Solche Einschätzungen gabs schon lange.
Ändern nichts an der aktuellen Rechtslage.
Jeder kann etwas für gesetzwidrig halten.
Dann muß er die Hand heben und dies bei den zuständigen Stellen reklamieren.
Wenn er gut und stimmig reklamiert, bekommt er Recht.
Es macht von daher wenig Sinn in dieser Angelegenheit jede veröffentlichte Einschätzung zu diskutieren.
Interessanter wären Berichte über weitere Urteile zu diesem Thema, die eine Verdichtung von Einschätzungen herbeiführen könnten.
Gab gestern einen interessanten Bericht über einen Luftreinigungsanhänger, der Feinstaub und NOx lokal um 80% reduzieren könnte.
Wird von der DUH abgelehnt, weil man nach dortiger Einschätzung an der Quelle ansetzen müsse.
Wirft für mich die Frage nach der Defintion der Quelle auf: Verbrennungsraum? Auslasstrakt? Fahrzeug? Ort des Emitierens oder der Überschreitung der Grenzwerte?
Verständigt man sich auf Letzderes wäre doch mit diesem Gerät auch der DUH genüge getan.
Wäre in der Wirkung (nicht der Funktion) dann ja nichts anderes, als ein SCR Kat im Auto. Nur halt jetzt am Ort des Entstehens.