Es geht beim bargeldlosen Verkehr nur bedingt um Geldwäsche. Dafür unterschreibe ich beim Händler einfach ein Formular als Käufer und gut ist. Herkunft nachgewiesen. Ob es da eine Begrenzung gibt, weiß ich nicht.
Primär geht es um Kosten. Bargeldentsorgung ist sehr teuer!
Die Coronazeit kam auch dem Einzelhandel sehr gelegen. Es wurde aus hygienischen Gründen um Kartenzahlung gebeten. Ist klar
Und bei Anzahlungen hilft nur eine AnzshlungsBÜ. Vertragserfüllung hilft da nicht. VE wird überwiegend im Bauwesen genutzt (übernimmt Mehrkosten die Entstehen, wenn nach einer Insolvenz des Auftragsnehmers ein anderes Unternehmen her muss, das mehr Geld nimmt). Ferner ist sie gleichzeitig eine GewährleistungsBÜ nach Fertigestellung/Abnahme.