braucht der Kunde 10 Terminbesprechungen mehr, weil er alles genau so haben will treibt das den Preis nach oben.
Pfusch für Gutes Geld ist zu verurteilen.
 
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Capricorn

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Jetzt werden einige sagen, dafür gibts doch die Toleranzen am Hochbau, die DIN 18202. Nach dieser DIN liegt an keiner Stelle eine Überschreitung der zulässigen Ebenheitstoleranzen vor. Der Kunde jedoch meint, diese Spaltmaße gelten nicht für die plangeschliffenen Natursteinplatten, die nahezu press verlegt werden.

Was meint Ihr dazu?

Grüße
xix
Massgebend ist, welche Norm im Werkvertrag steht. Wenn dies die DIN 18202 ist, kann der Kunde meinen was er will.
 
Rock-Ola

Rock-Ola

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Ich glaube, der Kerl sucht das Haar in der Suppe, er will nicht bezahlen und das hat System.
Gott sei Dank hab ich solche Brüder bis auf einmal in meiner Anfangszeit immer gerochen.
 
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Gast43993

Gast
Erstmal Danke für eure Beiträge.

Dem Vertrag liegt die VOB zugrunde. Stützten sich die dann vereinbarten Toleranzen nicht auf die DIN 18202? Wie geschrieben, fanden wir keine Stelle an der die überschritten sind. Selbst wenn die Naturstein-Bahnenware als rektifizierter (kalibrierter) Belag gewertet wird, passt alles.

Dennoch wollen wir ein Gerichtsverfahren, wenn möglich, vermeiden. Es ist langwierig, teuer und endet sehr häufig mit einem Vergleich. Das ist sogar das Erste, was jeder Richter meines Wissens anbieten muss, wenn der Fall für ihn nicht hundertprozentig eindeutig ist. Da der Richter aber kein Fliesenleger oder sonstwie sachverständig ist, wird er immer einen Vergleich vorschlagen. Quasi aus dem Bauch heraus. Scheitert der Vergleich, wird ein Gutachter bestellt, dessen Honorar im Regelfall die Klagepartei erstmal vorschießen muss. Wenn der dann, aus welchem Grund auch immer, einen optischen Mangel feststellt, oder gar die DIN nicht als Stand der Technik wertet, oder irgendwas bei der Vertragsausfertigung nicht rechtssicher vereinbart wurde, kann es übel ausgehen.

Der Rechnungsbetrag liegt bei etwas über 10.000,- € plus Steuer. Ein Gutachter ist teuer und die Verfahrenskosten auch. Wenn der Bauherr einen Teil der Rechnung vor Verfahrensbeginn zahlt und recht nah an der gutachterlich geschätzten" Wertminderung" für einen möglichen, optischen Mangel einbehält, so zahlt der Handwerker sämtliche Verfahrenskosten. Richtig?
In jedem Fall bleiben die aufgewendeten Zeiten für Rechtsanwalt, Gericht und Recherche am Handwerker hängen. Die gehen von seiner produktiven Zeit ab. Von den Nerven die das kostet, ganz abgesehen.

Eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle gibt es nicht.

Der Fliesenleger wird nun zwischenzeitlich die anderen, am Bau beteiligten Handwerker, nach deren Erfahrungen mit dem Bauherren befragen. Fast sicher trifft er dort auf Leidensgenossen. Ein Zusammenschluß der betroffenen Handwerker birgt aber auch ein Risiko für meinen Fliesenlegerfreund. Er hat (vermutlich) keine Mängel an seinem Gewerk, aber die Anderen?

Diese Masche mit den vorgeschobenen Mängeln ist so alt wie das Handwerk selbst. Vielleicht tritt der Versuch, mit Mängeln Nachlässe zu erzielen, bei bestimmten Berufsgruppen häufiger auf, doch pauschalisieren will ich das sicher nicht. Hier ist es halt zufällig ein Siemensianer. Ich will auch nicht alle Bauherren verdammen, denn genauso alt wie die Mängelrüge ist der Handwerkerpfusch.

Pfandrecht gibt es meines Wissens in Deutschland nur beim Vorliegen eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Titels. Eine bloße, nichtbezahlte Rechnung reicht ganz sicher nicht.

Ihr seht, auf den ersten Blick erscheint alles ganz einfach. Doch genauer betrachtet dann doch nicht.

Bin ich froh, hier nur Aussenstehender zu sein und diesen ganzen Mist seit etlichen Jahren hinter mir zu haben. Am 21.3 starte ich meine erste Tour. Über die Berge nach Korsika und Sardinien:victory:

Grüße
xix
 
manfred180161

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Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei paar Stiefel. Und ein Rechtsstreit ist zeit-und nervenzehrend und kann dazu noch unangenehm und teuer werden.
Das kann noch spaßig werden…
 
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Hallo Leute,

altes Thema, aber grad aktuell bei mir.

Ein Freund von mir ist Fliesenlegermeister und schließt (noch) keinen Personenkreis bei seinen Kunden aus. Er bat mich um meine Meinung zu einer Kundenreklamation.
Wir sind zur Baustelle gefahren. In einem neuerrichteten EFH eines Siemensianers verlegte er Naturstein-Bahnenware frisch in frisch auf einer Fläche von 38 qm im Wohnzimmer.
Der Kunde reklamiert nun zu hohe Unebenheitstoleranzen und will nicht zahlen, Er will gar nichts bezahlen und fordert Neuverlegung auf Kosten meines Freundes.
Der Kunde legte eine 2m-Richtlatte auf beliebige Stellen der Fläche und prüfte mit einem 80g DIN A4-Blatt ob das irgendwo unter der Richtlatte durchzuschieben geht. Weiter prüfte er mit einer am Boden liegenden Taschenlampe die Schlaglichtlänge die unter der Richtlatte durchscheint.
Die Papier passt an mehreren Stellen durch und folglich fällt auch entsprechend Schlaglicht durch den Spalt.

Jetzt werden einige sagen, dafür gibts doch die Toleranzen am Hochbau, die DIN 18202. Nach dieser DIN liegt an keiner Stelle eine Überschreitung der zulässigen Ebenheitstoleranzen vor. Der Kunde jedoch meint, diese Spaltmaße gelten nicht für die plangeschliffenen Natursteinplatten, die nahezu press verlegt werden.

Was meint Ihr dazu?

Grüße
xix
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nobiob

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Aber der Kunde ist nunmal der König, das sollt man nicht vergessen.
Der Kunde ist König?? Und sonst geht es gut? Der Kunde und der Handwerker haben einen Vertrag den es von beiden Seiten zu erfüllen gilt. Nicht mehr und nicht weniger. Warum soll der Kunde König sein? Denke eher der Handwerker soll zum König gekürt werden, den ohne Handwerker kann der König nicht auf den Topf.

In diesem Sinne ein schönen Sonntag Abend Euch.
 
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