Classic Sport CS
Er hätte ja jemand beauftragen können, wird dir dann gesagt.
Wenn er es 9 Monate nicht schafft, dann noch einen Monat Frist? Bringt genau nichts. Die bestehende Lösung passt, muss man nicht alles „totregulieren“ wegen vereinzelter Schnarchnasen.Man hätte die Ahndung dann in einer Verwaltungsvorschrift entsprechend regeln können.
Z.B. TÜV abgelaufen auf privaten Grundstück zieht eine Mängelmeldung mit 4 Wochenfrist nach sich, nicht jedoch ein unmittelbares Bußgeldverfahren.
So hätte jeder Halter die Möglichkeit zwischen TÜV-Abnahme, Abmeldung oder Bußgeldverfahren zu wählen.
Genau so. In diesem Fall wäre dann selbst eine Mängelkarte überflüssig gewesen.Man hätte die Ahndung dann in einer Verwaltungsvorschrift entsprechend regeln können.
Z.B. TÜV abgelaufen auf privaten Grundstück zieht eine Mängelmeldung mit 4 Wochenfrist nach sich, nicht jedoch ein unmittelbares Bußgeldverfahren.
So hätte jeder Halter die Möglichkeit zwischen TÜV-Abnahme, Abmeldung oder Bußgeldverfahren zu wählen.
Es hätten ja andere damit fahren können. Fahrzeuge sind ja nicht mit den Haltern verwachsen.Abmelden mit abgelaufener HU ist auch unlustig.
Hat ein Freund gemacht, nachdem er unfallbedingt lange nicht fahren konnte und auch ins betreffende Fahrzeug in absehbarer Zeit nicht mehr einsteigen kann.
Trotz das er nicht in der Lage war das Fahrzeug zu bewegen gabs 'von Amts wegen' eine Anzeige mitsamt Bußgeld und Punkt.
Machen wir (dich eingeschlossen) hier schon auf 10 Seiten.Kannst du gerne tun
Sehe ich auch so, aber alle meckern hier darüber, dass ein Ordnungshüter genau das macht, was im Gesetz steht. Das muss er auch und Ermessen ist da eher selten möglich. Schreibt doch alle an euren Bundestagsabgeordneten und verlangt eine sinnvolle Änderung. Dort ist das Gesetz, weil Bundesrecht, doch beschlossen worden... Auch wenn es noch so lebensfremd ist!Also um`s auf einen Nenner zu bringen:
Die Polizei hat eine abgelaufene Tüv Plakette im Werkstattbereich eines Händlers entdeckt und sanktioniert.
Kann man machen-muß man aber nicht.
Ich hätt`s nicht gemacht da ich als Polizist und Mensch gedacht hätte: Der steht genau richtig da.
`S gibt halt recht merkwürdige Menschen....
ja wie krank ist das denAbmelden mit abgelaufener HU ist auch unlustig.
Hat ein Freund gemacht, nachdem er unfallbedingt lange nicht fahren konnte und auch ins betreffende Fahrzeug in absehbarer Zeit nicht mehr einsteigen kann.
Trotz das er nicht in der Lage war das Fahrzeug zu bewegen gabs 'von Amts wegen' eine Anzeige mitsamt Bußgeld und Punkt.
Kann man so sehen, klar. Wenn Du aber im Koma liegst bzw. danach eine OP nach der anderen hast um Deine Mobilität wieder zu erlangen hast Du, genau wie Dein Umfeld, ganz andere Sorgen.Es hätten ja andere damit fahren können. Fahrzeuge sind ja nicht mit den Haltern verwachsen.
wie ist es den bei euch in AT?Wenn er es 9 Monate nicht schafft, dann noch einen Monat Frist? Bringt genau nichts. Die bestehende Lösung passt, muss man nicht alles „totregulieren“ wegen vereinzelter Schnarchnasen.
zählt m.E. nicht - du kannst auch mit einem nicht zugelassen oder einem Fzg mit entwertertem Kennzeichen fahren - mit entsprechender "Krimineller" Energie ist vieles möglichEs hätten ja andere damit fahren können. Fahrzeuge sind ja nicht mit den Haltern verwachsen.
Gina hat nur den Thread hier eröffnet, war aber nicht ihr MöppiHabe letzte Woche auch ein Ticket kassiert beim Parken, 25 Euro, bin 1 Minute zu spät gekommen, die Dame hatte es schon in den Computer getippt. Kurz darüber gesprochen, ob’s man noch rückgängig machen kann, nein, geht nicht mehr. Fehler akzeptieren und bezahlen. Diese Herumheulerei geht mir sowas von am Senkel, das ist nicht auszuhalten. Auf der einen Seite nach Recht und Ordnung rufen und auf der anderen herumplärren, wenn man selbst betroffen ist (meine damit explizit nicht Gina).
Wenn es Toleranzfristen gibt und ich diese nicht einhalte, dann ist es nicht „lebensfremd“. Dazu wurden diese Fristen geschaffen, um eben noch etwas Luft zu lassen. Toleranzfristen für Toleranzfristen halte ich für unnötig.wie ist es den bei euch in AT?
auch so "lebensfremd" geregelt?
Ich gebe dir vollkommen Recht, dass man andere Sorgen hat. Bin aber dagegen, für jede Eventualität, die selten bis nie vorkommt, gleich wieder eine eigene Regelung einzuführen. Auf der einen Seite beklagen wir zu Recht Überreglementierungen in allen Lebensbereichen, auf der anderen Seite sollen wegen Peanuts noch zusätzliche dazu kommen?Kann man so sehen, klar. Wenn Du aber im Koma liegst bzw. danach eine OP nach der anderen hast um Deine Mobilität wieder zu erlangen hast Du, genau wie Dein Umfeld, ganz andere Sorgen.
Dafür brauchts keine kriminelle Energie, auf direkter Fahrt zu/von der Zulassungsstelle bei An- oder Abmeldung ist das legal: § 10 Abs. 4 FZVeinem Fzg mit entwertertem Kennzeichen fahren - mit entsprechender "Krimineller" Energie ist vieles möglich
Wollte auch nur eine Möglichkeit aufzeigen, wie man einheitlich die "Schärfe aus der Nummer bekommen hätte.Sicherlich, hat man aber nicht, man sieht wohl kein Handlungsbedarf, ich kannte bisher auch nur einen Fall wo sowas vorkam, gut jetzt sind es zwei.
Vier Wochenfrist ist mir unbekannt, kenne nur 10Tage, der Ordnungshüter hätte auch die Möglichkeit gehabt lediglich eine Mängelkarte auszufüllen und auf eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu verzichten.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, außer einDiese Herumheulerei geht mir sowas von am Senkel, das ist nicht auszuhalten. Auf der einen Seite nach Recht und Ordnung rufen und auf der anderen herumplärren, wenn man selbst betroffen ist (meine damit explizit nicht Gina).
Ich liebe Wortfetzen. Es ging noch weiter.Machen wir (dich eingeschlossen) hier schon auf 10 Seiten.
Dein Verstand will es nicht akzeptieren. Das ist ja in Ordnung.Ich darf nochmal erinnern:
Es geht darum das die Polizei bei einer Werkstatt auf deren GRUNDSTÜCK ein KUNDENFAHRZEUG bemängelt weil`s 9 Monate Tüv überzogen hat.
Das ist für mich und bestimmt 100 andere Leut nicht nachvollziehbar und unverhältnismäßig.
Mein Verstand will das einfach nicht akzeptieren-sorry...