mit dem ursprünglichen Thema aber auch eher weniger. Außer, man würde sich die Frage stellen, wie man in den zitierten Ländern mit dem Herrn G. umgegangen wäre. Im Lande der Freien und Tapferen hätte man ihn sicherlich einer "peinlichen Befragung" unterzogen ... mit dem Kopf unter Wasser, möglicherweise ... ach nein, der ist ja kein ...ähm ... potentieller Terrorist. Für diese Leute gelten ja scheinbar andere Regeln, nicht nur in den U.S.A. Vor deren Gesetz sind eben doch nicht alle Verdächtigen gleich, oder doch?
Hier bei uns, natürlich schon. Alleine schon wegen der Geschichte, auf die niemand stolz ist, auch wenn er sonst eigentlich schon stolz darauf ist, Deutscher zu sein. Was man übrigens nur noch am Pass erkennen kann.
Hilft aber auch nicht immer, wie ein gewisser -ich hab' den Namen vergessen- vor einem deutschen Gericht geklagt hat. Den haben sie ordentlich in die Mangel genommen, in Guantanamo, glaube ich.
Hat man dem eigentlich auch Schmerzensgeld zugesprochen? Die zuständigen deutschen Behörden wussten ja von dem Fall, sahen aber scheinbar ... keinen Handlungsbedarf. Das Ganze spielte sich aber auch nicht auf dem Boden des Grundgesetzes ab, rein geographisch. Vielleicht lag's daran.
Übrigens: Der Einäugige ist nicht sehend, unter den Blinden. Der ist dort König.