TTTom
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Danke für die verständliche Zusammenfassung.
Es gibt bei uns in D eine Fahrerlaubnisverordnung. Da sind die §§ 28 FF einschlägig und die Anlage 11.
Führerscheine aus der Schweiz werden ohne Prüfung, Sehtest, Erste-Hilfe und Nachweis der Fahrschulausbildung einfach umgeschrieben.
Die Schweiz ist zwar weder in der EU, noch im EWR, aber es gibt sehr viele bilaterale Abkommen, so dass in der Schweiz in fast allen Fällen vergleichbares Recht gilt.
Ich kann es mir aus diesem Grund nicht vorstellen, dass ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein einem Schweizer nicht einfach umgeschrieben wird. (Sofern der FS im "Heimatland" rechtmäßig erworben wurde)
Hatte er EU geschrieben ? Das hatte ich dann übersehen.
P.S. "... Führerschein (Europäisch)" hat er geschrieben. Vielleicht in EU anerkannt, in CH aber nicht ? Wo er die Prüfung abgelegt hat wäre interessant zu wissen.
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