Anzeige aus Italien aus 2019, ist das rechtens?

Diskutiere Anzeige aus Italien aus 2019, ist das rechtens? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Mir gefällt Dein Ton nicht. Ich habe alles gelesen. Du hingegen hast ja x Anläufe gebraucht, um überhaupt zu kapieren, dass es gar kein erstes...
Peti

Peti

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Bevor man irgendeinen Blödsinn schreibt sollte man alles lesen.
Mir gefällt Dein Ton nicht.
Ich habe alles gelesen.

Du hingegen hast ja x Anläufe gebraucht, um überhaupt zu kapieren, dass es gar kein erstes Schreiben gab, auf das er hätte reagieren können.

...Und das passiert so ziemlich sicher nicht.
Wie gut, dass Du Dich so auskennst.
"So ziemlich sicher..."
Wenn ich diese Einschränkungen schon lese....🙄
 
Framic

Framic

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Also fakt ist doch, dass du die Maschine damals von einem Kumpel geliehen hast.
Fakt ist wohl auch, dass es zu einem Verkehrsverstoß gekommen sein muss.
Fakt ist wohl auch, dass es nicht die Kontrolle gewesen sein muss, kann auch etwas anderes sein.
Fakt ist wohl auch, dass Dein Kumpel schon vor längerer Zeit angeschrieben worden sein muss und nicht reagiert hat, und somit den damaligen Fahrer (nämlich dich) nicht genannt hat.
Fakt ist , dass nun die italienische Behörde nun den Fahrer mit einem Bußgeld belegt, weil dein Kumpel
deinen Namen nicht "verraten" hat.
Und Fakt ist auch, dass du anscheinend nicht zahlen willst und deinem Kumpel damit noch weitere Scherereien bereitest.

Fakt ist: Schäme dich!
 
G

Gast 61523

Gast
n möchte.
Also fakt ist doch, dass du die Maschine damals von einem Kumpel geliehen hast.
Fakt ist wohl auch, dass es zu einem Verkehrsverstoß gekommen sein muss.
Fakt ist wohl auch, dass es nicht die Kontrolle gewesen sein muss, kann auch etwas anderes sein.
Fakt ist wohl auch, dass Dein Kumpel schon vor längerer Zeit angeschrieben worden sein muss und nicht reagiert hat, und somit den damaligen Fahrer (nämlich dich) nicht genannt hat.
Fakt ist , dass nun die italienische Behörde nun den Fahrer mit einem Bußgeld belegt, weil dein Kumpel
deinen Namen nicht "verraten" hat.
Und Fakt ist auch, dass du anscheinend nicht zahlen willst und deinem Kumpel damit noch weitere Scherereien bereitest.

Fakt ist: Schäme dich!
Oh Gott wirf Gehirn vom Himmel.
Der jetzige Halter hat nie ein erstes Schreiben erhalten. Da ihm das Kennzeichen vom Tattag noch garnichtt zugewiesen war.
 
Klausmong

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Mir gefällt Dein Ton nicht.
Ich habe alles gelesen.

Du hingegen hast ja x Anläufe gebraucht, um überhaupt zu kapieren, dass es gar kein erstes Schreiben gab, auf das er hätte reagieren können.

Und du schreibst das Dir der Ton nicht gefällt?

Anscheinend tust Du Dir schwer beim kapieren, denn der Treadstarter hat sehr wohl geschrieben das er nicht weiß ob es nicht doch ein erstes Schreiben gab das man ihm nur nicht berichtet hat.

Also bitte genau lesen und das auch verstehen, ist nicht so schwer.

Und nochmal:
Auch in Italien benötigt es für sowas nachvollziehbare Behördenbriefe, und wenn man die wirklich nicht bekommen hat genügt eine einfache Frage von einem Anwalt und das ist erledigt.
 
Klausmong

Klausmong

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n möchte.

Oh Gott wirf Gehirn vom Himmel.
Der jetzige Halter hat nie ein erstes Schreiben erhalten. Da ihm das Kennzeichen vom Tattag noch garnichtt zugewiesen war.
Das hat er so nicht behauptet

Bernile

Genau so ist es!
Der erste Brief kam nie, wobei die Möglichkeit bleibt das Halter Nummer 1 mir dieses nie mitteilte!
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt zurück!
Ob er ein Schreiben erhalten hat läßt sich von einem Anwalt sofort feststellen, ich wiederhole: Auch in Italien werden Behördenbriefe so versendet das man die rückverfolgen kann.
 
Lewellyn

Lewellyn

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Nur mal kurz für begriffsstutzige wie mich:

Wenn der Halter den Fahrer nicht benannt hat, warum auch immer sei dahingestellt, warum bekommt der Fahrer jetzt Post? Woher wissen die, wer gefahren ist? Hab ich was überlesen?
 
S

stranger70

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Das hat er so nicht behauptet
hat er, in einigen Posts später hat er geschrieben das das Moped das er sich geliehen hatte erst Monate nach dem im Schreiben aus Italien genannten Datum auf seinen Kumpel zugelassen wurde, d.h. wenn es ein erstes Schreiben gab hat es der Halter des Fahrzeugs das den Verstoß begangen hat bekommen.

Und das war nicht er und auch nicht sein Kumpel...

Also fakt ist doch, dass du die Maschine damals von einem Kumpel geliehen hast.
Fakt ist wohl auch, dass es zu einem Verkehrsverstoß gekommen sein muss.
Fakt ist wohl auch, dass es nicht die Kontrolle gewesen sein muss, kann auch etwas anderes sein.
Fakt ist wohl auch, dass Dein Kumpel schon vor längerer Zeit angeschrieben worden sein muss und nicht reagiert hat, und somit den damaligen Fahrer (nämlich dich) nicht genannt hat.
Fakt ist , dass nun die italienische Behörde nun den Fahrer mit einem Bußgeld belegt, weil dein Kumpel
deinen Namen nicht "verraten" hat.
Und Fakt ist auch, dass du anscheinend nicht zahlen willst und deinem Kumpel damit noch weitere Scherereien bereitest.

Fakt ist: Schäme dich!
besser erst alles lesen bevor man solch ein Schmarrn schreibt:banghead:
 
planbeh

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Das Teil wurde aus Rostock kommen auf SZ Ende August umgemeldet.
Ich fuhr das Motorrad erstmals im September und es war vorher im July am Tattag, wie ich selbst, nicht in den Dolos.
Ich lese das so::
-der derzeitige Halter, der angeschrieben wurde, war zum Tatzeitpunkt nicht Inhaber des angegebenen KFZ-Kennzeichens
  • Tatzeit Juli
  • jetziger Kennzeicheninhaber seit Ende August (ein Monat später)
  • Blacktriple im September in Italien (noch ein Monat später)

Ich würde mich mit der zuständigen deutsche Ordnungbehörde in Verbindung setzen, dass diese den Fehler korrigieren.

Meine persönliche Meinung
 
Klausmong

Klausmong

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hat er, in einigen Posts später hat er geschrieben das das Moped das er sich geliehen hatte erst Monate nach dem im Schreiben aus Italien genannten Datum auf seinen Kumpel zugelassen wurde, d.h. wenn es ein erstes Schreiben gab hat es der Halter des Fahrzeugs das den Verstoß begangen hat bekommen.

Und das war nicht er und auch nicht sein Kumpel...
Stimmt so nicht ganz, da werden 2 verschiedene Sachen vermischt.

Bernile

Genau so ist es!
Der erste Brief kam nie, wobei die Möglichkeit bleibt das Halter Nummer 1 mir dieses nie mitteilte!
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt zurück!
Das eine ist, das eventuell der Halter das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gar nicht hatte, eine Sache.

Das Andere aber, das der Halter sehr wohl ein Schreiben bekommen hat, wo er den Fahrer nennen musste, und das nicht getan hat.
Da hätte man reagieren müßen, denn da steht auch das Datum drinnen, wann der Verstoß war wo man den Fahrer wissen will.

Und der TS schreibt ja selber das es möglich ist, das der Halter ihm nur nichts von dem Schreiben gesagt hat.
und das wäre auch sehr wahrscheinlich so.
 
Klausmong

Klausmong

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Ich lese das so::
-der derzeitige Halter, der angeschrieben wurde, war zum Tatzeitpunkt nicht Inhaber des angegebenen KFZ-Kennzeichens
  • Tatzeit Juli
  • jetziger Kennzeicheninhaber seit Ende August (ein Monat später)
  • Blacktriple im September in Italien (noch ein Monat später)
ist richtig, so sieht es aus.

Aber ich versuche immer zu erklären, das es um 2 verschiedene Sachen geht.

Den Verstoss, den vermutlich gar nicht der Fahrer machen konnte ( weil erst später angemeldet / gefahren)

Und dann die Strafe für das Nicht Bekanntgeben des Fahrers, das ist eine Strafe, weil man auf die Auskunft der Halterhaftung nicht reagiert hat.
Und auch wenn es keinen Fahrer für den Verstoss gab hätte man die Halter/Fahrerauskunft mit geneu der Aussage zurückschicken müßen.
Und die Strafe ist eben dafür, das man bis zu einer bestimmten Frist nichts zurückgeschickt hat.

Ich würde mich mit der zuständigen deutsche Ordnungbehörde in Verbindung setzen, dass diese den Fehler korrigieren.

Meine persönliche Meinung

Was soll die Deutsche Ordnungsbehörde in einem Italienischen Strafverfahren korrigieren?
 
S

stranger70

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woher weißt Du so sicher, das das erste Schreiben nicht an den ursprünglichen Halter gegangen ist?
 
