Andi#87
Das wäre der erste Schritt. Je nachdem, wie Wichtig Dir die Sache ist/Verhältnis zu Deinem Händler (oder dessen Antwort) würde ich recht Zeitnah eine Mängelrüge hinterher schicken...
Wenn sie funktioniert hat, hat er keinen Anspruch. Denn dann war sie ja ohne Mangel.Ja richtig. Aber kein Händler in D kann während der ersten 6 Monate irgendwelche Gewährleistungsauschlüsse machen.
Ungeachtet ob man die Klappe im Auspuff braucht oder nicht. Wenn man für umme nen neuen Krümmer icl. allem bekommt, why not?
Der TE hat ein funktionierendes Motorrad mit funktionierender Klappe gekauft und keine Bastellösung.
Aha.Wenn sie funktioniert hat, hat er keinen Anspruch. Denn dann war sie ja ohne Mangel.
Nein, den besten Klang hatten die 2-ventiler Modelle /5/6/7 mit den Zeuna Refelxionsdämpfern.Die Tü hat den besten Sound, den BMW je einem Motorrad verpasst hat
Dabei kommt es noch nicht einmal auf die Lautstärke an...
Der versucht wohl eher, die 6 Monate zu überstehen.Habe eben vom Händler Bescheid bekommen.
Ich kann das Motorrad wieder abholen.
Klappe wurde gangbar gemacht.
Jetzt zum zweiten Mal.
Nächstes Mal werde ich wohl etwas ernster werden müssen, dann sind seine zwei Versuche rum....
Die erste richtige AntwortDas ist nicht richtig. Der Händler hat dir als Kunden ein Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug zu geben.
Nach sechs Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. Ab dem Zeitpunkt musst Du dem Händler nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeuges bestand.
Mogelpackung. Dann quietscht es eben beim 10. mal Zündung an. So wie bei meiner. Irgendwann wird die Klappe festgehen.Ich hab letzte Woche ein komplettes Update bekommen.
Die Klappe macht den Selbsttest bei Zündung an jetzt nur noch jedes 10 oder 20 mal....