Fahren in der Gruppe und ihre rechtlichen Risiken

Diskutiere Fahren in der Gruppe und ihre rechtlichen Risiken im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Bei einem Touratech-Event gab es mal ausschließlich alkoholfreies Radler.
JUG

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Alkoholfreies Bier ist so, wie seine Schwester küssen: Fühlt sich richtig
an. Ist aber falsch! :)

Falls es irgendwen interessiert... Mein Onkel (77 Jahre, Rechtsanwalt),
der nach wie vor mit seiner Gang ganz Europa mit dem Moped abfährt,
sprach mich zuletzt auf das Ursprungsthema an. Er hat dazu eine "Ver-
einbarung / Einverständniserklärung / .. " verfasst, die rechtliche Ansprüche
ggü. seiner Person (er ist Tourenplaner und Hotelbucher = Veranstalter
im rechtlichen Sinn) ausschließt.

Das Dokument könnte ich hier veröffentlichen, falls Interesse besteht...
Hallo BigJay, ich habe Interesse dem Dokument.
 
maxquer

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Alkoholfreies Bier ist so, wie seine Schwester küssen: Fühlt sich richtig
an. Ist aber falsch! :)

Edit: ... seine "eigene" Schwester...

Falls es irgendwen interessiert... Mein Onkel (77 Jahre, Rechtsanwalt),
der nach wie vor mit seiner Gang ganz Europa mit dem Moped abfährt,
sprach mich zuletzt auf das Ursprungsthema an. Er hat dazu eine "Ver-
einbarung / Einverständniserklärung / .. " verfasst, die rechtliche Ansprüche
ggü. seiner Person (er ist Tourenplaner und Hotelbucher = Veranstalter
im rechtlichen Sinn) ausschließt.

Das Dokument könnte ich hier veröffentlichen, falls Interesse besteht...
Ist das Dokument denn schon mal durchgeklagt worden und hat damit seine Rechtsgültigkeit bewiesen?
Im I-Net gibt es ja einige Vordrucke zu dem Thema, aber ob die wirklich rechtsfest sind, ist eine andere Frage.

Gruß,
maxquer
 
BigJay

BigJay

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Kennst Du seine Schwester?
Nein! Zu Deinem besseren Verständis habe ich es in #60 berichtigt... :zwinkern:

Hallo BigJay, ich habe Interesse dem Dokument.
Ich werde es einscannen und dann kurzfristig einstellen.

...................

ps Die ganze Angelegenheit ist nicht ganz trivial. Ein Beispiel: Kommt
ein Mitfahrer zu Tode, wodurch auch immer, kann es sein, dass sich
die Erben denken, dass beim "Veranstalter" ein Nachschlag auf das
Erbe zu holen ist. Egal, wie auch immer das der Verstorbene geregelt
hätte. Und schon hat man die nächsten Jahre ein Verfahren mit einem
ungewissen Ende am Hals, das man auf recht einfache Weise hätte
verhindern können...
 
BigJay

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Ist das Dokument denn schon mal durchgeklagt worden und hat damit seine Rechtsgültigkeit bewiesen?
Im I-Net gibt es ja einige Vordrucke zu dem Thema, aber ob die wirklich rechtsfest sind, ist eine andere Frage.

Gruß,
maxquer
Glücklicherweise bisher noch nicht.

Sind es die anderen Vordrucke?

Wie auch immer: Im Zweifelsfall vertraue ich lieber ihm und seiner in
45 Jahren erworbenen Berufspraxis, als Rechtstipps von irgendwem
Anonymen im Internet. :)
 
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frankie_2010

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Glücklicherweise bisher noch nicht.

Sind es die anderen Vordrucke?

Wie auch immer: Im Zweifelsfall vertraue ich lieber ihm und seiner in
45 Jahren erworbenen Berufspraxis, als Rechtstipps von irgendwem
Anonymen im Internet. :)
Wäre toll, wenn du das zur Verfügung stellen kannst.

Grüße,
Frank
 
Alinger

Alinger

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Jetzt habe ich die Lösung! Nach der Geburt direkt einsargen lassen, das Leben ist zu Gefährlich!! Oder nach Amerika umziehen, da gibt es schon die Klage vor der Geburt....... :bounce::bounce::bounce:
 
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enduro_drive

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derzeit Border Collie ausbilden vorher viele tolle GS
Eigentlich ergibt sich aus dem "Motorrad" Artikel für mich keine neue rechtliche Gemengelage.

Bin ich als privater oder gewerblicher Organisator einer ein oder mehrtägigen Motorradtour unterwegs, habe ich das Haftungsrisiko an der Backe.

Das gilt sowohl für den Straßenverkehr, aber auch insbesondere für "Nebenleistungen" wie Buchung von Hotels etc.

Das Hotel wird sich im Falle eines Zahlungsausfalls immer an den halten, der gebucht hat.

