Finanzielle Risiken beim Kauf (Anlass KTM)

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K-D

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Die Begleichung der Rechnung per Überweisung bezieht sich nicht nur auf große Anschaffung,sondern auch auf kleinere Beträge. In erster Linie geht es um Handwerkerleistungen. Ich glaube, da geht es mehr um Schwarzarbeit.
 
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Es geht beim bargeldlosen Verkehr nur bedingt um Geldwäsche. Dafür unterschreibe ich beim Händler einfach ein Formular als Käufer und gut ist. Herkunft nachgewiesen. Ob es da eine Begrenzung gibt, weiß ich nicht.
Primär geht es um Kosten. Bargeldentsorgung ist sehr teuer!
Die Coronazeit kam auch dem Einzelhandel sehr gelegen. Es wurde aus hygienischen Gründen um Kartenzahlung gebeten. Ist klar 😂

Und bei Anzahlungen hilft nur eine AnzshlungsBÜ. Vertragserfüllung hilft da nicht. VE wird überwiegend im Bauwesen genutzt (übernimmt Mehrkosten die Entstehen, wenn nach einer Insolvenz des Auftragsnehmers ein anderes Unternehmen her muss, das mehr Geld nimmt). Ferner ist sie gleichzeitig eine GewährleistungsBÜ nach Fertigestellung/Abnahme.
 
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Hallo,

Ich habe mir am vergangenen Samstag in der BMW Niederlassung Stuttgart eine K50 gekauft bzw. abgeholt.
Hier war die Zahlung nur per Überweisung möglich (wegen Geldwäsche Gesetz)!
das Risiko einer Insolvenz einer BMW Niederlassung dürfte in etwa so groß sein, wie
die Möglichkeit, dass der Osterhase an Weihnachten in Badelatschen Faschingskrapfen
verteilt.

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Hallo

.….
Und bei Anzahlungen hilft nur eine AnzshlungsBÜ. Vertragserfüllung hilft da nicht. VE wird überwiegend im Bauwesen genutzt (übernimmt Mehrkosten die Entstehen, wenn nach einer Insolvenz des Auftragsnehmers ein anderes Unternehmen her muss, das mehr Geld nimmt). Ferner ist sie gleichzeitig eine GewährleistungsBÜ nach Fertigestellung/Abnahme.
Bürgschaft und Bauwesen:

Anzahlungsbürgschaft: Höhe nach Vereinbarung, sIchert Zahlungen ab, für die noch keine Leistungen
durch die liefernde Firma erbracht worden sind.
Meist für Aufzugsfirmen, oder für Bestellungen im Bereich Fassade, Haustechnik, etc.
Rückgabe der Bürgschaft, sobald die Leistung / Lieferung erfolgt ist und kein Sicherungs-
Bedürfnis mehr besteht.

Vertragserfüllungsbürgschaft: Höhe meist 10% des Nettovertragspreises,
sichert die vollständige Leistungserbringung der ausführenden Firma
ab, und wird allgemein, wie oben beschrieben, als „Sicherung gegen eine Insolvenz“
verstanden.
Aber sichert normalerweise auch Überzahlungen von Lieferungen und Leistungen ab,
wenn der Besteller bei der Schlusszahlung auf Grund von Fehlern in der Buchhaltung,
oder nachträglich erkannten Schlecht- oder Zuwenig-Lieferungen es zu Überzahlungen
gekommen ist.
Bei größeren Nachträgen kann theoretisch Aufstockung der Bürgschaft gefordert werden.
Rückgabe nach vollständiger Leistungserfüllung, meist im Zuge der Auszahlung der
Schlussrechnung, wird aber meist erst nach schriftlichem Herausgabewunsch des
Lieferanten / Leistungserbringers zurück gegeben.
Verfällt normalerweise mit der Abnahme der Bauleistung - Bürgschaftsgeber muss nicht
mehr leisten,

Gewährleistungsbürgschaft: Höhe meist 5 % des Netto-Abrechnungspreis (Vertrag + Nachträge)
Zur Absicherung von Problemen der Leistung / Lieferung im Laufe der Gewährleistungszeit.
Grundsätzlich steht es den Firmen frei, ob sie dem Besteller eine Bürgschaft anbieten oder
5% des Netto Abrechnungspreises als Bareinbehalt beim Besteller hinterlegen wollen, siehe
hierzu VOB b §17
Wird nach Ablauf der Gewährleistungszeit meist automatisch ungültig, sollte aber wie auch alle
anderen Bürgschaften vom Bürgschaftsgeber schriftlich zurück gefordert werden.

Werden innerhalb der Gewährleistungszeit größere Reparaturen notwendig, kann für die reparierten
Teile eine erneute Bürgschaft über den erweiterten Gewährleistungszeitraum gefordert werden.

