Erstmal Danke für eure Beiträge.
Dem Vertrag liegt die VOB zugrunde. Stützten sich die dann vereinbarten Toleranzen nicht auf die DIN 18202? Wie geschrieben, fanden wir keine Stelle an der die überschritten sind. Selbst wenn die Naturstein-Bahnenware als rektifizierter (kalibrierter) Belag gewertet wird, passt alles.
Dennoch wollen wir ein Gerichtsverfahren, wenn möglich, vermeiden. Es ist langwierig, teuer und endet sehr häufig mit einem Vergleich. Das ist sogar das Erste, was jeder Richter meines Wissens anbieten muss, wenn der Fall für ihn nicht hundertprozentig eindeutig ist. Da der Richter aber kein Fliesenleger oder sonstwie sachverständig ist, wird er immer einen Vergleich vorschlagen. Quasi aus dem Bauch heraus. Scheitert der Vergleich, wird ein Gutachter bestellt, dessen Honorar im Regelfall die Klagepartei erstmal vorschießen muss. Wenn der dann, aus welchem Grund auch immer, einen optischen Mangel feststellt, oder gar die DIN nicht als Stand der Technik wertet, oder irgendwas bei der Vertragsausfertigung nicht rechtssicher vereinbart wurde, kann es übel ausgehen.
Der Rechnungsbetrag liegt bei etwas über 10.000,- € plus Steuer. Ein Gutachter ist teuer und die Verfahrenskosten auch. Wenn der Bauherr einen Teil der Rechnung vor Verfahrensbeginn zahlt und recht nah an der gutachterlich geschätzten" Wertminderung" für einen möglichen, optischen Mangel einbehält, so zahlt der Handwerker sämtliche Verfahrenskosten. Richtig?
In jedem Fall bleiben die aufgewendeten Zeiten für Rechtsanwalt, Gericht und Recherche am Handwerker hängen. Die gehen von seiner produktiven Zeit ab. Von den Nerven die das kostet, ganz abgesehen.
Eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle gibt es nicht.
Der Fliesenleger wird nun zwischenzeitlich die anderen, am Bau beteiligten Handwerker, nach deren Erfahrungen mit dem Bauherren befragen. Fast sicher trifft er dort auf Leidensgenossen. Ein Zusammenschluß der betroffenen Handwerker birgt aber auch ein Risiko für meinen Fliesenlegerfreund. Er hat (vermutlich) keine Mängel an seinem Gewerk, aber die Anderen?
Diese Masche mit den vorgeschobenen Mängeln ist so alt wie das Handwerk selbst. Vielleicht tritt der Versuch, mit Mängeln Nachlässe zu erzielen, bei bestimmten Berufsgruppen häufiger auf, doch pauschalisieren will ich das sicher nicht. Hier ist es halt zufällig ein Siemensianer. Ich will auch nicht alle Bauherren verdammen, denn genauso alt wie die Mängelrüge ist der Handwerkerpfusch.
Pfandrecht gibt es meines Wissens in Deutschland nur beim Vorliegen eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Titels. Eine bloße, nichtbezahlte Rechnung reicht ganz sicher nicht.
Ihr seht, auf den ersten Blick erscheint alles ganz einfach. Doch genauer betrachtet dann doch nicht.
Bin ich froh, hier nur Aussenstehender zu sein und diesen ganzen Mist seit etlichen Jahren hinter mir zu haben. Am 21.3 starte ich meine erste Tour. Über die Berge nach Korsika und Sardinien
Grüße
xix