Kann man - bereits zuvor- erfolgreich gefahrene Kehren zur Kehrentauglichkeitsprüfung geltend machen?
Ev. könnte ich dann min. 7*2*14 Kehren einbringen
. Eigentlich habe ich auf ein Hotelzimmer im Tal bestanden, aber der Organisator der Südtiroltour, fauler Hund
, wollte sich keine Mehrarbeit machen und hat uns alle kurzerhand im gleichen Hotel eingebucht, hoch oben, nach 14 Kehren
.
Andererseits, grad festgestellt (war mir entfallen, das Alter, Du weißt schon
): Ich bin 73, ich dürfte gar nicht mehr fahren, weil ich ständig Frontalzusammenstöße erzeuge, durch unsichere Fahrweise jüngere Fahrer nicht nur behindere, sondern sogar zum überholen zwinge
, von den Parkremplern mal ganz zu schweigen. Leider habe ich die Vielzahl meiner Verfehlungen vergessen (s.o., das Alter
), bzw. betrachte sie als Fehler der anderen Verkehrsteilnehmer, rücksichtslose Volk, rücksichtsloses!
Ich glaube, ich sage alle geplanten Touren ab (
@Q_Treiber_Josef Ich werde Dich nicht auf dem CdlW heimsuchen können, und auch sonst nirgends teilnehmen können
).
Sollte ich mal jemand mit Rollator im Weg stehen, fahrt mich nicht über, zeigt mich einfach als verkehrsuntauglich an, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können, denn freiwillig gebe ich den nicht ab (fehlende Einsicht, kennt man ja
.
Uli ( der jetzt alle gebuchten Hotels abmelden und sich um den Verkauf seiner Fzg.e kümmern muss)