Das war jetzt ganz grob in der Übersicht. Bürgschaften von Banken oder Versicherungen sind
eine sehr große juristische Spielwiese, zu 99,9% völlig easy und problemlos. Die 0,1% die haben
es aber in sich.

Tip noch für kleinere Handwerksfirmen:
Bürgschaftsmanagment:
Ich notiere mir jede Bürgschaft mit dem Ablaufdatum und fordere die abgelaufenen Bürgschaften
immer am jeweiligen Monatsende zurück - konsequent ohne Ausnahme !!!
Keine Bürgschaft verbleibt beim Vertragspartner !!!

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Christian S

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Ich habe mir am vergangenen Samstag in der BMW Niederlassung Stuttgart eine K50 gekauft bzw. abgeholt.
Hier war die Zahlung nur per Überweisung möglich (wegen Geldwäsche Gesetz)!
Hallo,

ganz einfach:

Ungesicherte Vorleistung bedeutet ein Risiko, basta.
Ob das üblich oder wegen Geldwäsche oder wie auch immer... blablabla.
Jeder, der einmal einen richtig großen Betrag wegen einer "üblichen Vorleistung" verloren hat, ist danach vorsichtiger, andere schon in Kenntnis des Risikos, bevor sie einmal viel Geld verloren haben-

Nächstes Beispiele:
Insolventes Autohaus in Salach: Viel Geld bezahlt und den Wagen nie bekommen

„Mein Erspartes": Mutter investiert 6000 Euro in Küche, dann geht Möbelhaus pleite

Die Größe des Risikos steht und fällt mit der Bonität und Redlichkeit des Vertragspartners.

Beides kann man als Käufer nie zu 100 % beurteilen.

Aktuell kommt eine Bauinsolvenz nach der anderen:
Ich würde auch nicht für 500.000 .- € ein Eigentumswohnung kaufen, die bis Ende 2025 erst noch gebaut werden soll. Auf dem Weg dahin kann sehr viel schief gehen, und zu 100 % geschützt ist man nicht.

Wohnung ist fertig, anschauen, Grundbuch prüfen lassen, Vertragsabschluss, Zahlungsablauf über den Notar, und die Risiken sind minimal. Hier ist der Käufer durch die Abläufe über das Grundbuch, Vormerkung und dem Notar geschützt.

Beim Kfz- oder Möbelkauf usw. fehlt es an diesen Sicherungsmechanismen.
 
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…Aktuell kommt eine Bauinsolvenz nach der anderen:
Ich würde auch nicht für 500.000 .- € ein Eigentumswohnung kaufen, die bis Ende 2025 erst noch gebaut werden soll. Auf dem Weg dahin kann sehr viel schief gehen, und zu 100 % geschützt ist man nicht.

Wohnung ist fertig, anschauen, Grundbuch prüfen lassen, Vertragsabschluss, Zahlungsablauf über den Notar, und die Risiken sind minimal. Hier ist der Käufer durch die Abläufe über das Grundbuch, Vormerkung und dem Notar geschützt.

naja, nur blöd, dass kein Bauträger eine solche Zahlungsweise akzeptieren wird.
Da gibt es diesen ominösen § 3 in der MaBv ….

Aber wenn da ein Bauträger sich darauf einlassen sollte ist das ja gut. Schließlich gibt
es sowas wie eine Vertragsfreiheit, sofern die Vereinbarung nicht gegen die guten Sitten
verstößt.

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naja, nur blöd, dass kein Bauträger eine solche Zahlungsweise akzeptieren wird.
Da gibt es diesen ominösen § 3 in der MaBv ….
Mein Beispiel bezog sich darauf, keine Wohnung zu kauen, die erst noch gebaut werden muss, sondern eine bereits vollständig fertiggestellte Wohnung, die man im fertigen Zustand besichtigen kann. Da stellen sich die Themen aus der MaBV nicht (welche im übrigen den Käufer besser schützen als die in den Varianten Auto - und möbelkauf usw. der Fall ist)

Aber natürlich sind die allerbesten und günstigsten schon in der Bauphase ganz schnell ausverkauft... (ihr kapiert schon)

insolvenzen bauträger 2024 - Google Suche

Da kommt dann eine fast unendlich lange Liste. Jeder einzelne Käufer hat da zumindest ein mittelgroßes Problem.
 
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Ich würde auch niemals komplett in Vorkasse treten. Vor gut 20 Jahren ist ein renommierter BMW Händler (nur PKW) in meiner alten Heimatstadt in den Konkurs gegangen. Viele Kunden haben massiv geleistete Anzahlungen verloren. Auch die BMW Bank hat ordentlich Federn lassen müssen. Der Händler war seit Jahrzehnten vor Ort, und hatte einen hervorragenden Ruf.

