Codieren von Steuergeräten

Diskutiere Codieren von Steuergeräten im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo Cani, was ist eine 35 kW Sperre ?
MichaelBC

MichaelBC

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Hallo Cani,

was ist eine 35 kW Sperre ?
 
NilsP_83

NilsP_83

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Das müsste eigentlich eine offizielle Werkstatt machen, die diesen Schritt dann auch schriftlich belegen kann.
Du musst die Entdrosselung ja von einer Prüforganisation eintragen lassen, welche diesen Ausdruck dann als Referenz für die Leistungsänderung heranzieht.
Deine Papiere müssen auch beim Straßenverkehrsamt geändert werden. Grundlegend bringt es dir leider nichts wenn du dieses selber machen würdest.


Grüße
 
NilsP_83

NilsP_83

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Oder eventuell um Geld zu sparen…wer weiß ;)
 
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Frostie

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Wird die 800'er überhaupt nur softwareseitig gedrosselt? Wenn ich Tante Google frage, dann werden mir da diverse Drosselkits für die Baujahre 08-24 angezeigt.

Meiner Kenntnis nach kann man mit BU sowieso nichts am Motorsteuergerät ändern.
 
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CaniF800GD

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Oder eventuell um Geld zu sparen…wer weiß ;)
Nö, defintiv nicht. Mein Motorrad ist neu, im Ausland habe ich eine unbeschränkte Motorradprüfung (Europäisch). Die aber nicht in der Schweiz zählt. Somit wäre es für mich Top wenn ich das nach dem Grenzübergang machen kann ;)

Ist auch nur per Software gedrosselt, ich denke das sollte möglich sein. Nur habe ich da nicht genug Erfahrung mit BU.
 
C

CaniF800GD

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Das müsste eigentlich eine offizielle Werkstatt machen, die diesen Schritt dann auch schriftlich belegen kann.
Du musst die Entdrosselung ja von einer Prüforganisation eintragen lassen, welche diesen Ausdruck dann als Referenz für die Leistungsänderung heranzieht.
Deine Papiere müssen auch beim Straßenverkehrsamt geändert werden. Grundlegend bringt es dir leider nichts wenn du dieses selber machen würdest.


Grüße
Danke, absolut da bin ich mit dir. Mir geht es aber darum das ich mein Motorrad in die Ferien nehme und dort nicht gedrosselt fahren muss.
 
NilsP_83

NilsP_83

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Ok, die Variante gibt es auch noch. Musst du ja wissen wie du es machst…ob das mit BU mal eben geht glaube ich allerdings nicht.

Habe mir die Parameter auch nur bei der 1200er angesehen und die lässt sich rein rechtlich beispielsweise nicht drosseln. Daher kann es sein, dass diese Möglichkeit einfach garnicht vorhanden ist. Müsste also mal jemand machen der eine 8X0… besitzt oder die Möglichkeit hat drauf zuzugreifen.

Falls du keine Lösung findest, ein Kollege hatte aber mal eine gedrosselte 850 GS. Die ging trotz Drossel dermaßen gut ab das er bei den 1200ern gut mitkam. Ohne Drossel war es dann auch nicht mehr sooo der große Unterschied.
Also ich denke, dass du trotz Drossel auch bei der neuen 800er nicht so viele Nachteile haben wirst wie du vielleicht denkst.

Grüße
 
MichaelBC

MichaelBC

Themenstarter
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Bei der 1200er gibt es die Möglichkeit der Drosselung per Software auf 72 kW. In ISTA ist diese Option drin.

Ob das Vorhaben im Ausland legal ist wage ich zu bezweifeln. Zumindest bei einer in EU zugelassenen Maschine würde man auch im Ausland die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz verlIeren. Ob das in der Schweiz nicht so ist ….. ?
 
Hansemann

Hansemann

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. Mein Motorrad ist neu, im Ausland habe ich eine unbeschränkte Motorradprüfung (Europäisch). Die aber nicht in der Schweiz zählt.
Könntest Du mir das bitte erklären, wie das funktioniert?

Du hast hier die Fahrerlaubnis der Klasse A2 und darfst im Ausland, außer in in der Schweiz, offen fahren?

Oder ne Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Land, welche hier beschränkt gilt und nicht in der Schweiz aber in Österreich oder Polen offen?

:rollleyyes:🤔
 
1200rt

1200rt

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Kann jemand die vollständige Original-Werkscodierung der Multiblinkers zeigen?

Vielen Dank im Voraus! :)
 
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CaniF800GD

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Könntest Du mir das bitte erklären, wie das funktioniert?

Du hast hier die Fahrerlaubnis der Klasse A2 und darfst im Ausland, außer in in der Schweiz, offen fahren?

Oder ne Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Land, welche hier beschränkt gilt und nicht in der Schweiz aber in Österreich oder Polen offen?

