westi677
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- F 850 GS (40 Jahre Jubiläumsmodell // MJ2021)
Das bewertest Du einzig und alleine auf Grund eines Zeitungsartikels?es geht m.E. - noch - nicht um Körperverletzung - den Vorwurf sehe ich als nicht bewiesen an
sondern bis dahin nur um den Vorwurf - der Fratz hat kann ja zuhause auch davon erzählt haben, ohne das es war ist!
und den Versuch, die Füsse von den Sitzen zu bringen- das ist für mich noch keine Körperverletzung
auch wenn er körperlich "angeriffen" wurde
auch eine "Genickfotze" würde ich noch nicht als Körperverletzung sehen - aber da geben die Rechtlichen Möglichkeiten nicht mein Rechtsempfinden wieder - leider.
Respekt.
Es wurde ja nicht mal der Junge vor Gericht befragt und dennoch wurde dem Vergleich zugestimmt. Also bin ich der Meinung, dass da durchaus was dran ist.
Und auch wenn es das für Dich nicht ist, ein Schlag ins Genick ist sehrwohl eine Körperverletzung und zu recht auch innerhalb der Familie verboten.