Man erinnert sich in diesem Zusammenhang an die Amtszeit von Günther Beckstein als bayerischer Minister des Inneren, der in Bezug auf Motorräder eine Art "lex bavaria" erfand. Der hat seinen Vollzug angewiesen, alles zu beschlagnahmen, was zu schnell gefahren ist oder Krach machte, selbst wenn die den ausgebauten Silencer in der Tasche hatten und den Verstoß einräumten.
Der Bayerische VGH hat das als rechtswidrig erkannt. (Az.: 10 BV 08.1422) denn das war klar eine zusätzliche Bestrafung und Abschreckung, die das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten so nicht vorsieht.
Zudem wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grob verletzt.
Eine Beschlagnahme der Maschine ist möglich, wenn ggf. Veränderungen durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden müssen. Erkennt der Beamte eine Änderung bzw. eine unzulässige lichttechnische Einrichtung selbst, kann das entsprechend sanktioniert und mit einem Mängelverfahren belegt werden.
Evtl. liegt ein Kommunikationsproblem vor (stille Post) oder der Freund hat dem TE nicht die ganze Wahrheit erzählt. Selbst wenn bei der Kontrolle ein Vertreter der Behörde vor Ort gewesen wäre, wegen eines fehlenden E-Prüfzeichens an einem Lämple ein Fahrzeug stillzulegen, das halte ich für höchst unwahrscheinlich, wenn nicht gar ausgeschlossen.
Zumal ich von Beamten, die solche Kontrollen leiten entweder erwarte, dass die selbst die Rechtskenntnis oder eben Leute aus dem KTM haben, die wissen, dass ein 30 Jahre altes Fahrzeug nicht zwingend auf jedem Scheiß ein E-Prüfzeichen haben muss, das erst 1995 umfassend eingeführt wurde.
Im Internet Behauptungen aufzustellen, ohne sie zu belegen, ist leider gang und gäbe. Und je mehr man das wiederholt, desto mehr Leute glauben es. Vor allem wenn sie von vollzugspolizeilichen und verwaltungstechnischen Vorgehensweisen wenig bis keine Kenntnis haben.
Man sieht ja an dem user eetarga, wie sowas sofort für bare Münze genommen und mit shit belegt wird. Da ist dann von "Schergen" die Rede, von "Korinthenscheißern", andere reden von der "Trachtengruppe". Mit Beleidigungen und Bosheiten aufgrund einer ungeprüften Behauptung um sich zu schmeißen ist nicht okay. Ich nehme an, der user hat die Eier, den Beamten bei seiner nächsten Kontrolle das auch so zu sagen, wie er es hier aus der sicheren Anonymität heraus macht. Da wäre ich gerne dabei.
Dass die Weiterfahrt untersagt wurde und hierzu sichernde Maßnahmen getroffen wurden, kann ich mir vorstellen. Da führten Harleys auch unsere Listen an.
In den meisten Fällen sind das Änderungen des Abgas- oder Geräuschverhaltens. In BaWü sind bei solchen Kontrollen i.d.R. Beamte zugegen, die auf diesen Motorradtyp besonders geschult sind. Das gesamte HD Kompendium zu kennen ist ein Ding der Unmöglichkeit.