Das Dieselfahrverbot - Wie denkt ihr darüber?

Diskutiere Das Dieselfahrverbot - Wie denkt ihr darüber? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Woran macht man das Fest ? Die Quelle ? Dann müsste nach meinem Verständnis das durch extra Schild ausgewiesen sein ...
Larsi

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H-Fahrzeuge dürfen meines Wissens in jede Umweltzone, aber wenn es heißt, nur Euro 6 Diesel dürfen fahren, dann sind auch die H-Diesel verboten.
 
MiraculixSertao

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Hallo Foristi !

Mal was zum Schmunzeln zum Thema !

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LG Günther
 
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Enduroopa

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Harald_NDS

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nERDANZIEHUNG

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Die Links zu "besorgten Bürger" Seiten häufen sich, das Anzweifeln von wissenschaftlichen Untersuchungen ohne Begründung auch und auch sonst mündet es oft in "Die da oben gegen den kleinen Mann". Das ist kein Diskurs oder eine Diskussion.
Einfach mal im Hinterkopf behalten das wir > 80 Mio. Menschen sind und nicht jeder die gleiche Meinung hat wie man selbst.
Ohne Kompromisse geht es nicht.

Ich bin raus hier, um mich mit Leuten abzugeben die Links zu Seiten posten die Völkermord leugnen oder Verschwörungstheorien verbreiten ist mir meine Zeit zu schade.



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fralind

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https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_3.html


0102 98 steht für PKW (0102) und H- Zulassung (98).
Die ersten 4 Ziffern stehen immer für die Fahrzeugart und die nächsten zwei für die Schadstoffklasse, bzw. Steuerklasse.

Es macht daher keinen Unterschied bei der Einstufung nach 98, ob es zum jetzigen Zeitpunkt ein Benziner (der ja genauso unter Euro nix bis Euro 2 fallen würde und daher nicht einfahren dürfte) oder ein Diesel ist, wie damit auch das Thema Feinstaub, da die Schlüsselnummer 98 für beide Verbrennungsmotoren gilt, auch keine Feinstaubplakette braucht.

Und da ein Motorrad auch ein KFZ ist, müsste es demnach auch vor Euro 3 ausgeschlossen sein, ist aber wie durch die H Kennzeichnung beim Auto und Krad, als 2 und 3 Rad davon ausgeschlossen.
 
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fralind

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Die Links zu "besorgten Bürger" Seiten häufen sich, das Anzweifeln von wissenschaftlichen Untersuchungen ohne Begründung auch und auch sonst mündet es oft in "Die da oben gegen den kleinen Mann". Das ist kein Diskurs oder eine Diskussion.
Einfach mal im Hinterkopf behalten das wir > 80 Mio. Menschen sind und nicht jeder die gleiche Meinung hat wie man selbst.
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komm, war doch bis jetzt eine nette und interessante Diskusion. Es gibt immer welche die anders sind und anders denken. Ausblenden und gut ist.
 
Harald_NDS

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Wenn man nach " Fahrverbotszone " sucht gibt es immer nur dazu den Begriff Umweltzone.
Ersteres wird nicht definiert bzw ist nicht existent .

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrverbotszone

Einzige Ausnahme wäre eine erweiterten Umweltzone wo explizit nur Elektro Fahrzeuge fahren dürften .
Aus Wiki ..

gibt es den Begriff der
Null-Emissions-Zone (NEZ), in der zum Beispiel nur Elektrofahrzeuge erlaubt sind.

Es sieht so aus, als ob dies so ein "Volksbegriff " wie Vollcrosser für eine Sportmaschine ohne
Zulassung fürs Gelände auch Crosser genannt ist.

Edit
Auch hier aufgelistet wer doch trotzdem noch fahren darf
https://www.firmenauto.de/fahrverbo...en-bald-alle-diesel-ausgesperrt-10236843.html
 
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Harald_NDS

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Auf der Webseite Stuttgart
https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

kann man schön nachlesen wer alles trotzdem weiterfahren darf .

Allein die Klausel :
Dem Fahrzeughalter steht für den Fahrtzweck kein auf ihn zugelassenes Alternativfahrzeug zur Verfügung.

