Ganz einfach Micha, das haben alle die hier schreiben bereits getan.
Die geltende Regelung ist eine Mischkalkulation. Meine Frau ist bereits mit 0,25 Liter Sekt beschwipst und nur noch ganz eingeschränkt fahrfähig, es zeigen sich deutliche Ausfallerscheinungen. Ich dagegen konsumiere in unregelmäßigen Abständen 1,2,3 manchmal sogar 5 oder mehr Pils am Tag, und in Summe somit deutlich mehr als sie. Solange ich mir nicht gerade morgens auf stocknüchternen Magen eines zwitscher (denn das würde direkt in die Blutbahn gehen), habe ich selbst nach 2 Pullen innert einer Stunde kein Problem. Das merke ich gar nicht.
Jeder Körper reagiert anders auf Alkohol, nicht nur bedingt durch Körpergewicht und "Übung" sondern durch mehrerlei Faktoren.
Darf ich also gar nichts mehr trinken nur weil mein Weibi nichts verträgt?
Sehe ich eben nicht so und deswegen lasse ich mir beim Italiener den Wein, beim Griechen den Ouzo und in der deutschen Kneipe 1...2 Bier schmecken weil ich weiß was auf mich zukommt.
Zu meiner Anfangszeit galten noch 0,8 Promille. In dieser Zeit habe ich nur sehr selten Alkohol getrunken. Damals war ich mit 3 Bier an einem Abend nicht mehr fahrtüchtig, hätte aber problemlos hinters Steuer sitzen dürfen. Komischerweise habe ich da auch keine anderen Verkehrsteilnehmer im Schlaf umgefahren. Warum wohl?
Ich begrüße die heute bestehende Regel weil sie einen zum vernünftigen Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr bekehrt wenn man nur halbwegs Grips besitzt. Beim kläglichen Rest ist sowieso Hopfen und Malz verloren, den juckt auch eine 0,00 Grenze nicht, weil sie eh nicht eingehalten wird.
Fahranfänger haben diese 0,00 Regelung, da finde ich sie ebenfalls sinnvoll.
Unfallzahlen kann man bis zu einem gewissen Grad minimieren, ein Restrisiko bleibt jedoch immer. Den Verstand kann man einfach nicht durch Regeln und Gesetze ersetzen. Um einen das Recht auf Selbstbestimmung nicht gänzlich zu entziehen bedarf es eines gewissen Spielraumes, den sehe ich in der geltenden Gesetzeslage. Löblich wer sich selbst strengere Regeln auferlegt, bestraft werden soll der der über die Stränge schlägt. Nur damit eventuell einer einen Nutzen davon hat (der nahezu nicht erfasst werden kann) tausende andere dafür gegen deren Willen einzuschränken halte ich mindestens für genauso falsch wie einen unbelehrbaren Alkoholiker nicht aus dem Verkehr zu ziehen.
Generelle Verbote waren noch nie zielführend, das wissen wir aus Zeiten der Prohibition.