Ich habe meinen vorigen Beitrag nochmals "verlängert/angepasst" während Du mir geantwortet hast. Es stimmt. Der Auffahrende hat nicht aufgepasst. Seine Versicherung wird einen Teil des Schadens übernehmen müssen. Und der Polizist wird ihn anzeigen. Ist aber nur eine Owi.
Die Polizei wird aber auch den Blockierer anzeigen. Dort ist es u.U. die Straftat. Und seine Versicherung wird ebenfalls einen (vmtl. größeren) Teil des Schadens übernehmen müssen. Also auch der Schadenfreiheitsrabatt am Axxxx.
Bei der Unfallaufnahme entscheidet die Polizei nicht über "Schuld/Unschuld", sondern sie prüft, ob einer/mehrere Beteiligte gg. Strafvorschriften oder Ordnungswidrigkeiten verstoßen hat und zeigt einen oder mehrere an. Dann sind Staatsanwaltschaft und Bußgeldstellen am Werk und am Ende u.U. die Gerichte.
Und diesen Weg erspare ich mir. Steht aber jedem frei, sein (u.U. vermeintliches) "Recht" einzufordern.