Lässt doch schon fast jeden wieder zu ....

Frankfurt ist " erst einmal " Entwarnung und wenn die sich jetzt nicht total dämlich anstellen dürften
Fahrverbote nicht beschlossen werden.

Interessnt ist , das es schon seit 2010 lizensierte Umbauten herkömmlicher Kfz als E Fahrzeug gibt.
Ich kenne das von der Oldtimer Szene hern
So dürfte doch selbst ein " nachrüsten auf Hybrid " machbar sein , kosten im ähnlichem Umbau wurden mit 3000 € benannt.
Einzelumbauten sind immer teurer als wenn jemand die in Serie baut ...

https://murschel-electric-cars.de/
 
fralind

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Da gehts um Umweltzonen und die Ausnahmen davon. Wenn es um Fahrverbotszonen wegen NOx geht, werden auch die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ausgesperrt.
Das ist jedenfalls der derzeitige Stand, und ich kann mir angesichts der herrschenden Hysterie nicht vorstellen, dass daran was geändert wird.
Ob da noch wat kommt, vieleicht. Ob dann auch Rechtsgültig, mal schauen.

Reden wir aber über Fahrverbotszonen wie es eventuell im Ruhrgebiet angedacht war wegen NOx, reden wir über alle Fahrzeuge über 80 mg die drausen bleiben. Wie nun festgestellt, überhaupt nicht praktikabel, da fast alle betroffenen Fahrzeuge den Anliegern in der riesigen Fahrverbotszone gehören.


Und einfach jetzt mal so ein Schild aufstellen ohne (rechtsgültig Satzung) wie in HH, funktioniert nur so lange wie keiner klagt. Und das tun ja scheinbar einige.

Zum Verständnis:
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung hat das Bundesverwaltungsgericht kein Fahrverbot angeordnet. Hierüber entscheiden ausschießlich die einzelnen Kommunen. Die Kommunen sind verpflichtet verbindlich festgelegte Grenzwerte für Stickoxidbelastungen einzuhalten und müssen für das Erreichen dieser Ziele geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen treffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 entschieden, dass dafür auch beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen sind.

Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Kommunen nun Satzung erlassen werden, die ein wie auch immer geregeltes Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge festlegen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Satzungen im Lichte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig sein werden. Ausdrücklich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass es hinreichender Ausnahmen für zum Beispiel Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen bedarf. Es muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Es wird möglich sein als Betroffener vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen das Fahrverbot zu erheben.
Man geht davon aus, dass es künftig zu unzähligen verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der einzelnen kommunalen Satzungen kommen wird. Im Rahmen dieser Verfahren wird dann konkret über die Rechtmäßigkeit einzelner Fahrverbote entschieden.

Vom Fahrvebot betroffene Personen werden dann auch die Möglichkeit haben selbst Rechtsschutz in ihrer eigenen Angelegenheit zu suchen. Entscheidend bei diesen Verfahren wird sein, ob die Kommune den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausreichend berücksichtigt hat. Hier wird zu überprüfen sein, ob die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Aunsahmeregelungen für Handwerker etc. entsprechend umgesetzt wurden.
 
Harald_NDS

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Mal abgesehen von Grichten , Klagen usw .
Hilft dem kleinen Mann erst mal nix .
wer sich keine 20.000 und mehr Euros aus dem Kreuz leiern kann um was neues zu Kaufen und sein " Alter " sonst noch im Schuss ist
kann hier in seinen Wagen Zukunftssicherung investieren .
Beispiel bevor man 3000 € fürn dieselfilter und co ausgibt .
Für die meisten reicht auch diese noch momentan aus 2010 angegebene Reichweite.


Energie Rückgewinnung beim Bremsen und Beibehaltung der Schaltung gab es schon dort
 
SimonADV

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Dank Internet meint heute jeder von sich selbst besonders schlau zu sein und entsagt jedem Anderem das selbige.
Das Forum hier ist wohl ein äußerst prägnantes Beispiel dafür.
 
Thema:

Das Dieselfahrverbot - Wie denkt ihr darüber?

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