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Gast 11529
Gast
Ich fahre gemütlich......früher......ja früher war ich bekloppt.........jetzt fahre ich gemütlich. Ich verstehe das als gemütlich, ehrlich. Außerdem lüge ich nicht, sacht meine Frau......
Sehr richtig gesagt, ich teile Ihre Meinung. Die Meinung irgendeines Forums-"Reifenspezialisten" ist für mich zweitrangig!Lieber Quhpilot, wenn man einen VR CRA3 oder 4 Draufmacht und hinten einen CTA3 hat das folgenden Sinn:
Der VR der CRA Serie haben ein agileres Handling gegenüber den cta VR. Ausserdem hält er auch recht gut für ca. 6000 km seine Performance. Und er hat höhere Gripreserven.
Der CTA3 HR hat eine bedeutend höhere Laufleistung gegenüber den CRA Serie bei unerheblich geringeren Grip.
Wenn ich also so montiere bin ich ein Schlaufuchs weil ich das bessere mit den Nützlichen kombiniere.
Ich hoffe das ich es verständlich und nett formuliert habe.
Dir ein frohes Osterfest und und ich gehe jetzt auf einen Satz CRA3 VR und CSA4 HR eine 300 km Runde fahren.
LG Gerald
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Ich habe keinen schlechten Eindruck von dir.Oh, ich wusste gar nicht das Du so eine schlechte Meinung von mir hast. Mit Verlaub, der @Hansemann ist der Reifenspezialist, nicht ich. Und den halte ich für kompetent.
Dass es keine Empfehlung gibt, könnte einfach daran liegen, dass sie in der Kombi nicht getestet wurden.Ist vielleicht auch nur Geldmacherei warum die Hersteller z.B. keinen CRA 4 mit einen CTA 3 mischen wollen
Dann kauft man halt einen Satz der Wunschreifen.....
Gruß vom Grinser
Da habe ich genau die gegenteilige Erfahrung gemacht. Mein CTA3 Vorderreifen hält genau zwei Hinterreifen. Wahrscheinlich bremse ich zu wenig, weil ich zu langsam binDer CTA3 HR hat eine bedeutend höhere Laufleistung gegenüber den CRA Serie bei unerheblich geringeren Grip.
Einsicht ist der 1. Weg zur Besserung.Wahrscheinlich bremse ich zu wenig, weil ich zu langsam bin
CtA Hinterreifen! Habe ich gemeint.Da habe ich genau die gegenteilige Erfahrung gemacht. Mein CTA3 Vorderreifen hält genau zwei Hinterreifen. Wahrscheinlich bremse ich zu wenig, weil ich zu langsam bin
Ja das steht im CoC. Aber im Gesetz steht was anderes. Die Frage ist was gilt?Ist kein Unsinn.....in dem COC Papier steht es drin.
In den Fahrzeugpapieren nicht
Hans hat doch schon alles dazu geschrieben weiter oben.Wer meint ich rede Unsinn bitte nicht lesen! Für alle anderen:
Fakt ist, das Gesetz erlaubt unterschiedliche Hersteller v und h das CoC von BMW lässt es nicht zu. Die Frage ist also was gilt? Ich kann mir nicht vorstellen das BMW geltendes Recht ändern darf. Genauso wenig kann ich mir vorstellen das ein Richter im Zweifel die Vorgaben des Herstellers ignoriert.
Gibt's vllt Juristen hier im forum? Das scheint mir eine recht vertrakte Angelegenheit zu sein.
So wie ich das verstehe gibt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Bereifung an Fahrzeugen vor.Ja das steht im CoC. Aber im Gesetz steht was anderes. Die Frage ist was gilt?