lederkombi
Auch in der Schweiz gilt Halterhaftung. Also wie in Italien etc.
Er ist doch aber gar nicht die gesuchte Person, wobei Italien auch nix dafür kann, das Fahrzeug wurde abgemeldet und ein neuer hat das Kennzeichen erhalten, das müsste die Zulassungsstelle eigentlich merken, war in diesem Fall aber wohl nicht zutreffend. Der Weg dahin alles richtig zu stellen kostet Nerven und Geld. Alternativ Strafe bezahlen für eine Tat die ich aber gar nicht gebangen habe, bleibt der einfachste Weg 5 Jahre Italien meiden.Das ist genau das, was ich schon geschrieben habe.
Nicht den Fahrer benennen ist in manchen Ländern eine Ordnungswidrigkeit.
Stimmt nicht, der Halter hat den Fahrer nicht benannt, das ist eben in vielen Ländern Gesetz das zu tun, nur in Deutschland kennt man das nicht.
In dem Schreiben steht auch, das man eine Strafe bekommt, wenn man den Fahrer nicht nennt.
Ich habe das noch nicht gelesen, wurde das so genauso bestätigt?Er ist doch aber gar nicht die gesuchte Person, wobei Italien auch nix dafür kann, das Fahrzeug wurde abgemeldet und ein neuer hat das Kennzeichen erhalten, das müsste die Zulassungsstelle eigentlich merken, war in diesem Fall aber wohl nicht zutreffend.
Man hätte beim ersten Schreiben schon reagieren können, und dann wäre das Problem erspart geblieben.Der Weg dahin alles richtig zu stellen kostet Nerven und Geld. Alternativ Strafe bezahlen für eine Tat die ich aber gar nicht gebangen habe, bleibt der einfachste Weg 5 Jahre Italien meiden.
Lies es dir durch, der jetzige Halter hat nur den Strafzettel für nicht übermitteln des Fahrers erhalten, zum Tattag war das Kennzeichen an einem anderen KFZ, vermute der hat dann schnell abgemeldet. Der jetzige Halter hat dann das Kennzeichen bekommen und eben dann die Nachricht das er es versäumt hätte die Daten zu übermitteln.Ich habe das noch nicht gelesen, wurde das so genauso bestätigt?
Man hätte beim ersten Schreiben schon reagieren können, und dann wäre das Problem erspart geblieben.
Und es ist sicher ein schreiben gekommen, die schicken das auch amtlich.
Aber nicht reagieren, und dann wundern ist blöde.
Und die strafe um die es aktuell geht ist die, das man nicht reagiert und den Fahrer benannt hat.
Bei einem Irrtum hätte man nur den Irrtum benennen müßen, jetzt ein Jahr später ist das halt blöde.
Vermutlich?Lies es dir durch, der jetzige Halter hat nur den Strafzettel für nicht übermitteln des Fahrers erhalten, zum Tattag war das Kennzeichen an einem anderen KFZ, vermute der hat dann schnell abgemeldet. Der jetzige Halter hat dann das Kennzeichen bekommen und eben dann die Nachricht das er es versäumt hätte die Daten zu übermitteln.
Hätte man einfach machen können, wenn man den Brief beantwortet hätte.Jetzt müsste man klarmachen das eben die Tat vom Vorbesitzer des Kennzeichens begangen wurde, alles kein Problem aber einfach mal Brief hin wird wohl nicht sein.
Hätte man das?Das zusändige Amt hätte sehen müssen das das Kennzeichen zu der Tatzeit eben auch dem damaligen Fahrer bzw. Halter gehörten.
Wie gesagt, wäre einfach gewesen wenn man einfach reagiert hätte, aber nichts machen ist halt blöde.Der jetzige hat nun eben die Arsc....karte gezogen. Kann man dann Richtig stellen lassen kostet dann aber wohl mehr als die Strafe, also Strafe zahlen für eine Tat die man gar nicht begannen hat ?
