Andi#87
Das bedeutet (ich habe noch nie einen Schein verloren) das ich bei Verlust 6 Wochen lang den Brief mit mir rumschleppen muss, wenn ich Mopped fahren will?
Das mit dem Bundesanzeiger beim Verlust des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist neu für mich.Also 14 Tage lang wird es im Bundesanzeiger veröffentlicht/ausgehängt. Danach kommt es wohl auf das Temperament der Sachbearbeiter an. Aber sechs Wochen sind schon realistisch.
Den Brief würde ich nicht mitnehmen. Dann schon eher ohne Schein fahren, soooo oft wird man ja auch nicht kontrolliert, oder?Das bedeutet (ich habe noch nie einen Schein verloren) das ich bei Verlust 6 Wochen lang den Brief mit mir rumschleppen muss, wenn ich Mopped fahren will?
Ja sorry - der Fahrzeugschein geht glaube ich schneller - ich habe das mit dem Brief verwechselt.Das mit dem Bundesanzeiger beim Verlust des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist neu für mich.
Bei uns kriegt man mit Verlustanzeige (je nach Örtlichkeit wird ne eidesstattliche Erklärung für 50 €verlangt) gleich ne neue.
Ja Uli - datt Moped vom TO ist aber noch neu - die muss erst in 07/23 zum T.Ü.V.Nicht alle Prüforganisationen "tüven" ohne Fahrzeugschein, aber selbst wenn, gibt es keine Plakette. Die darf man sich dann bei einer der überlasteten Zulassungsstellen holen, zusammen mit dem neuen Schein.
Uli
Duplikat Fahrzeugausweis | Fr. 30.– |
Genau so mache ich das seit 30 Jahren schon.Bei mir gibt es einen Fhzg. Schein.... das Ding wird kopiert und im Moped verstaut.
Bei Kontrollen langte die Kopie bislang immer.
Oh, geht bei uns gar nicht, da man grundsätzlich dem Bürger bei Kontrollen unterstellt, das Kopien manipuliert sein könnten.ihr habt ja echt Stress....
Bei mir gibt es einen Fhzg. Schein.... das Ding wird kopiert und im Moped verstaut.
Bei Kontrollen langte die Kopie bislang immer.
Geht der Originalschein verloren, stellt mir das Strassenverkehrsamt umgehend einen neuen aus - die Daten sind ja dort hinterlegt.
das ist alles - an PapierOh, geht bei uns gar nicht, da man grundsätzlich dem Bürger bei Kontrollen unterstellt, das Kopien manipuliert sein könnten.
Bei uns gehören die Zulassungsbescheinigungen 2 (früher Fahrzeugbrief mit 6 Halter Eintragungsmöglichkeiten, jetzt nur mit 2 Halter Eintragungsmöglichkeiten, dann gibt es eine neue Zulassungsbescheinigungen 2) immer dem Eigentümer,
die Zulassungsbescheinigung 1 (früher Fahrzeugschein) gehört der zuständigen Zulassungsstelle.
Bei Verlustdurch eigenes Verschulden muss eine Eidestattliche Erklärung vor Ort vom Eigentümer erstellt werden, bei Diebstahl braucht es dazu noch eine entsprechendes Formular der Polizeibehörde, dann wird gegen Gebühr eine ERSATZ Zulassungsbescheinigung 1 erstellt.
man kann es auch übertreiben,Zumal, wenn man in D noch ganz gewissenhaft Farbkopien anfertigt, direkt der Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt ist...