Naja, ein wenig Transparenz würde in so einem Fall sicher nicht schaden. Es gibt ja durchaus ein breitgefächertes Interesse. Das die RAK keine Interesse daran hat... hakt der anderen kein Auge aus.
Es geht eher um die Zuständigkeit der Kammer, als einer Krähe das Auge auszuhacken... Berufsständische Verfahren sind in der Regel nicht öffentlich. Das Strafverfahren (nach Anklage) sehr wohl.
Der Entzug der Zulassung kommt einem Berufsverbot gleich, was schon ein ziemlicher Hammer ist, auf der anderen Seite, er ist ein Organ der Rechtspflege, hier sollten andere Maßstäbe gelten.
Das ist ja der 'Trick', wo es keine Zulassung mehr gibt, kann auch keine entzogen werden. Bei einer evtl Neu-Beantragung wird natürlich geprüft ob er die Vorraussetzungen erfüllt. Aber nach Abschluss der Verfahren und je nach Ausgang, kann er sie leichter wieder erhalten als nach Entzug.
Zulassung zurückgegeben wegen rechtskräftiger Verurteilung. Nun, in den Abmahnfällen laufen ja auch staatsanwaltliche Ermittlungen, da würde ja eine Rückgabe, die diese Verfahren nicht explizit ausschließt, einem Schuldeingeständnis gleichkommen.
Das sehe ich nicht... Warum? Nach der Rückgabe, ist nur noch relevant was im laufenden Verfahren herauskommt. Nach einer Verurteilung wir die Neuerteilung eher schwierig sein, aber lass mal ein paar Jahre ins Land ziehen...
Außerdem kann er im Hinterzimmer als Spiritus rector weitermachen wie zuvor.
Hm, die örtliche Zuständigkeit? Ein deutsches Amtsgericht als Gericht für die Klage gegen eine schweizer oder panamaische Unternehmung? Keine Ahnung wie das international geregelt ist, aber ich würde die örtliche Zuständigkeit des deutschen Gerichts verneinen.
Sollte die Schweizer Partei eine Filiale in D haben wird das unproblematisch. Aber auch wenn das nicht so ist gibt es da Wege !!
Wäre es möglich auf dem Wege der Streitverkündung die potentiellen Zeugen auszuschalten?
Die Streitverkündung ist ein stumpfes Schwert... Man MUSS nicht beitreten (lediglich die Wirkung der Streitverkündung auf Beweisebene und prozessual ist relevant. Also würde ich immer - wenn es darum geht einen Dritten als Zeugen auszuschalten - diesen Dritten als Partei in den Rechtssteit ziehen. Besonders in Arzthaftungssachen zB kann das sehr nützlich sein.