"Weiterfahrt untersagt" hab ich bisher erst einmal mitbekommen, als jemand bei einer Kontrolle in der Abenddämmerung keinen hinteren Rückstrahler hatte. Wäre es morgens/mittags gewesen, wäre es bei einem Mängelbericht geblieben. Lustigerweise sind während der Kontrolle gut ein Dutzend Rennradfahrer vorbeigeradelt, die weder vorderen oder hinteren Rückstrahler noch Speichen- oder Pedalreflektoren hatten. Zweierlei Maß halt.
Hauptscheinwerfer ist sicherheitsrelevant (gerade beim Krad mit "Licht am Tag"-Pflicht). Dass ein 30 Jahre alter Halogen(?)scheinwerfer am Tag gefährlich blenden soll, ist zwar zweifelhaft.
Dass die GS-Nebler (original wie China-Nachbau) bei Dunkelheit blenden, kann ich auch bestätigen. Sieht man an der Garagenwand direkt, dass nebem dem hellen Streifen in korrekter Höhe noch zwei etwas dunklere Streifen geworfen werden, wovon einer nach oben geht. Zugelassen sind sie trotzdem irgendwie.
Die serienmäßigen LED-Scheinwerfer aller deutschen PKW-Premiummarken, damit quasi aller Polizeifahrzeuge, blenden im Dunkeln ja auch.