Pinky
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Für mich besteht der Grund einer Verwarnung nicht mehr, wenn die HU beauftragt wurde und das Fahrzeug beim Händler steht. Der Halter ist seiner Pflicht bereits nachgekommen.Es geht darum das die Polizei bei einer Werkstatt auf deren GRUNDSTÜCK ein KUNDENFAHRZEUG bemängelt weil`s 9 Monate Tüv überzogen hat.
Das ist für mich und bestimmt 100 andere Leut nicht nachvollziehbar und unverhältnismäßig.