Uli G.
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- Hannover
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- '91 H-D Fatboy (~160Tsd km), '08 Fatbob, NSU Konsul II +Steib S350, Victoria V35 "Bergmeister"
Egal wie oft Du das zitierst:Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
14. einer Vorschrift des § 29 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit den Nummern 2.1, 2.2, 2.6, 2.7 Satz 2 oder 3, den Nummern 3.1.1, 3.1.2 oder 3.2.2 der Anlage VIII über Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen zuwiderhandelt,
Der Privatgrund wird im Gesetz nicht erwähnt, also abmelden, oder HU machen.
Über den Sinn brauch ich mir keine Gedanken machen, vielleicht wurde es schlicht vergessen, bei der Formulierung.
Jeder sieht den Text von Gesetzen und deren Sinnhaftigkeit anders. Ich kann es aber nicht so auslegen wie ich es möchte.
Zu deinen Volvo, in Berlin wäre die Sache anders ausgegangen. Aber da sieht man, jede Ordnungsbehörde und deren Mitarbeiter sind anders.
Es geht einzig um den Schwachsinn einer derartigen Vorschrift!
Auf öffentlichen Straßen ohne gültige HU nach 1, 2, 9 Monaten angetroffen gibt Strafe. Fertig, sinnvoll!
Auf privatem Gelände, ohne HU nach ... angetroffen, geht niemand was an! Fertig, sinnvoll!
Mich interessiert auch nicht, ob der Nachbar seinen Chihuahua angemeldet hat, solange der nur auf dem Grundstück des Nachbarn rumtobt. Erst wenn der -unangemeldet- massiv die Straße zuscheißt, würde mich das interessieren.
Uli