Zunächst kann jeder Widerspruch einlegen, ohne Wenn und Aber und das ist auch gut so. Wer dieses tut hat sich wenigstens schon mal mit der Materie befasst, was die Ausnahme sein wird.
Standardmäßig erhalten Ärzte 90 Tage die Berechtigung auf die ePA zuzugreifen, sobald die Karte vom Lesegerät eingelesen wird. Auch Apotheken, Gesundheitsdienste und Arbeitsmediziner dürfen 3 Tage lang auf die ePA zugreifen. Hier heißt es wachsam zu sein, ansonsten heißt das, dass diese 3 Tage lang alles einsehen dürfen, wenn man es nicht aktiv sperrt. Das Umfasst jeglichen Therapiebericht, bis hin zum Schwangerschaftsabbruch usw.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelt, dass alle Krankenkassen nicht ihrer Informationspflicht im gefordertem Rahmen nachkommen. Da gibt es noch einiges zu tun, aber wer jetzt widerspricht, kann dieses jederzeit zurücknehmen.
Ein zentrales System hat seine Vorteile. Es muss nur sicher sein. Die Zeit wird zeigen, wie mit diesen Daten umgegangen wird. Auf der Seite des Bundesministeriums steht, dass diese Daten zukünftig automatisch für die Forschung verfügbar gemacht werden.
Gruß Brauny