:rollleyyes:🤔
Gerne, habe mit 21 die Motorradprüfung in meinem Heimatland gemacht. Und habe da auch 3 Bikes. Da ich aber in der Schweiz bis vor kurzem nicht gefahren bin und auch da Geboren bin und nicht zugezogen musste ich die Prüfung von vorne beginnen. Ziemlich blöde aber Gesetz. Wäre ich zugezogen hätte ich 1 Jahr Zeit gehabt um sie umzuschreiben.
Hast du das Gefühl ich kenne niemanden der mein Motorrad entdrosselt?😂 Ich will es aber selbstständig wieder Drosseln wenn ich vom Urlaub oder von einem Trip zurück in die Schweiz komme. Aber schon gut dir passt die Hobbypolizisten Rolle super. Ich entschuldige mich für meinen Beitrag vorallem dafür das ich mal etwas anderes gefragt habe als Griffheizung und Sportdisplay.

Tschüss!
 
Hansemann

Hansemann

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Ich verstehe es immer noch nicht.
Du bist in der Schweiz geboren?
Wird der Führerschein dort nur befristet erteilt? Oder bezeichnest Du ein anderes Land als Heimatland?

Auf jeden Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Fahrerlaubnis in einem Land gilt, in einem anderen nicht. Das hat was mit ständigem Aufenthalt zu tun.
 
TTTom

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Ich verstehe es immer noch nicht.
Du bist in der Schweiz geboren?
Wird der Führerschein dort nur befristet erteilt? Oder bezeichnest Du ein anderes Land als Heimatland?

Auf jeden Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Fahrerlaubnis in einem Land gilt, in einem anderen nicht. Das hat was mit ständigem Aufenthalt zu tun.
Ja, mit dem ständigen Aufenthalt. Nach 6 Monaten Aufenthalt benötigt man einen "einheimischen" Führerschein.
Der aus dem Heimatland ist aber weiterhin gültig, halt nur nicht in dem Land mit dem "ständigen Aufenhalt".

Konkret durfte ein Bekannter, der jahrelang in Marokko beruflich LKW gefahren ist, mit seinem marokkanischen Führerschein hier nur die ersten 6 Monate fahren.
Danach musste er die gesamte Führerscheinausbildung und Prüfungen hier in D nochmal nach deutschen Regeln absolvieren. Er hat nur PKW/LKW gemacht, aber fürs Motorrad hätte das ja ggf. auch nur 35kW bedeutet, während er als Tourist außerhalb D weiterhin mit seinem FS aus Marokko unbegrenzte Leistung hätte fahren dürfen.
 
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Hansemann

Hansemann

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Danke für die verständliche Zusammenfassung.

Es gibt bei uns in D eine Fahrerlaubnisverordnung. Da sind die §§ 28 FF einschlägig und die Anlage 11.

Führerscheine aus der Schweiz werden ohne Prüfung, Sehtest, Erste-Hilfe und Nachweis der Fahrschulausbildung einfach umgeschrieben.

Die Schweiz ist zwar weder in der EU, noch im EWR, aber es gibt sehr viele bilaterale Abkommen, so dass in der Schweiz in fast allen Fällen vergleichbares Recht gilt.

Ich kann es mir aus diesem Grund nicht vorstellen, dass ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein einem Schweizer nicht einfach umgeschrieben wird. (Sofern der FS im "Heimatland" rechtmäßig erworben wurde)
 
NilsP_83

NilsP_83

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In der Schweiz ist es etwas anders als bei uns in Deutschland. Dort fällt die FE-Klasse A2 weg. Es gibt nur A1 (bis 125 cm3) und A. Macht man also dort den Führerschein Klasse A muss man erst einmal zwei Jahre beschränkt fahren und Fahrpraxis sammeln. Nach den zwei Jahren darf man dann ohne Prüfung "offen" fahren. So meine ich war dort die gängige Praxis.

Zieht man also in die Schweiz zu und diese kennt den Führerschein aus dem Land in dem man die Fahrerlaubnis erworben hat nicht an muss man quasi dort neu starten und fährt somit erst einmal die Klasse "A beschränkt", also gedrosselt für zwei Jahre. Ergo, hat man also, als reines Beispiel einen polnischen Führerschein der in D anerkannt sein könnte, so muss die Schweiz das nicht akzeptieren.

In so einem, oder zumindest ähnlichen Zusammenspiel kann es dann also sein, dass man in der Schweiz gedrosselt fahren muss und im EU-Ausland "offen" gas geben kann. Das mit Polen war nur ein Beispiel!

Aber Achtung, ich denke, dass in den Fahrzeugpapieren des Mopeds die Drosselung beschrieben wurde. Wie die Polizei dann darüber denkt, dass das Moped eigentlich 35 kW haben sollte aber viel mehr hat ist wieder ein anderes Thema. Auch Versicherungstechnisch, daher würde ich dann auch in den sauren Apfel beißen und auch im Ausland gedrosselt fahren.

Grüße und so langsam sollte man wieder zum Codieren kommen...
 
F

Frostie

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1200rt

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Ich hab mal einen Vergleich gemacht von einer GS mit und einer GS ohne Multifunktionsblinkern. Reicht dir das?
Danke schön! Ich glaube, ich habe die Datei unten nicht gefunden. Ich habe Ihre Datei nur mit dem Cruising Lights-Vergleich gesehen.

Danke schön! Ich werde es mir ansehen, und wenn ich es nicht herausfinden kann, lasse ich es Sie wissen. :) :)
 
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