Als wir vor drei Jahren unser neues Wohnmobil gekauft haben, wollte der Händler den Brief erst bei vollständiger Bezahlung herausrücken. Also habe ich ein Kurzzeitkennzeichen besorgt, und bin mit 50.000 € Bargeld zum Abholen gefahren. Der Händler hat zwar etwas geschluckt, aber letztendlich hat alles geklappt.

Beim Kauf meiner 1290 SAS im Februar hat mein KTM Händler mir den Brief ohne Anzahlung zugeschickt. Ich bin dann mit Bargeld hin und habe den Kürbis mitgenommen. Als ich 2018 meine GT dort gekauft habe, hat der Händler mir den Brief nach 1.000 € Anzahlung geschickt. Das fand ich aber auch in Ordnung. Den Rest habe ich dann ebenfalls bei Abholung bezahlt. Genau so habe ich 2021 meine ehemalige Multi in Köln gekauft. Das war für den Kölner Händler (hat auch BMW) kein Problem.

Den vollen Kaufpreis vorab zu leisten, geht wahrscheinlich zu 99,90 % gut, aber bei den 0,1 % der Fälle, wo es schief geht, wird es für den Betroffenen sehr schmerzhaft.
 
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Falls ich mir nun mal wieder einen Kürbis kaufe, geht das nur auf eine Weise.

Der Händler hat eine Hand am physikalisch vorhandenen Kürbis und dessen Fahrzeugbrief (kein Bestellfahrzeug, sondern langerhaltig) und streckt die andere Hand nach meinen Bargeld aus, während ich mit dem Geld in der Hand nach dem Kürbis und dessen Fahrzeug-Brief greife. :p

So und nicht anders, keine Vorabüberweisung, kein Anzahlung, keine Briefzusendung nach Geldübergabe o.ä. vor Ort Ware gegen Geld, sonst gibts keinen Deal. :o
 
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Hallo,

Mein Beispiel bezog sich darauf, keine Wohnung zu kauen, die erst noch gebaut werden muss, sondern eine bereits vollständig fertiggestellte Wohnung, die man im fertigen Zustand besichtigen kann. Da stellen sich die Themen aus der MaBV nicht (welche im übrigen den Käufer besser schützen als die in den Varianten Auto - und möbelkauf usw. der Fall ist)

Aber natürlich sind die allerbesten und günstigsten schon in der Bauphase ganz schnell ausverkauft... (ihr kapiert schon)

insolvenzen bauträger 2024 - Google Suche

Da kommt dann eine fast unendlich lange Liste. Jeder einzelne Käufer hat da zumindest ein mittelgroßes Problem.
das Gute an der Sache ist ja auch, dass Banken in den letzten Jahren dazu übergegangen sind, dass sie um die Raten der
MaBV über den Käufer an die Bauträger zu bedienen schrifltiche Unterlagen anfordern, die den Bautenszustand belegen.
Insofern ist das heute im Großen und Ganzen ein gut abgestimmter Ablauf.

Beim Kauf von gebrauchten Wohnungen / Häusern ist "meine Bank" seit ca. 10 Jahren dazu übergegangen vor Genehmigung
des Kredites einen "Gutachter" in das gebrauchte Objekt zu senden, der einschätzt ob der geforderte Preis gerechtfertigt ist
oder ob hier einem Kunden für teures Geld teurer Schrott angeboten wird.

Und auch wissen muss man, dass 99,999% aller Bauträgergeschäfte problemlos und in guter Partnerschaft mit den Käufern ablaufen.
Klar schwarze Schafe gibt es immer und überall und auf allen Seiten. Schließlich gehört "das Bauen" zu den 3 ältesten Geschäften
der Welt, da ist jeder miese Trick sowohl vorwärts als auch rückwärts schon mal proboert worden.

Was ich noch als Tipp für alle Wohnungskäufer geben kann ist, dass man sich vor dem Kauf nochmals gemäß Grundbuch versichert,
welcher Stellplatz in TG oder im Freien und welcher Kellerraum (Kellerräume) wirklich zum gekauften Objekt gehören.
Und auch was als Gartenanteil / Terrassenanteil wirklich zur Wohnung dazu gehört und was "Gemeinschaftseigentum" ist, dass allen
anderen auch gehört.
Vor allem in älteren Häusern wurde da oftmals kräftig durchgetauscht und am Ende gibt es dann Verdruss und Schimpfworte.
Ich habe das sowohl aus der Sicht des Wohnungskäufers als auch aus der Sicht des Bauträger erlebt und kann dazu "zielmlich lustige"
Geschichten erzählen.

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nixwiefort

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1200 GS LC
Beim Immobilienkauf empfiehlt sich auch der Blick ins C-Blatt des Grundbuchs : Stichwort Belastungen, Servitute, usw

Weiters sollte jeder Bauträger Anzahlungen etc per Bankgarantie besichern können. Geht das nicht, ist Vorsicht angesagt.
 
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