Blacktriple
Wie du meinst…Onlineanzeigen sind so hilfreich wie Beiträge hier im Forum.
Selbst bei bekannten Fällen kommt da nix bei raus.
Man hat halt seine Schuldigkeit getan.
Bei größeren Beträgen natürlich sinnvoll bzw. notwendig wenn man es danach an einen Anwalt o.Ä. gibt.
Aber für 10, 50 oder auch 500€!? Vergiss es.
Wenn der Kollege dazu noch im Ausland sitzt kannst Du gleich noch eine Null dranhängen bis es anfängt interessant zu werden und den Betrag nicht als "Lessons leraned" auszubuchen.
wenn als Beispiel 50 Leute jemanden anzeigen, wird sicher was passieren.
wenn 50 Leute wie du verfahren, wird garantiert nix passieren
Aber egal, jeder wie er kann