sampleman
Ich würde sogar weiter gehen. Aus der Verordnung über eine Richtgeschwindigkeit auf der AB geht für mich hervor, dass mein Anspruch, meine Geschwindigkeit von 130 einzuhalten mehr wiegt als der Anspruch eines anderen, der 180 fahren will.Es gibt kein Grund-Recht auf der linken Spur so schnell zu fahren wie man will oder das Voranfahrende sofort Platz zu machen haben, damit der Max-Speed-Pilot bloss nicht "unnötig" bremsen muss, ich habe das gleiche Recht, meinen Überholvorgang mit den gebotenen 30-40 kmh Überschussgeschwindigkeit ggü. dem LKW durchzuführen.
Der @AmperTiger ist ein netter Kerl, aber in diesem Punkt kommen wir nicht auf einen Nenner;-)