SQ18
...ich bin mir jetzt nicht ganz sicher inwiefern die fehlenden Papiere den "Umfall" oder die Fehlersuche beinflussen sollten...
Hat der TE doch in #88 geschrieben, wann er das veröffentlicht.Das Video, das Video!!
Bei uns ist das nicht nötig, die Polizei hat jederzeit Zugriff auf das Register und da sieht man sofort, ob jemand fahren darf oder nicht.Oh, geht bei uns gar nicht, da man grundsätzlich dem Bürger bei Kontrollen unterstellt, das Kopien manipuliert sein könnten.
Bei uns gehören die Zulassungsbescheinigungen 2 (früher Fahrzeugbrief mit 6 Halter Eintragungsmöglichkeiten, jetzt nur mit 2 Halter Eintragungsmöglichkeiten, dann gibt es eine neue Zulassungsbescheinigungen 2) immer dem Eigentümer,
die Zulassungsbescheinigung 1 (früher Fahrzeugschein) gehört der zuständigen Zulassungsstelle.
Bei Verlustdurch eigenes Verschulden muss eine Eidestattliche Erklärung vor Ort vom Eigentümer erstellt werden, bei Diebstahl braucht es dazu noch eine entsprechendes Formular der Polizeibehörde, dann wird gegen Gebühr eine ERSATZ Zulassungsbescheinigung 1 erstellt.
Genau. Wenn man nett bleibt und erklärt wieso man die Kopie mitführt, ist es meist kein Problem.ob es etwas kostet, ist bei uns Ermessungsspielraum
Ihr habts gut. Bei uns sind sie sehr Pflichtbewußt, vor allem die Jüngeren.Genau. Wenn man nett bleibt und erklärt wieso man die Kopie mitführt, ist es meist kein Problem.
Ne, reicht nicht aus, deswegen kannst du auch ein Bußgeld im Fall der Fälle bekommen.Spaß beiseite - eine Kopie des Kfz. Scheines - oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 reicht nicht (mehr) aus.
Quelle: ADAC
Das ist nur eine Info - kann jeder machen wie er mag. Ich habe immer das Original bei mir.