Ich habe formal tatsächlich nichts gegen ein Überprüfung der Fahrtüchtigkeit, aber ich glaube leider nicht, dass das einfach und pragmatisch ohne Bereicherungsmöglicheit für zugelassene Firmen gemacht wird. Zudem ist das Alter von 70 Jahren dann meiner Meinung nach zu spät. Beeinträchtigungen kommen bei vielen schon deutlich früher, insbesondere beim Sehen in der Nacht. Mein Schwiegervater hat schon deutlich früher mit dem PKW Ausparkschäden verursacht, weil er den Kopf nicht mehr drehen konnte und die manuell einzustellenden Außenspiegel nicht alles erkennen ließen.
Wenn so etwas kommt, dann werden sich einige Bereiche wie TÜV etc. wieder bereichern können. Oder es werden tatsächlich für körperliche Defekte noch mehr Hürden aufgebaut. Wie soll denn beurteilt werden, ob sich jemand noch mit dem Schulterblick vergewissern kann, ob im toten Winkel etwas ist?
Ich habe 1980 mit 18 Jahren feststellen müssen, dass man bei Sehvermögen außerhalb der Norm einen ziemlichen Spießrutenlauf für den Führerschein machen muss. Ich bin seit Kindheit mit schlechtem Sehvermögen auf einem Auge und hoher Kurzsichtigkeit auf dem anderen Auge gestraft, also kein räumliches Sehvermögen, das Bild des einen schlechten Auges wird ausgeblendet. Beim TÜV bin ich daher beim Sehtest wie erwartet durchgefallen, der Augenarzt durfte glücklicherweise auch kein Gutachten erstellen, also bin ich mit 18 Jahren 1980 bei der MPU ("Idiotentest") aufgeschlagen. Ich kam raus ohne jeglichen Einschränkungen für den Führerschein. Denn was ich an Flugteilen beim Gerätturnen mit quasi einem Auge oder auch beim Spielen von Tischtennis geschafft hatte, hätten viele mit 2 gesunden Augen nicht geschafft. Also konnte ich sehr viel kompensieren, was sich jemand mit 2 gesunden Augen gar nicht vorstellen kann. Hätte der Augenarzt noch ein Gutachten ausstellen dürfen, dann hätte ich 120 km/h als Begrenzung erhalten. So bekam ich keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Dafür durfte ich dann alle 2 Jahre immer wieder zum Augenarzt, um mir dort eine kostenpflichtige Bescheinigung (Gutachten) abzuholen, dass sich mein Sehvermögen nicht verschlechtert hat. Das durfte ich zur Behörde tragen, die einen Eintrag im grauen Lappen machte, der wiederum 2 Jahre gültig war. Nach 10 Jahren wurde die Frist immerhin auf 5 Jahre verlängert. Und als ich dann umgezogen bin und bei der Führerscheinbehörde in einem anderen Bundesland aufgeschlagen bin, wurde dort gesagt, dass man so etwas doch gar nicht (mehr?) macht. Da mein grauer Lappen nun voll mit Einträgen war, bekam ich einen Kartenführerschein. Das ist Deutschland!
Wenn ich nun heute einen Test mache würde, dann ist mein Sehvermögen analog zu 1980 einzustufen, kein räumliches Sehvermögen, auf dem schlechten Auge sogar leicht besser als damals. Allein mir fehlt der Glaube, dass jemand bestätigen kann, dass es in dieser Zeit keine Verschlechterung gegeben hat. Bei einer harten Papierprüfung würde ich durchfallen wie damals beim TÜV. Und nun fahre ich seit 1981 Auto bzw. Motorrad. Einen Sturz mit dem Motorrad auf der Werkstattfahrt zur Reparatur des defekten ABS muss ich mir anlasten, da rutschte das Motorrad bei strömendem Regen in das vor mir fahrende Fahrzeug, beim Bremsen hat das Vorderrad gleich blockiert, wenn wundert das. Und nachts sehe ich signifikant besser als meine Frau mit gesunden Augen.
Mir fehlt leider komplett das Zutrauen, dass wir in Deutschland einen einfachen pragmatischen Test etablieren können. Denn es ist nicht nur das Sehvermögen. Mir graut davor, dass ich dasselbe Spießrutenlaufen wieder anfangen muss, welches ich bis Mitte der 90er Jahre machen musste. Da ich regelmäßig zum Augenarzt gehe, weiß ich sehr wohl, ob sich etwas verändert oder nicht.
Gruß
Klaus