Sorry, aber merkwürdige Auffassung.Das genaue Prozedere und welche Abstimmungen die einzelnen Staaten zur Halterabfrage untereinander haben weiß ich nicht.
Bin der Sache 2005 auch schon mal zum Opfer gefallen.
Mir wurde vorgeworfen in Amsterdam im absoluten Halteverbot geparkt zu haben.
Ich und das Auto waren aber noch nie da.
Die Frau eines niederländischen Freundes ( zufällig Anwältin ) hat das durch ein Telefonat und Bilder vom Fahrzeug geregelt.
Verursacher war ein Wohnmobil aus Litauen, welches das selbe Kennzeichen hatte.
Hat mich damals sehr geärgert das der deutsche Staat einem so in den Rücken fällt und ohne weitere angaben zum Fahrzeugtyp und Farbe die Halterdaten nur anhand des Kennzeichen in der Anfrage weitergibt.
Wir drehen uns im Kreis, ließ es doch einfach durch.
Der jetzige Halter hat wohl nie einen 1 Brief bekommen, daher kann und konnte er nix beantworten.
Ich war aber nicht mit dabei, kann dir nur der Themenersteller genau sagen.
Das klingt viel wahrscheinlicher.Genau so ist es!
Der erste Brief kam nie, wobei die Möglichkeit bleibt das Halter Nummer 1 mir dieses nie mitteilte!
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt zurück!
Sorry, das ich DEINE Auffassung sehr merkwürdig finde.Sorry, aber merkwürdige Auffassung.
Erwartest Du ernsthaft, daß die -von den Italienern- mit einem Kennzeichen versorgte Behörde überprüft, ob es innerhalb der EU ev. ein gleiches Kennzeichen gibt, o. überhaupt erstmal festzustellen versucht, ob der Fzg.-Typ korrekt ist?
Alle sind gegen einen Beamten-Overhead, aber "die" sollen sich trotzdem um alles kümmern .
Erkenne den Fehler .
Uli
Wie kommst Du denn da drauf?Du weißt sicher, das die nicht nur nach dem Besitzer des Kennzeichens gefragt haben, sondern auch den Tatzeitpunkt mit übermittelt?
Normalerweise wird nur gefragt wer der Halter des Kennzeichens ist.
Da brauchen keine anderen Staaten im Spiel zu sein, das schaffen deutsche Ordnungsämter auch problemlos.Das genaue Prozedere und welche Abstimmungen die einzelnen Staaten zur Halterabfrage untereinander haben weiß ich nicht.
Bin der Sache 2005 auch schon mal zum Opfer gefallen.
Mir wurde vorgeworfen in Amsterdam im absoluten Halteverbot geparkt zu haben.
Ich und das Auto waren aber noch nie da.
Die Frau eines niederländischen Freundes ( zufällig Anwältin ) hat das durch ein Telefonat und Bilder vom Fahrzeug geregelt.
Verursacher war ein Wohnmobil aus Litauen, welches das selbe Kennzeichen hatte.
Hat mich damals sehr geärgert das der deutsche Staat einem so in den Rücken fällt und ohne weitere angaben zum Fahrzeugtyp und Farbe die Halterdaten nur anhand des Kennzeichen in der Anfrage weitergibt.
Das Richtige wäre den Fall klarstellen, kostet dann halt mehr.Bernile
Genau so ist es!
Der erste Brief kam nie, wobei die Möglichkeit bleibt das Halter Nummer 1 mir dieses nie mitteilte!
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt zurück!
Bevor man irgendeinen Blödsinn schreibt sollte man alles lesen.Wie kommst Du denn da drauf?
Dann wäre ja jeder Gebrauchtfahrzeugbesitzer, der ein Kfz mit fünf Vorbesitzern bei immer gleichem Kennzeichen sein Eigen nennt, als letztes Glied in der Kette der Sündenbock für alle vorherigen noch offene Fälle. ?
Das machst Du Dir zu einfach.