Gerlinde
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Dabei läßt sich doch der Wunsch nach tenorigem oder bassigem Sound so einfach und auch legal erfüllen.
Hier zeigt Ocko wie das in Ostfriesland geht
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Sie dürften, denn: StVO Paragraf 1 zuendegedacht würde bedeuten, dass alle Motorfahrzeuge soweit kastriert werden müssten, dass man nichts mehr hört, was technisch möglich ist, aber kaum noch fahrbar wäre.Ich hätte mal eine theoretisch-philosophische Frage: Man stelle sich mal vor, BMW würde seine GS mit drei verschiedenen Lautstärken anbieten: Flüsterleise, normal und am Limit des gesetzlich Zulässigen. Denken wir noch einen Schritt weiter. Man stelle sich vor, BMW würde einen Auspuff anbieten, bei dem das der Fahrer nach Wunsch einstellen kann.
Könnte sich BMW das eigentlich gesellschaftlich leisten? Wäre das überhaupt legal? Ich interpretiere StVO Paragraf 1 so, dass man Lärm vermeiden muss, wenn man das kann. Bislang bemäntelt BMW seine Aupuffklappenbeschei.ßerei ja immer mit irgendwelchen technischen Argumenten von wegen besserer Drehmomentverlauf etc. Dabei glaube ich, dass es im Kern vor allem darum geht, dass das Gerät markig klingt - was viele ja mit Kraft und Dynamik assoziieren.
Aber wenn BMW demonstrieren würde, dass sie ihre Böcke ohne Performance-Einbußen auch leiser kriegen können, dürften sie die lautere Variante dann überhaupt noch verkaufen?
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Wenn diese Aussage stimmen würde, wäre die Motorentechnologie die letzten 20-30 Jahre stehen geblieben.Sie dürften, denn: StVO Paragraf 1 zuendegedacht würde bedeuten, dass alle Motorfahrzeuge soweit kastriert werden müssten, dass man nichts mehr hört, was technisch möglich ist, aber kaum noch fahrbar wäre.
Sie macht zumindest wesentlich weniger Lärm! Und es gibt durchaus Strecken, die damit komfortabler zu bereisen sind als mit der GS. (wenn BAB überwiegt)Ich hoffe doch, Du fährst nur noch die 1100er
Ja, ich nehme an, ein Jurist könnte das so sehen.Wenn man deiner Argumentation jetzt folgt, dürften die Anlagen von J&H nur noch in der leisen Position betrieben werden. Alles Andere wäre ja vermeidbare Lärmbelästigung.
Coole Sache.
Darüber kann man diskutieren. Ich zitiere jetzt mal §1 StVO Absatz 2, also den, auf den es mir ankommt:Sie dürften, denn: StVO Paragraf 1 zuendegedacht würde bedeuten, dass alle Motorfahrzeuge soweit kastriert werden müssten, dass man nichts mehr hört, was technisch möglich ist, aber kaum noch fahrbar wäre.
Also, du darfst keinen anderen schädigen oder gefährden, gar nicht. Und du darfst andere nicht mehr behindern oder belästigen als nach den Umständen unvermeidbar. Du darfst sie schon belästigen, aber nicht mehr als vermeidbar.Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.