Andi#87
Wo drin besteht eigentlich das Problem, das ganze Zubehör Gelumpe beim TÜV eintragen zu lassen?
Sind aber eigentlich EU Vorgaben.6 Seiten Diskussion zu einem Thema was übergeordnet betrachtet einem den deutschen Wahnsinn der Bürokratie und der Ordnungsbehörden vor Augen führt. Komisch, das in Ländern wie Finnland nicht hundertweise tote Motorradfahrer über dem Zaun hängen, da gibt es noch nicht mal technische Prüfungen für Motorräder. Mit einer Forderung nach einer Bremshebel ABE komme ich da bestenfalls als Clown ins Fernsehen...
Ich glaube eher, dass sich der Polizist wundert, was er für Probleme lostritt, wenn er zb in Deutschland den ordnungsgemäßen Anbau von Teilen kontrolliert, die an Fzg angebaut sind, die im Ausland zugelassen sind. (Von offensichtlich unmittelbar gefährlichen Anbauten abgesehen)Selbst wenn man in Finnland mit einem nicht ABE geprüften Bremshebel rumfahren kann wird sich der Finne wundern, wenn er in anderen Ländern kontrolliert wird und steht
Wirklich? Das glaube ich nicht! Ich lasse mir hier demnächst was zu, da müsste ich in Deutschland bei Besichtigungen, Prüfungen und sonstigen Verwaltungsvorgängen entweder ein Sauerstoffzelt für den Prüfer mitbringen oder vorbeugend meinen Rechtsanwalt bestellen damit es nicht zu vorsätzlicher Körperverletzung kommt. Da möchte ich nicht den deutschen Schergen sehen, der die Karre dann stillegen will, aber überhaupt keine Referenzen beibringen kann welches Teil von welchem Hersteller kommt.Sind aber eigentlich EU Vorgaben
Wozu brauche ich dann eine „Allgemeine Betriebserlaubnis“?Wo drin besteht eigentlich das Problem, das ganze Zubehör Gelumpe beim TÜV eintragen zu lassen?
Gut, das ist eigentlich ein anderes Thema (und wurde hier auch schon bis zum Ende durchgekaut), dass es bei mehreren ABE mit dem Zusatz "Gilt nur für das Fahrzeug im Originalzustand" zur Untersagung der Weiterfahrt kommen kann.Wozu brauche ich dann eine „Allgemeine Betriebserlaubnis“?
So isses, eingeschweißt unter der Sitzbank damit nichts feucht wird und fertig.immer als Original unter der Sitzbank...6 Seiten wegen eines Problems das eigentlich keins ist...
Man könnte fast meinen es bereitet Schmerzen wenn man die Papiere mitnimmt.So isses, eingeschweißt unter der Sitzbank damit nichts feucht wird und fertig.
Ja, einiges geht auch auf vor-EU Zeit zurück und ist von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa verabschiedet worden. Man wollte ja auch damals schon ohne Sorge zB von Österreich nach Frankreich fahren wollen, ohne Rechtsvorschriften zu verletzen.Sind aber eigentlich EU Vorgaben.
Das ist auch son alter Kaffee... Austragen gibt es schon lange nicht mehr. Die Zeiten, wo das was eingetragen war auch verbaut sein musste, sind laut den Aussagen meines TÜV schon lange vorbeiZur Eintagung: ...und wenn ich mal ein anderes Windschild , Fußrasten, Lenkererhöhung fahren oder die Maschine ohne Zubehör verkaufen will dann darf ich wieder zum TÜV und Zulassungsstelle dackeln...
Im Prinzip nein - nach meinem Kenntnisstand wird es in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als weitere Option zum Herstellerzustand eingetragen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird bei einem Verkauf jeweils neu ausgestellt. Es ist zB wie eine weitere Reifenkombination zu verstehen. Man ist nicht gezwungen, nur mir dieser Kombination herumzufahren.Zur Eintagung: ...und wenn ich mal ein anderes Windschild , Fußrasten, Lenkererhöhung fahren oder die Maschine ohne Zubehör verkaufen will dann darf ich wieder zum TÜV und Zulassungsstelle dackeln...
Eine anekdotische Beobachtung mit wenig Nutzen für andere - man kann nur sagen: schön für dich!Ich halte es dabei wie bei Klassenarbeiten in der Vergangenheit - Mut zur Lücke ;-)
In den letzten 15 Jahren bin ich genau 1 Mal von der Polizei mit dem Motorrad kontrolliert worden...