Und das soll ich jetzt verstanden haben? Gibt's das auch auf Deutsch?!?
Was hast Du nicht verstanden? Den jursitischen Teil, den technischen Teil, beide, den Zusammenhang mit dem Zitat?
Ich versuche es mal, auch weil Du offensichtlich nicht alleine bist.:
XYZ schreibt ne Abmahnung, ich reagiere nicht, also wird Klage erhoben. Die Klageschrift ist wie von Christian S dargestellt.
Wer im Zivilprozess einen Anspruch erhebt, muß diesen Anspruch beweisen. Das bloße Behaupten eines Anspruches genügt nicht. Die Behauptung ist, ich hätte ein Streaming vorgenommen und das wäre illegal.
Die Illegalität des Streamings wird die Gerichte sicher noch beschäftigen und sei hier mal aussen vor gestellt, sonst wird es zu kompliziert.
Also der XYZ behauptet ich hätte ein Streaming gehabt, und ich bestreite das mit Nichtwissen. Das heißt, ich behaupte, beweise mal das ich gestreamt habe.
Dieser Beweis kann nur erbracht werden, wenn XYZ sowohl auf den Server als auch auf meinen PC physikalischen Zugriff hatte und den Datenaustausch mitschneiden konnte. (Wmit ich nicht gelogen habe, sondern nur gesagt habe, "beweise Deinen Anspruch")
Der Richter kann aber einfach auch der Behauptung von XYZ Glauben schenken (Augenscheinsbeweis) und danach urteilen. Er braucht XYZ nicht aufzuerlegen den Beweis für die Behauptung anzutretten. (Freie Beweiswürdigung)
Technisch:
Ich kann ohne Zugriff auf die Kommunikation Eines einzelnen nicht nachvollziehen, mit wem er kommuniziert. Sprich, ich kann nicht sehen, wer gerade auf welchem Server unterwegs ist (es sei denn ich habe Zugriff auf den PC des Anwenders oder Zugriff auf den Server oder Zugriff auf eine der anderen beteiligten Komponenten). Das wer auf welchem Server ist, läßt sich als Aussenstehender mit halbwegs einfachen, aber illegalen Mitteln noch bewerkstelligen.
Die Kommunikation mitschneiden und somit den Beweis zu erbringen, dass das Streaming überhaupt stattgefunden hat, ist technisch nur möglich, wenn ich sowohl auf den Server als auch auf den PC des Anwenders Zugriff habe.
Der Zugriff auf den Server wird von redtube bestritten (die wären auch schön blöd) der Zugriff auf 10.000de Privat-PC ist legal unmöglich und illegal extrem schwierig und aufwändig.
Juristisch:
Das Gericht glaubt XYZ und verzichtet auf die Beweiserhebung. Ist der Streitwert hoch genug, gehst Du in die Berufung, die komplett neuen Vortrag erlaubt. Sprich die nächste Instanz.
Fruchtet das immer noch nicht, lässt Du per Revision das Verfahren auf Rechtsfehler untersuchen und eine, durch das Gericht, unterlassene Beweiserhebung bei nicht gesicherter Rechtsprechung, ist mehr als nur ein ausreichender Revisionsgrund. Aber es gibt hier keinen neuen Vortrag.
Bei der Sprungrevision läßt Du die Berufungsinstanz weg und läßt das Verfahren ohne erneute Beweiserhebung auf Rechtsfehler untersuchen.
Fazit:
Es ist den Herrschaften auf legalem Weg nicht möglich nachzuweisen, das überhaupt irgendwer Zugriff auf den Server hatte und es ist absolut unmöglich nachzuweisen, das irgendjemand dort irgendwelche Inhalte abgerufen hat. Jedenfalls nicht als Aussenstehender.