B
Baumbart
Gast
O.K., 1 oder 0, schwarz oder weiss. Hier 0, keine Folter. Aber warum Schmerzensgeld?wie gesagt, es gibt nur 1 oder 0, nur schwarz oder weiss.
Und schauen wir doch mal, anders als die Richter, auf das wirkliche Leben. Der Kindermörder saß im Verhör in dem Wissen, dass er das Kind schon getötet hatte. Sein 'emotionaler Stress' kam doch nicht von der Folterdrohung, die er mit hoher Wahrscheinlichkeit genau so wenig ernst genommen hat wie es jeder von uns sie in deutschen Polizeistationen genommen hätte, sein Stress kam von der Angst nun entdeckt zu sein und bestraft zu werden, die Knastdrohung, nicht die lächerliche Folterdrohung hat ihm den Stress gemacht.
Zuletzt bearbeitet: