Hi
Wenn Du nach Süd-Italien willst, musst Du durch Nord-Italien.
Ausserdem ist es dort genauso.
Als erstes geht es ja darum ob das Vergehen überhaupt so erfolgte wie beklagt. Wenn das Kennzeichen zu einem Unimog gehört ist es eben sehr unwahrscheinlich, dass dieser in Italien war.
Ohne Beweismittel geht's auch in IT nicht. Ob das jetzt ein Heckfoto ist welches bei uns als Beweismittel nicht taugt, sei dahingestellt. Bei uns gilt bei Geschwindigkeitsverstössen die Fahrerhaftung, in AT und IT die Halterhaftung.
Angenommen "ich" bin mir aber bewusst, dass der Vorwurf stimmt, aber schon "ewig" her ist, dann stellt sich die Frage der Verjährung.
Ist das Beweismittel untauglich oder nach deutschem Recht greift die Verjährung, dann darf man meines Wissens nicht sagen "ja, das war ich zwar, aber es ist ja verjährt" (dann läuft die Frist erneut), sondern "ich berufe mich, nach deutschem Recht, auf die x-jährige Verjährung" und muss das so auch den deutschen Behörden(!) mitteilen. Dann verfolgen die deutschen Behörden den Fall nicht weiter.
Allerdings sollte man sich dann während der Zeit der italienischen Verjährung nicht in Italien erwischen lassen. DAS könnte sehr teuer werden.
Und es gilt immer: Wer etwas getan hat sollte im Zweifel die E..r haben und dazu stehen.
gerd