Insofern kann man hier nur durch eine Grauzone gehen. Man optioniert eine Anzahl von Zimmern, die an einem Stichtag X verfallen und jeder bucht seine Unterkunft selber.

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, weil das Fahren in der Gruppe ursächlich ist, wird der Organisator ein deutlich höheres Haftungsrisiko haben, wenn er noch als Tourguide agiert.

Das Fahren in einer größeren Gruppe ist für viele Biker ungewohnt, oftmals werden die Sicherheitsabstände ignoriert, weil man ja "dran" bleiben will.

Ich halte einen solchen privaten Streß für unnötig. Man kann das gemeinsame Hobby durchaus auch in der Gruppe genießen, ohne dem Vorfahrer permanent in den Auspuff reinzukriechen.

Verliere ich die Gruppe - so what - der nächste Pit Stop ist doch ohnehin im Navi markiert, also treffe ich die Truppe dann dort eben wieder.
 
BigJay

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Guten Morgen!

Hier das angesprochene Dokument. Selbstredend übernehme ich keine
Garantie oder sonstige Gewährleistung für alle möglichen Rechtsfolgen.
Eine Verwendung obliegt also immer den potenziellen Unterzeichnern.
 

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Gast 11529

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Jeder fährt in seiner eigenen Verantwortung, aber der "Tourguide" darf jemand nach seiner eigenen Einschätzung wegen Untüchtigkeit ausschließen ? Ja was jetzt ? Bin ich selbst verantwortlich oder sagt mir ein Vorturner was ich zu lassen habe ? Bei Eigenverantwortung gibt´s keinen der was zu sagen hat, fertig.
 
qtreiber

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hat sich jemand schon mal so eine "Bescheinigung" unterschreiben lassen? Auch dann, wenn er sich mit seinen, z. B. vier Kumpels, auf eine Sonntagstour trifft und dort als Vorausfahrender agiert? Meine Jungs würden mich in diesem Fall in eine Jacke ohne Ärmel stecken.
Vermutlich sind Fälle dieser Art nicht relevant!?

QPi wird ans Ende des Feldes verwiesen und bekommt ein striktes Überholverbot! :wink:
 
BigJay

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Jeder fährt in seiner eigenen Verantwortung, aber der "Tourguide" darf jemand nach seiner eigenen Einschätzung wegen Untüchtigkeit ausschließen ? Ja was jetzt ? Bin ich selbst verantwortlich oder sagt mir ein Vorturner was ich zu lassen habe ? Bei Eigenverantwortung gibt´s keinen der was zu sagen hat, fertig.
Lies und verstehe bitte den letzten Satz des Beitrags #71... :)

Davon abgesehen bin ich weder Rechtsanwalt noch irgendjemandes Vormund.
 
BigJay

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hat sich jemand schon mal so eine "Bescheinigung" unterschreiben lassen? Auch dann, wenn er sich mit seinen, z. B. vier Kumpels, auf eine Sonntagstour trifft und dort als Vorausfahrender agiert? Meine Jungs würden mich in diesem Fall in eine Jacke ohne Ärmel stecken.
Vermutlich sind Fälle dieser Art nicht relevant!?

QPi wird ans Ende des Feldes verwiesen und bekommt ein striktes Überholverbot! :wink:
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist diese Gemengelage aus
Rechtsstreitigkeiten enstanden, die bereits REAL durchgefochten
wurden... Ich hätte keine Lust, mich den Rest meines Leben mit
schlechtgelaunten Erben (die ich vorher nicht kannte) rumzuärgern.
Oder der Lebensversicherung eines verunfallten Freundes...

Übernimmt man ZWEI Tätigkeiten, wie z.B. Routenplanung UND
Hotelbuchung, ist man rechtlich gesehen der VERANSTALTER. An
diese Gruppe richtet sich in erster Linie das Dokument.
 
G

Gast 11529

Gast
Ich stelle mir nur gerade die Diskussion vor, mittags.......der Tourguide sagt einem Teilnehmer, "Du fährst jetzt nicht mehr mit uns, Du hast ein Bier getrunken zum Schnitzel, ich sag das jetzt so.......fertig." oder........"Du überholst keine Gruppenmitglieder mehr berghoch am nächsten Pass, sonst kannst alleine fahren "...........
 
manfred180161

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Ich stelle mir nur gerade die Diskussion vor, mittags.......der Tourguide sagt einem Teilnehmer, "Du fährst jetzt nicht mehr mit uns, Du hast ein Bier getrunken zum Schnitzel, ich sag das jetzt so.......fertig." oder........"Du überholst keine Gruppenmitglieder mehr berghoch am nächsten Pass, sonst kannst alleine fahren "...........
Würde ich als Tourguide genau so machen. Beides geht schlicht garnicht.
 
qtreiber

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Es kommt darauf an was abgesprochen oder sonst (in dieser Gruppe) üblich ist.
 
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