Klausmong

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woher weißt Du so sicher, das das erste Schreiben nicht an den ursprünglichen Halter gegangen ist?
Ich weiß das nicht, ich vermute es aber das der sehr wohl ein Schreiben bekommen hat.
Und das schreibe ich die ganze Zeit.
Auch in Italien wird sowas mit Behördenbriefen versandt, sonst könnten die keine Verjährungsfrist nachweisen.

und auch Blacktriple schreibt ja das er nicht sicher ist ob ihm dieser das verschwiegen hat.
 
planbeh

planbeh

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Die Frage ist ja, ob der jetzige Halter eine entsprechende Aufforderung zur Fahrernennung erhalten hat.
Wenn nicht muss der vorherige Halter den italienischen Behörden übermittelt werden.

Sollte der jetzige Halter das Schreiben zur Fahrernennung erhalten haben, hätte er natürlich entsprechend reagieren müssen.
 
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Fredl

Fredl

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Nur mal kurz für begriffsstutzige wie mich:

Wenn der Halter den Fahrer nicht benannt hat, warum auch immer sei dahingestellt, warum bekommt der Fahrer jetzt Post? Woher wissen die, wer gefahren ist? Hab ich was überlesen?
Servus Lewellyn,

da bist Du nicht alleine!
Woher haben die Behörden Italia/Deutschland den Namen des Fahrers?
Er war ja angeblich zur Tatzeit nicht in Bella Italia und kann das anscheinend auch belegen (Hotelauskunft etc.) und konnte auch somit nicht durch die Italienischen Behörden in irgendeiner Weise erfasst und mit dem Motorrad in Verbindung gebracht werden!
Fragen über Fragen?
Hat also doch ein Schriftverkehr mit dem jetzigen Halter und Verleiher stattgefunden und dieser hat "seinen Namen als Fahrer" preisgegeben?
Wenn aber der aktuelle Halter zur Tatzeit nicht der Halter des Fahrzeuges war und diesen ersten ominösen Brief bekommen hat, warum hat er dann diesen Sachverhalt nicht sofort richtig gestellt - Anmeldebescheinigung incl. kurzes Anschreiben zu den Behörden geschickt evtl mit Zuhilfenahme eines Anwaltes?
Er hat das Schreiben vielleicht ignoriert und bekommt deshalb, weil er den Fahrer nicht preisgegeben hat, eine Strafe (was ja dem italienischen Recht entspricht)
Aber hier wiederum die Frage: Wie kommen die Behörden nun auf den Namen des Fahrers?
Ein Buch mit drei Fragezeichen???
Auf die Auflösung bin ich schon gespannt!
 
Framic

Framic

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So, Jungs bevor ich mich hier noch weiter bepöbeln lasse, weil ich angeblich nicht lesen kann:

Am 28.08.2019 wurde die Maschine auf den Kumpel zugelassen.
Der ursprüngliche Verstoß wurde am 05.09.2019 begangen. §126 / 2 italienische StVO
(Steht auf Seite drei im Fettgedruckten auf der Mitte der Seite)
Am 25.05.2021 erging von italienischer Seite die Aufforderung an den Kumpel und Halter zum Tatzeitpunkt (!) den Fahrer preiszugeben. Dieses mit einer Frist von 60 Tagen.
Dieses wurde unterlassen (warum auch immer) und die Frist ist verstrichen.
Und deshalb wird der Kumpel nun mit Tatzeitpunkt 24.07.2021 (ja, nach genau 60 Tagen) dazu verdonnert die Strafe (zwei) zu zahlen.

Also selbst einfach mal genau lesen!
1656506702726.png
 
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anschinsan

anschinsan

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Die Frage ist ja, ob der jetzige Halter eine entsprechende Aufforderung zur Fahrernennung erhalten hat.
Wenn nicht muss der vorherige Halter den italienischen Behörden übermittelt werden.

Sollte der jetzige Halter das Schreiben zur Fahrernennung erhalten haben, hätte er natürlich entsprechend reagieren müssen.

das denk ich nicht. Wenn ich mir im August ein Motorrad kaufe und es flattert mir was italienisches von wegen Fahrernennung betreffend Vorbesitzer vom Juli oder Juni , kommt das in die Rundablage. Ohne weitere Aktion meinerseits.

es ist aber ohnehin seltsam: Wenn ich ein Fahrzeug ummelde und das Kennzeichen behalte, weiß die bearbeitende Behörde AM TAG der Ummeldung, wer der alte und wer der neue Halter ist. Also kann auf Anfrage der Italiener (die müssen ja in DE nachfragen, wer der Halter ist (oder am Tag des Vorfalls in Italien war) , um dem überhaupt die Anfrage! nach dem_Lenker_ stellen zu können. Ich seh da keine mögliche Fehlinformation.
 
anschinsan

anschinsan

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So, Jungs bevor ich mich hier noch weiter bepöbeln lasse, weil ich angeblich nicht lesen kann:


Also selbst einfach mal genau lesen oder hier einfach mal die Fr... halten.

Und du bist verwundert, weil du gepöbelt wirst? geh mal in dich
 
Reimund

Reimund

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Der TO braucht anscheinend gar keinen Anwalt um Zank und Hohn zu verbreiten.
 
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